Das Baustellenhandbuch für den Innenausbau. Brigitte Hallschmid
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Tab. 7: Übersicht gemäß DIN 18560-2, Tabelle 1–4, Dicken, Festigkeits {Festigkeitsklasse}- und Härteklassen {Härteklasse}
Für den Einbau von Bodenbelägen ist die Oberfläche ansatz- und gratfrei zu reiben. Beim Einbau von Parkett, Holzpflaster oder Kunstharzbeschichtungen ist eine Oberflächenzugfestigkeit von mindestens 1 N/mm² notwendig. Für befahrene Flächen sind mindestens 1,5 N/mm² zu berücksichtigen.
Die Beschreibung „Estrich DIN 18560–CA–F4–S45“ bedeutet, dass ein Calciumsulfatestrich der Biegezugfestigkeitsklasse {Biegezugfestigkeitsklasse} F4 (= 4 N/mm²) auf Dämmschicht mit einer Nenndicke von 45 mm zu verlegen ist.
Gemäß DIN 18560-2 ist eine Bewehrung {Bewehrung} grundsätzlich nicht erforderlich, da eine Rissentstehung dadurch nicht verhindert werden kann. Die Verbreiterung von aufstehenden Rissen und der Höhenversatz sollen durch Betonstahlmatten und -gitter minimiert werden. Fasern sollen die Bildung von Schrumpf- bzw. Frühschwindrissen verringern.
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Fliesenarbeiten Eine Gitter- oder Faserbewehrung des Estrichs muss für nachfolgende Fliesen- oder Plattenarbeiten bei den Estricharbeiten gesondert beschrieben und für die Ausführung vereinbart werden. |
Bild 3: Estrich auf Dämmschicht – erdberührter Bereich (Quelle: Hallschmid)
Bild 4: Estrich auf Dämmschicht auf Geschossdecken (Quelle: Hallschmid)
{Heizestrich}
Heizestriche als Flächenheizkörper werden gemäß DIN 18560-2 in die drei Bauarten A, B und C unterschieden.
Bauart A
An Noppenelementen oder Trägermatten befestigte Heizelemente liegen i. d. R. im unteren Drittel direkt im Estrichmörtel eingebunden (siehe Bild 5). Die Heizkreise sind bei der Fugenausbildung dem notwendigen Fugenbild anzupassen, speziell bei geplanter Natursteinbelagsverlegung, da diese etwas mehr Bewegungsfugen in der Fläche benötigen.
Bild 5: Heizestrich – Bauart A (Quelle: Hallschmid)
Bauart B
Die Heizelemente liegen i. d. R. wärmeleitend abgedeckt in profilierten Dämmschichtplatten unter dem Estrich. Das ermöglicht eine flexiblere Fugenausbildung und später leichter ausführbare Änderungen.
Bild 6: Heizestrich – Bauart B (Quelle: Hallschmid)
Bauart C
Der Ausgleichsestrich mit den eingebetteten Heizelementen ist mindestens 20 mm dicker als der Durchmesser der Heizrohre. Nach der Trocknung ist eine Folie zweilagig als Gleitschicht zu verlegen, worauf der Estrich in der notwendigen, den vorgesehenen Lasten entsprechenden Dicke eingebaut wird. Fugen können unabhängig von Heizkreisen geplant und eingebaut werden (siehe Bild 7).
Bild 7: Heizestrich – Bauart C (Quelle: Hallschmid)
Notwendige Nenndicken
Bei Calciumsulfat- und Zement-Heizestrichen sind die Werte bis einschließlich der Biegezugfestigkeitsklasse der Tabelle 7 „Übersicht gem. DIN 18560-2, Tabelle 1–4, Dicken, Festigkeits- und Härteklassen“ für schwimmende Estriche (Abschnitt „Estrich auf Dämmschicht/schwimmender Estrich) zu entnehmen und bei Bauart A um den maximalen Wert des äußeren Durchmessers der Heizungsrohre zu erhöhen.
Bei Biegezugfestigkeitsklasse F4 muss die Rohrüberdeckung mindestens 45 mm Dicke betragen. Für Fließestriche CAF–F4 ist eine Dicke von mindestens 40 mm erforderlich.
Bei Anwendung anderer Biegezugfestigkeitsklassen ist für die Bauarten A bis C eine Rohrüberdeckung von mindestens 30 mm zu berücksichtigen. Durch eine spezielle Eignungsprüfung ist nachzuweisen, dass bei Stein- und keramischen Belägen die generell gültige und zulässige Durchbiegung von maximal 0,15 mm nicht überschritten wird und der dünnere Estrich ebenso tragfähig ist.
Bei Heizestrich aus Gussasphalt ist nur Härteklasse ICH 10 nach DIN EN 13813 zulässig. Eine Rohrüberdeckung von mindestens 15 mm gilt bei nachfolgend aufgeführten Nenndicken {Estrich, Nenndicken}:
• | bei Nutzlast ≤ 2 kN/m²: Nenndicke ≥ 35 mm |
• | bei Nutzlast > 2 kN/m² und ≤ 5 kN/m²: Nenndicke ≥ 40 mm |
Die Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht darf in Abhängigkeit von der Nutzlast 5 mm bzw. 3 mm nicht überschreiten. Bei Gussasphalt-Heizestrichen gilt als Höchstwert 3 mm. Der Dämmstoff mit der niedrigeren Zusammendrückbarkeit muss oben liegen, wenn Trittschall- und Wärmedämmung zusammen eingesetzt werden. Dies gilt allerdings nicht bei einem Rohrausgleich mit Wärmedämmplatten und bei trittschalldämmenden Heizsystemplatten.
Bei Heizestrichen sollte mindestens eine 0,15 mm dicke PE-Folie als Abdeckung der Dämmschicht verwendet werden. Aus vorgenannten Werten zu notwendigen Nenndicken {Nenndicke} ergibt sich folgende Übersicht für flächige Nutzlasten bis 2 kN/m²:
Bauart | Estrichart | Nenndicke |
A | CT–F4 + CT–F5 | mindestens 45 mm Heizelementüberdeckung |
CA–F4 + CA- F5 | 40 mm + Heizelementdurchmesser | |
CA–F7 | 35 mm + Heizelementdurchmesser | |
CAF–F4 | mindestens 40 mm Heizelementüberdeckung | |
CAF–F5+F7 | 30 mm + Heizelementdurchmesser | |
MA | wie CA | |
B + C | CT–F4 + CA–F4 | 45 mm |
CT–F5 + CA–F5 + CAF–F4 | 40 mm | |
CA–F7 | 35 mm | |
CAF–F 5 + CAF–F7 | 30 mm | |
MA | wie CA |
Tab. 8: Übersicht für flächige Nutzlasten bei 2 kN/m²
Fugen {Fugen}
Bei Heizestrichen ist es durch die Ausdehnung des Estrichs während des Aufheizens notwendig, Bewegungsfugen {Bewegungsfuge} als Besondere Leistung möglichst ab einer Feldlänge von 8 m, bei Fliesen und Naturstein von 6,5 m (entsprechend Merkblatt „Beläge auf Zementestrich“ des Fachverbands Fliesen und Naturstein), bei maximaler Feldgröße von ca. 40 m² anzulegen