Das 1x1 der Spielplatzkontrolle. Forum Verlag Herkert GmbH
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Nicht jedes Spielplatzgerät ist an einem Tag installiert, nicht jede Instandsetzung an einem Tag abgeschlossen. In diesen Fällen müssen Geräteteile, ganze Geräte oder sogar ganze Spielplätze abgesperrt werden – und zwar wirksam. Flatterband ist keine wirksame Absperrung. Im Gegenteil: Sie animiert Kinder erst recht, in den verbotenen Bereich einzudringen.
Es ist naheliegend, die erforderliche Sicherung analog den Regeln für Baustellen zu gestalten. Empfehlungen dazu sind in VdS 2021[2] enthalten. Auch wenn diese Publikation unverbindlich ist, so hat sie sich doch in der Praxis bewährt. Ihre Anwendung stellt den Versicherungsschutz nicht infrage und es ist anzunehmen, dass damit auch die Verkehrssicherungspflicht erfüllt wird.
Was empfiehlt VdS 2021?
Die gesamte Baustelle ist lückenlos mit mindestens 2 m hohen übersteigsicheren Bauzäunen einzufrieden. Die Zaunfelder sind miteinander zu verschrauben, d. h., zur Demontage muss Werkzeug erforderlich sein. Außerdem ist Aushebeschutz erforderlich. Die Baustellensicherung ist arbeitstäglich zu kontrollieren und der Zustand zu dokumentieren. Sie darf erst entfernt werden, wenn der allgemeine betriebssichere Zustand (wieder) hergestellt ist.
Eine entsprechende Beschilderung sorgt bei Kindern und ihren Sorgeberechtigten für das nötige Verständnis.
Bild 4: Flatterband ist keine wirksame Absperrung. (Quelle: GAO – Gesundheits- und Arbeitsschutz Onischka UG [haftungsbeschränkt].)
Bild 5: Vorschriftsmäßige Sicherung (Quelle: GAO – Gesundheits- und Arbeitsschutz Onischka UG [haftungsbeschränkt].)
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Überprüfen Sie, ob kurzfristig (am gleichen Tag) ausreichend übersteigsichere, mindestens 2 m hohe Bauzaunfelder und das nötige Montagematerial zur Verfügung stehen, um beschädigte Spielplatzgeräte wirksam abzusperren. Eine schriftliche Betriebsanweisung zur Montage sollte vorhanden sein! |
Fußnoten:
BADK Sonderheft „Haftungsrechtliche Organisation im Interesse der Schadenverhütung“, 5. Auflage, 2018.
Baustellen – Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept VdS 2021 – 2016-06.
{Installation}
Die Installation von Spielplatzgeräten und Spielplatzböden muss so erfolgen, dass diese sich in einem allgemeinen betriebssicheren Zustand befinden.
Die Herstellervorgaben sind zu berücksichtigen.
Sicherheitsrelevante Änderungen sollten nur im Einvernehmen mit dem Hersteller und/oder einer sachkundigen Person erfolgen. Das gilt für die gesamte Nutzungsdauer.
Nach der Installation oder wesentlichen Änderungen ist eine Inspektion auf dem Niveau einer jährlichen Hauptinspektion durch eine sachkundige Person zu veranlassen. Dabei sollten u. a. auch die Fundamente einbezogen werden. Als wichtige Änderung gilt auch das Umsetzen an einen neuen Standort.
{Inspektionen}
Grundsätze
Verschiedenste Inspektionen sind notwendig, damit der Betreiber Informationen erhält, ob sich sein Spielplatz noch im allgemeinen betriebssicheren Zustand befindet. Ist das nicht mehr der Fall, muss er entweder die Intervalle der vorbeugenden Wartung verringern oder Wartungsreparaturen durchführen. Die Informationen erhält der Betreiber mit dem Inspektionsbericht.
Die Inspektionen beziehen sich in erster Linie auf Spielplatzgeräte sowie Spielplatzböden und müssen sowohl vom Umfang als auch den Intervallen mindestens den Herstellervorgaben entsprechen. Abweichungen von den Fristen sind zulässig, wenn sie auf der Einschätzung eines Sachkundigen für die jährliche Hauptinspektion basieren.
Der Betreiber trägt auch die Verkehrssicherungspflicht für die Zusatzausstattungen, wie Abfallbehälter, Fahrradständer, Sitzbänke u. Ä. Obwohl es für diese von den Herstellern i. d. R. keine Hinweise nach dem dreistufigen Inspektionssystem wie für Spielplatzgeräte gibt, ist DIN EN 1176-7 anzuwenden. Zusatzausstattungen werden im Anwendungsbereich der Norm ausdrücklich benannt.
Bild 6: Defekte Sitzbank. (Quelle: GAO – Gesundheits- und Arbeitsschutz Onischka UG [haftungsbeschränkt].)
Inspektionsarten {Inspektionen, Inspektionsarten}
Die Inspektion nach der Installation (IndI)
Diese Inspektion wird normalerweise nach dem Errichten eines neuen Spielplatzes oder Teilen davon vor der Freigabe zur öffentlichen Nutzung durchgeführt. Es ist die umfassendste Inspektion überhaupt. Sie beinhaltet praktisch alles: die Spielplatzgeräte, die Spielplatzböden, die Zusatzausstattungen, die Vegetation, Zugänge, Einfriedungen usw., aber auch die sinnvolle Anordnung der Geräte auf dem Platz und die Wege zu diesen. Auf ihr bauen die folgenden jährlichen Hauptinspektionen (JHI) auf.
Wenn von dieser Inspektion kein detailliertes Prüfprotokoll vorliegt, kann ein anderer Prüfer bei einer späteren JHI nicht darauf aufbauen und muss praktisch die IndI wiederholen. Der Mehraufwand ist, z. B. für die Beurteilung der Fundamente, erheblich. Es minimiert den Prüfaufwand, wenn die JHI nicht immer wieder von neuen Prüfern durchgeführt wird. Bei externer Vergabe sollte diese mindestens für drei Jahre erfolgen.
Wird ein Spielplatzgerät umgesetzt oder eine größere Instandsetzung durchgeführt, so ist für diesen Teilbereich erneut eine IndI fällig.
Die visuelle Routine-Inspektion