Das 1x1 der Spielplatzkontrolle. Forum Verlag Herkert GmbH
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{Normen}
{Bedeutung}
Normen sind in der deutschen Rechtschreibung definiert als Richtschnur, Regel, Vorbild.[1] Es gibt sie nicht nur in der Technik, sondern auch als Vorgaben für die Arbeit, als Rechtsvorschrift oder im menschlichen Zusammenleben.
An dieser Stelle geht es um technische Normen. Diese beschreiben Eigenschaften von Produkten, Dienstleistungen und Verfahren. Herausgeber der technischen Normen ist in Deutschland das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN). Der Vorteil einer Norm wird bereits im Alltag spürbar: Wenn Sie eine bestimmte Schraube benötigen, müssen Sie diese nicht genau in allen Einzelheiten wie Bauform, Art und Steigung des Gewindes, Länge, Gestaltung des Schraubenkopfes, Werkstoff, Festigkeit usw. beschreiben – es genügt eine Angabe mit Bezug auf die geltende Norm. So gilt z. B. für Sechskantschrauben mit Flansch und Feingewinde der leichten Reihe die DIN EN 14219.
DIN-Normen gehören zu den privaten Regeln der Technik. Ihre Anwendung ist deshalb auch freiwillig. Wenn in Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften auf sie Bezug genommen wird, erlangen sie eine höhere juristische Wertigkeit. So verweist in Deutschland z. B. der Gesetzgeber in den Verzeichnissen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) auf bestimmte Normen. Für Produkte, die den dort aufgeführten Normen entsprechen, kann vermutet werden, dass diese die Anforderungen des ProdSG erfüllen.
Für den grenzüberschreitenden Handel mit Produkten sind europäische Normen (EN) und internationale Normen (ISO) von besonderer Bedeutung. Auch die Normen für Spielplatzgeräte sind seit vielen Jahren europäische Normen und gewährleisten so den freien Warenverkehr für Spielplatzgeräte in den beteiligten Ländern Europas.
Damit Normen immer aktuell sind, werden sie i. d. R. alle fünf Jahre überarbeitet. In den nachfolgenden Abschnitten wird aufgezeigt, welche Entwicklung die Normung rund um den Spielplatz von den Anfängen in den 1970er-Jahren bis heute genommen hat. Aus der ehemals nationalen Norm DIN 7926 ist eine europäische Norm geworden, die inzwischen für die meisten Teile in der vierten Edition vorliegt.
Den Nutzen der Normung haben alle: Die Hersteller können europaweit einheitlich agieren. Für die Benutzer gilt in ganz Europa ein einheitliches Sicherheitsniveau.
Für die Spielplatzprüfung sind von besonderer Bedeutung (Kurztitel):
• | die Normenreihe DIN EN 1176 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden |
• | DIN EN 1177 Stoßdämpfende Spielplatzböden |
• | DIN 18034 Spielplätze und Freiräume zum Spielen |
• | DIN 33942 Barrierefreie Spielplatzgeräte |
• | die Normenreihe DIN 79161 Qualifizierung von Spiel- platzprüfern |
Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer Normen, mit denen Spielplatzprüfer im Einzelfall konfrontiert werden können, wie z. B. (Kurztitel):
• | DIN 79400 Slacklinesysteme |
• | DIN EN 16630 Standortgebundene Fitnessgeräte im Außenbereich |
• | DIN EN 15312 Frei zugängliche Multisportgeräte |
• | DIN EN 14974 Anlagen für Benutzer von Rollsport- geräten |
• | die Normenreihe DIN EN 14960 Aufblasbare Spielgeräte |
Diese Normen sind nicht Bestandteil der Ausbildung von Spielplatzprüfern nach DIN 79161-1 und werden hier nicht erläutert. Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Fußnoten:
Vgl. WAHRIG 2003.
Die Normenreihe DIN EN 1176 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden
{DIN-Normen, DIN EN 1176}
Die Normenreihe DIN EN 1176 löste 1998 die deutsche Norm DIN 7926 mit allen Teilen ab. Sie war zunächst in Verbindung mit DIN EN 1177[1] zu lesen, denn in dieser befand sich bis 2008 die Tabelle „Bodenarten in Abhängigkeit von den zulässigen freien Fallhöhen“.
In die neue europäische Norm sind wesentliche Teile der deutschen Norm eingeflossen. Insgesamt war die neue Normenreihe jedoch komplizierter und nicht frei von Widersprüchen. Mit einem Beiblatt wurde versucht, die Inhalte transparenter zu machen, was jedoch nicht vollständig gelang.
2003 und 2008 erfolgten Überarbeitungen.
Von der Änderung 2017-12 wurden noch nicht alle Teile erfasst. Die Regeln für Karussells bedurften eines zweiten Entwurfs. Noch länger dauerte es beim neuen Teil 7, der erst zum 01.06.2020 erschien.
Leider wird den Belangen des Spielplatzprüfers durch das DIN nicht ausreichend Rechnung getragen, denn ein Paket, in dem sich auch alle früheren Ausgaben befinden, ist nicht als Taschenbuch verfügbar. Nicht ganz unproblematisch war auch, dass das Beiblatt 1:2009 erst im Januar 2019 aktualisiert wurde.
Im Folgenden wird auf die wesentlichen Neuerungen in der aktuellen Ausgabe auszugsweise eingegangen – es geht lediglich um eine grobe Übersicht. Das setzt die Kenntnis der bisherigen Edition voraus. Weitere Angaben finden sich in den sicherheitstechnischen Anforderungen.
In Teil 1 „Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“ wurden Sprunggeräte neu aufgenommen. Von großer Bedeutung sind die nationalen Abweichungen. Diese gibt es in Deutschland z. B. für stoßdämpfende Böden. Daran hat sich aber mit der neuen Norm nichts geändert. Erhebliche Auswirkungen dagegen hat der Verzicht auf die nationale Abweichung bezüglich Kindern unter drei Jahren/leichte Zugänglichkeit ab Ausgabe 2017-12. Dadurch müssen leicht zugängliche Geräte nun bereits ab einer freien Fallhöhe von 60 cm Brüstungen zur Absturzsicherung haben.
Der Betreiber bzw. Planer muss nun genau überlegen, welche Spielplatzgeräte er weiterhin für die Gruppe U3, also leicht zugänglich, anbieten will und welche nicht. Durch den Wegfall der ehemaligen nationalen Abweichung gelten jetzt die Anforderungen an die Absturzsicherung leicht zugänglicher Geräte in vollem Umfang wie für Europa.
Für die Anwendung nicht gerade förderlich ist die vollständige Neuübersetzung der Norm. Von einem guten „Deutsch“ ist keine Rede mehr. Darunter hat vor allem die Verständlichkeit sehr gelitten. Hier hätte man sich vom