Das 1x1 der Spielplatzkontrolle. Forum Verlag Herkert GmbH

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Das 1x1 der Spielplatzkontrolle - Forum Verlag Herkert GmbH

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Deckblatt

      Impressum

      Bedienung des E-Books

      Vorwort

      Gesamtinhaltsverzeichnis

      Autorenverzeichnis

       Sicherheitstechnische Anforderungen von A–Z

       Absturzsicherung

       Aufprallfläche

       Aufstiege / Zugänge

       Ausführung, Werkstoffe, Konstruktion

       Ballspielbereiche

       Beschilderung

       Einfriedungen

       Einmastgeräte

       Fangstellen

       Freie Fallhöhe

       Fundamente

       Giftpflanzen

       Greifen und Umfassen

       Herstellerdokumentation

       Holz und Holzprodukte

       Karussells

       Kennzeichnung

       Ketten

       Naturnahe Spielräume

       Prüfbericht / Prüfprotokoll

       Räume und Flächen

       Raumnetze

       Rutschen

       Sandkästen, Spielsand

       Schaukeln

       Schwere abgehängte starre Balken

       Seilbahnen

       Seile

       Sprunggeräte

       Stoßdämpfende Spielplatzböden

       Wasser

       Wippgeräte

       Zugänge und Zufahrten

       Barrierefreie Spielplätze

       Barrierefreiheit

       Philosophie barrierefreier Spielplätze

       Wann ist ein Spielplatz/ein Spielplatzgerät barrierefrei?

       Planung

       Erschließung

       Bewegungsflächen innerhalb von Spielplatzgeräten

       Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung der Spielplatzgeräte

      Ausstattungen

      Beispiele für barrierefreie/ inklusive Spielplatzgeräte

      Abkürzungsverzeichnis

       Stichwortverzeichnis

      

Rechtliche Grundlagen

       {Rechtliche Grundlagen}

      Für Spielplätze trifft eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften zu. Allerdings gibt es nur in wenigen Ländern spezielle Spielplatzgesetze, z. B. in Berlin und im Saarland. In manchen Ländern wurden sie ersatzlos zurückgezogen, so z. B. in Niedersachsen.

      

Sicherheitsphilosophie

       {Sicherheitsphilosophie}

      Eltern und Kinder erwarten, dass sie öffentliche Spielplätze nutzen können, ohne dabei bleibende Körperschäden davonzutragen.

      Verantwortlich für die Sicherheit auf Spielplätzen ist der Betreiber – er trägt die Verkehrssicherungspflicht. Von dieser Pflicht befreit er sich auch nicht, indem er Schilder mit dem Hinweis „Benutzung auf eigene Gefahr“ oder „Eltern haften für ihre Kinder“ aufstellt.

      Anders als z. B. in der Arbeitssicherheit, gehört es nicht zur Sicherheitsphilosophie von Spielplätzen, jegliche Unfälle zu vermeiden. In der Einleitung zu DIN EN 1176-1:2017-12 und in DIN EN 1176 Bbl. 1:2019-01 wird klargestellt:

Spielangebote dürfen nicht nur, sie müssen sogar annehmbare Risiken enthalten, um Kinder beim motorischen Lernen zu unterstützen.
Dieses gesellschaftlich akzeptierte Restrisiko, auch als sportlich-spielerisches Risiko bezeichnet, ist vergleichbar mit dem im Freizeit- und Schulsport.

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