Wörterbuch alttestamentlicher Motive. Группа авторов

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Berg deines Erbbesitzes“ (Ex 15,17; vgl. V. 15 u. Ps 78,54f.). Saul wird zum „Fürsten über JHWHs Erbe“, das heißt über sein Volk, gesalbt (1 Sam 10,1). Weil beim Motiv „Erbbesitz“ der Akzent nicht auf der Übertragung von Eigentum oder der Erbfolge liegt, sondern auf der Unveräußerlichkeit, kann Mose damit auch seine Fürbitte für das sündig gewordene Israel begründen: „Gott, vernichte nicht dein Volk und [das heißt] deinen Erbbesitz“ (Dtn 9,26.29; vgl. Ex 34,9). Wenn David klagt, er dürfe als Vertriebener nicht am „Erbbesitz JHWHs“ teilhaben und müsse deshalb anderen Göttern dienen (1 Sam 26,19), ist wahrscheinlich an den territorialen wie personalen Herrschaftsbereich zu denken.

      Das Deuteronomium spricht nur vom Volk als Erbbesitz Gottes (Dtn 4,20), während das Land der Erbbesitz Israels ist. Dagegen bezeichnet das Jeremia-Buch Volk und Land als Erbbesitz Gottes im Sinn seines personalen Herrschaftsbereiches (z.B. Jer 12,7–9). Das Land als Eigentum Gottes, das er als „Vater“ seinem „Sohn“ Israel zum Erbe gegeben hat (Jer 3,19; 12,14f.), ist aber gefährdet, wenn die abtrünnigen Söhne nicht zu ihm umkehren (Jer 3,22). Macht Israel den Erbbesitz JHWHs durch Götzenkult zum Abscheu (Jer 2,7ff.), dann fordert Gott den Erbteil Israels zurück – womit das Ende Israels als freies Volk in einem eigenen Land besiegelt ist (Jer 17,3f.). Doch wird – nach den Landverteilungsplänen des Ezechiel-Buches – das aus dem babylonischen Exil zurückgeführte Volk das Land Kanaan, das ihm für immer als Erbbesitz gehören wird (Ez 35,15; 36,12), erneut aufteilen (Ez 45,1–7; 47,13–48,29). Wie in der Josua-Zeit wird das Land dann den zwölf Stämmen durch das Los zugeeignet werden, sodass jedem sein Erbbesitz zufällt und sogar die Fremden darin als Schutzbürger einen Erbteil erhalten (Ez 47,13f. u. 21–23). Auf die gleiche Katastrophe der Verbannung bezieht sich auch das Jesaja-Buch, wenn Gott dort sagt, er habe seinem Volk gezürnt, sein Erbe entweiht und in die Gewalt Babels gegeben (Jes 47,6). Doch wird er durch seinen Knecht das Land wieder aufrichten und die verwüsteten Erbteile erneut verteilen (Jes 49,8). Die Unveräußerlichkeit des Erbes lässt die Israe liten auch noch in späterer Geschichte ihr Flehen zu Gott damit begründen, er möge „um der Stämme willen, die dein Erbteil sind“, zurückkehren (Jes 63,17).

      4 Gott als Erbteil

      Dass „Levi nicht wie seine Brüder Landanteil und Erbbesitz“ erhielt, weil „JHWH sein Erbbesitz“ ist, meinte zunächst, dass sich die levitischen Priester von den „Opferanteilen JHWHs, seinem Erbbesitz“ ernähren sollen (Dtn 18,1f.; vgl. 10,8f.; Num 18). Diese materielle Unterhaltsregelung entfaltete sich in einer „Levitenspiritualität“, auf die sich auch der Beter von Psalm 16 (V. 5f.) berufen kann: „JHWH, meine Speise- und Becherzumessung bist du, du wirst das Los für mich werfen. Die Messstricke sind mir aufs Liebliche gefallen, ja: mein Erbteil ist schön für mich.“ JHWH selbst ist die Gemeinschaft und die Freude, die man isst und sich zutrinkt. Deshalb geht es aufgrund des Parallelismus wohl auch im folgenden Vers nicht um einen realen Landzuspruch, sondern darum, dass sich JHWH selbst dem Beter als „zugelostes Liebliches“ zuteilt. Diese Lebensgemeinschaft mit Gott ist unverlierbar, sogar im Tod (vgl. Ps 73,23–28). Petrus hat nach Apg 2,25–28 in seiner Pfingstpredigt Psalm 16 als Weg zum ewigen Leben beim Wort genommen und mit dessen Versen 8–11 die Auferweckung Jesu von den Toten begründet, die David aufgrund seiner Gotteserfahrung bereits vorausgesehen hatte.

      5 Im Neuen Testament

      Das Motiv wird hier vor allem im übertragenen Sinn mit der Gottessohnschaft und mit dem Gottesreich verbunden. Beides zeigt sich schon im Gleichnis von den ungerechten Winzern (Mt 21,33–43; Mk 2,1–12; Lk 20,9–19). Wie im AT ist der Sohn der „Erbe“ (klēronomos, Mt 21,38). Vor allem Paulus argumentiert damit theologisch. Christus ist Erbe der dem Abraham und seinem Nachkommen zugesprochenen Verheißung. Durch Glaube und Taufe sind auch die Christinnen und Christen „Abrahams Nachkommen“ und so „Erben der Verheißung“ (Gal 3,26–29; Röm 4,13f.). Dabei gibt es keinen Unterschied zwischen Juden und Heiden (Gal 3,28f.; Eph 3,6). Weil sie „den Geist empfangen haben, der sie zu Söhnen macht“, sind sie „Kinder Gottes“ und deshalb „Erben Gottes und Miterben (synklēronomoi) Christi“ (Röm 8,14–17; Gal 4,6f.). Doch ist Christus auch ohne Bezug auf die Abrahamsverheißung der „Erbe“. Denn Gott hat „in dieser Endzeit zu uns gesprochen durch den Sohn, den er zum Erben des Alls eingesetzt hat“ (Hebr 1,2).

      Das „Erbgut“ (klēronomia) ist nach dem Winzergleichnis das „Reich Gottes“ (Mt 21,43). Es wird beschrieben als „Land“ (Mt 5,5) und → Stadt: „heilige Stadt“ (Hebr 11,11.16) und „neues Jerusalem“ (Offb 21,2–7). Dabei verbindet sich „das Reich Gottes erben“ (klēronomein) bei Jesus (Mt 25,34) und bei Paulus mit dem Gerichtsgedanken (1 Kor 6,9f.; Gal 5,21). Es hängt dann am ethischen Verhalten und ist endzeitlich konnotiert (1 Kor 15,50). Ähnliches gilt für die Wendung „das ewige Leben erben“ (Mk 10,17; Mt 19,29). Doch hat die Gemeinde schon jetzt den „Geist als ersten Anteil des Erbes“ (Eph 1,14) empfangen. Er lässt sie auch verstehen, „welchen Reichtum die Herrlichkeit seines Erbes den Heiligen schenkt“ (Eph 1,18). Dieses Erbe wird verschieden ausgedeutet – als „Heil“ (Hebr 1,14), „Herrlichkeit“ (Röm 8,17), → Gnade (1 Petr 3,7), → Segen (1 Petr 3,7) und „ewiges Leben“ (Tit 3,7). Wer die endzeitlichen Drangsale überwunden hat – so zusammenfassend und abschließend Offb 21,7 – „wird dies (alles) erben, und ich werde ihm Gott sein, und er wird mir Sohn sein.“

      6 Literatur

      BONS, Eberhard; KAMPLING, Rainer (1991): Erbe/Erben, in: Neues Bibel-Lexikon I, 555–558.

      DIEPOLD, Peter (1972): Israels Land, Stuttgart.

      FIEGER, Michael (2009): Teil/teilen, in: Das wissenschaftliche Bibellexikon im Internet: www.wibilex. de (Zugriffsdatum 1.1.2013).

      FOERSTER, Werner (1938): klēronómos E. Die Wortgruppe klēronómos im Neuen Testament, in: Theologisches Wörterbuch zum Neuen Testament III, 781–786.

      HERMANN, Johannes (1938): klēronómos B. naḥălāh und nāḥal im AT, in: Theologisches Wörterbuch zum Neuen Testament III, 768–775.

      HORST, Friedrich (1961): Zwei Begriffe für Eigentum (Besitz): naḥălāh und ʾăḥuzzāh, in: A. Kuschke (Hrsg.): Verbannung und Heimkehr. Wilhelm Rudolph zum 70. Geburtstag, Tübingen, 135–156.

      KITZ, Anne M. (2000): Undivided Inheritance and Lot Casting in the Book of Joshua, in: Journal of Biblical Literature 119, 601–618.

      LIPIŃSKI, Edward (1986): nāḥal/naḥălāh, in: Theologisches Wörterbuch zum Alten Testament V, 342–360.

      RAD, Gerhard von (41971): Verheißenes Land und Jahwes Land im Hexateuch, in: Gesammelte Studien zum Alten Testament, München, 87–100.

      WANKE, Gunther (31984): naḥălāh, in: Theologisches Handwörterbuch zum Alten Testament II, 55–59.

       Georg Braulik

      Erdbeben

      Erdbeben sind den Menschen aufgrund ihres überraschenden Auftretens und ihrer ungeheuren Zerstörungskraft seit jeher unheimlich. Jahrtausendelang wurde dafür der Zorn der Götter als Ursache gesehen, so auch im AT (Jes 5,25; Ps 18,8), wo sie zudem auch als bloßer Ausdruck der machtvollen Theophanie JHWHs verstanden wurden. Aufgrund der geologischen Verhältnisse des Nahen Ostens (Bruchzone zwischen afrikanischer Platte und eurasischer Platte), kommt es in Israel immer

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