Thermisches Trennen und Trennschleifen im Feuerwehreinsatz. Daniel Parzies
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Die Überwachung und Durchsetzung zur Anwendung und Befolgung dieser Vorschriften, Verordnungen und Regeln werden von den Trägern der Feuerwehren auf die entsprechenden Vorgesetzten und Führungskräfte übertragen. Diese tragen Sorge dafür, dass die Einsatzkräfte entsprechend ausgebildet sind und entsprechende Erst- und Folgeunterweisungen erhalten. Die Unterweisungen müssen regelmäßig erfolgen, jedoch mindestens in jährlichem Abstand, mit einer entsprechenden Dokumentation.
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Praxis-Tipp: Auf den ersten Blick erscheint hier eine hohe Anzahl an bindenden Regularien vorzuliegen. Der Aufwand zur Unterweisung dieser lässt sich aber entsprechend komprimieren und vereinfachen, da viele Vorschriften auch in weiteren feuerwehrrelevanten Gebieten Anwendung finden und regelmäßig unterwiesen werden. Die Umsetzung der einzelnen Regeln findet sich zum Großteil auch in den Herstellervorschriften und Bedienungsanleitungen wieder, wo diese praxisgerecht ausgeführt sind. |
1.2 Gefährdungsanalyse
Beim Einsatz von Werkzeugen zum thermischen Trennen und Trennschleifen muss sich die ausführende Einsatzkraft sowie ihre Führungskraft u.a. folgender Risiken und deren Vermeidung bewusst sein:
Brandgefahr durch den Funkenflug und Wärmeleitung der bearbeiteten Werkstoffe.
Gefährdung von umstehenden Personen, zu rettenden Personen und Tieren durch den Funkenflug.
Verletzungen des Gesichts und der Augen durch UV-Strahlung, Späne, abgetrennte Werkstoffteile und Fragmente von Schleifscheiben, falls diese zerstört werden.
Gehörschäden durch entstehenden Lärm.
[13]Schnittgefahr durch die laufenden Geräte, Grate und Schnittkanten an den bearbeiteten Werkstoffen.
Schädigung der Atemorgane und Augen durch auftretende Gase, Stäube und Rauchentwicklung.
Verletzungen durch herabfallende/abgetrennte Werkstoffteile.
Rückschläge durch unter Spannung stehender Bauteile und falsches Ansetzen von Trennscheiben.
Gefährdung durch elektrische Spannung bei elektrisch angetriebenen Trennschleif- und Plasmaschneidgeräten.
Abgase bei mit Verbrennungsmotor betriebenen Geräten.
Stolpern über Kabel und Schläuche.
Feuergefahr durch Kraftstoffe beim Tanken von mit Verbrennungsmotor betriebenen Geräten.
Explosionsgefahr durch Sauerstoff und Brenngase.
Mechanische Gefahren durch Druckluft sowie umfallende geschnittene Teile.
Diese Punkte müssen um die entsprechenden örtlichen Begebenheiten natürlich ergänzt werden. Dementsprechend müssen seitens der Träger der Feuerwehr entsprechende Gefährdungsanalysen individuell für Einsatz und Ausbildung erstellt und hieraus abgeleitete Betriebsanweisungen für die genutzten Geräte verfasst werden, die jeder Einsatzkraft zugänglich ausliegen.
[14]2 Voraussetzungen
Die Nutzung von Geräten zum thermischen Trennen und Trennschleifen stellen gefährliche Arbeiten schon im Allgemeinen dar. Da im Feuerwehreinsatz Lagen und Arbeitsumstände aber nicht im Detail vorhersehbar sind, ergeben sich aus den manchmal schon recht erstaunlichen Umständen zusätzliche Gefahren, die sich zur eigentlichen Bedienung des Gerätes addieren. Durch schwere Teile, eingeklemmte Personen, ineinander verkeilte Lkw oder durch einen auf eine Straße gekippten Kran werden auch an geübtes Gerätebedienpersonal erhebliche Herausforderungen gestellt. Die Geräte sollten dementsprechend nur von Personen bedient werden, die hierfür körperlich sowie geistig geeignet sind und ebenfalls die nötige Fachkunde besitzen.
2.1 Körperliche Voraussetzungen
Die Arbeit mit Geräten zum thermischen Trennen und mit Trennschleifern stellen hohe physische und psychische Belastungen an die ausführende Einsatzkraft. Diese muss zwingend gesund sein, was bedeutet, dass eine ruhige Handhabung gewährleistet wird und eine gute, bzw. durch Hilfsmittel ausgeglichene, Sehkraft vorhanden ist. Zum Teil weisen die nach Norm auf den Fahrzeugen verlasteten Trennschleifgeräte ein hohes Gewicht auf, welches auch in unergonomischen Lagen noch sicher gehandhabt werden muss. Auch die umherfliegenden Späne, Funken und Schleifstaub sowie die teils extreme Lärmbelastung erhöhen die Schwierigkeiten der auszuführenden Arbeiten immens.
Eine entsprechende Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, wie z.B. die G 26, gibt hier eine gute Sicherheit. Allerdings sollten hier auch weitere Faktoren betrachtet werden, die bei der G 26 nicht untersucht wurden. Zu nennen wäre beispielhaft die allgemeine Durchblutung der Hände, da gerade durch die Vibrationen bei längerem und vermehrtem Einsatz größerer Trennschleifgeräte die sogenannte »Weißfingerkrankheit« auftreten kann (deutlich zu merken an kribbeln und Weißverfärbung in den Fingern). Hierdurch ist der sichere Griff am Gerät nicht mehr gegeben. Ebenso wie bei Einsätzen unter Atemschutz, sollte die eingesetzte Einsatzkraft letztlich auch selbst mitentscheiden, ob sie physisch und psychisch auch wirklich für die bevorstehende Arbeit bereit ist.
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[15]Merke: Eine angeschlagene Gesundheit, der vorherige Konsum von Drogen, Arzneimitteln und Alkohol (auch Restalkohol!) sind für das Bedienen von Geräten zum thermischen Trennen und Trennschleifen selbstredend eindeutige Ausschlusskriterien. |
2.2 Fachkunde
Die Fachkunde für den Einsatz von Geräten zum thermischen Trennen und Trennschleifgeräten besitzen Einsatzkräfte, die eine theoretische Einweisung für das entsprechende Gerät, eine Belehrung über die Unfallgefahren und praktische Übungen durchlaufen haben.I.d.R. werden der Umgang und die fachgerechte Handhabung von Trennschleifgeräten während der Berufsausbildung von Bau- und Metallberufen ausgebildet. Je nach Fachrichtung der beruflichen Metallausbildung ebenso für Geräte zum thermischen Trennen. Durch die regelmäßige Nutzung der Werkzeuge im Arbeitsalltag besteht bei diesem Personenkreis eine sichere Umgangsweise und Fachkunde, die es auch ermöglicht, in schwierigen Situationen sicher und effektiv zu arbeiten.
Allerdings sei hierzu angemerkt, dass ein gelernter Maurer eher weniger Erfahrung mit der Bearbeitung von Metallen und ein ausgebildeter Schlosser eher weniger Erfahrungen mit der Bearbeitung von Gestein besitzt. D.h., dass auch für Einsatzkräfte mit berufsbedingten Vorkenntnissen noch Fortbildungspotenzial besteht. Grundlegende Elemente der Ausbildung sind hier allerdings schon vorhanden, sodass eine Anpassung weiterer Fähigkeiten vereinfacht wird. Ebenfalls können hier auch sehr gut etwaige Vorerfahrungen aus anderen handwerklichen Berufsfeldern als Basis zum Anknüpfen hinzugezogen werden.
2.3 Anwendungsgebiete, Einsatzmöglichkeiten und -grenzen
Zur Anwendung sollten Geräte zum thermischen Trennen und Trennschleifen nach Möglichkeit nur kommen, wenn sich lagebedingt keine andere Perspektive ergibt, um den Einsatzerfolg sicherzustellen.