5 vor Geschäftsvorfälle erfassen und zu Abschlüssen führen. Martin Weber

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5 vor Geschäftsvorfälle erfassen und zu Abschlüssen führen - Martin Weber

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Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt mit dem Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG) unter § 266 Abs. 3 C. 8. HGB passiviert wird.

      Der anzuwendende Umsatzsteuersatz beträgt 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. mit Nr. 49a der Anlage 2).

      → Berechnung: 7107 von 5.885 € = 385 €

      Beispiel

50 Transaktionskreis Beschaffung – Beispiel

      Die T-GmbH kauft bei der U-AG am 28. 12. 2018 (Kaufvertrag und Lieferung) einen PC zur Weiterveräußerung für 2.000 € zzgl. 380 € Umsatzsteuer. Die U-AG liefert unter Eigentumsvorbehalt. Die Bezahlung des PCs erfolgt durch die T-GmbH am 12. 1. 2019.

      Die U-AG ist am 31. 12. 2018 noch zivilrechtlicher Eigentümer des PCs, da ihre Einigungserklärung unter der aufschiebenden Bedingung des § 158 Abs. 1 BGB (vollständige Kaufpreiszahlung) erfolgte.

      Die T-GmbH ist jedoch wirtschaftlicher Eigentümer gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO, weshalb die T-GmbH den PC zu aktivieren hat (vgl. § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB sowie H 5.3 „Zeitliche Erfassung von Waren“ EStH).

      Beispiel

51 Transaktionskreis Lohn und Gehalt – Beispiel

      Der Bruttolohn für Januar 2019 beträgt für die Arbeitnehmer der A-AG 50.000 €. Hiervon entfallen auf die Lohn- und Kirchensteuer 12.000 €. Der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherung beträgt jeweils 8.000 €.

      Beispiel

52 Transaktionskreis Finanzen – Beispiel

      Kaufmann K hält seit 2014 500 Aktien der Klonus AG im notwendigen Betriebsvermögen. Die Hauptversammlung der Klonus AG beschließt am 12. 3. 2019, für 2018 einen Gewinn auszuschütten. Auf dem betrieblichen Konto des K gehen am 20. 3. 2019 41.230 € ein.

      Die Dividendenzahlungen stellen grundsätzlich Einkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG dar. Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips (§ 20 Abs. 8 EStG) werden sie jedoch zu Einkünften i. S. des § 15 EStG umqualifiziert. Diese werden erst in 2019 erfasst, da sie erst zu diesem Zeitpunkt realisiert sind (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Betriebseinnahme ist nicht nur der ausgezahlte Betrag, sondern auch die einbehaltene Kapitalertragsteuer (§ 43 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG) sowie der einbehaltene Solidaritätszuschlag (§ 4 SolZG). Die einbehaltenen Steuerbeträge sind nicht abziehbare Ausgaben (§ 12 Nr. 3 EStG).

      Buchung 2019:

      Die Erträge sind zu 40 % steuerfrei (§ 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d i. V. mit Nr. 40 Satz 2 EStG). Außerhalb der Bilanz erfolgt eine Abrechnung von 22.400 € (40 % von 56.000 €).

      Beispiel

53 Transaktionskreis Anlagenbuchhaltung – Beispiel

      Der Landmaschinenhändler KK hat am 25. 9. 2018 gegen Barzahlung einen fabrikneuen Kleintraktor zum Preis von 20.000 € zzgl. 3.800 € USt erworben. Dieser wird ab dem Erwerbszeitpunkt circa ein bis zwei Jahre für Vorführzwecke eingesetzt und dann zum Verkauf angeboten. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Traktors beträgt acht Jahre.

      Der Traktor des KK stellt als notwendiges Betriebsvermögen (R 4.2 Abs. 1 Satz 1 EStR) bewegliches, abnutzbares Anlagevermögen dar, da er (noch) nicht zum Verkauf bestimmt ist (§ 247 Abs. 2 HGB, H 6.1 „Vorführ- und Dienstwagen“ EStH). Der Ausweis erfolgt unter „Andere Anlagen, BGA“ (§ 266 Abs. 2 A. II. 3. HGB). Die Bewertung wird mit den fortgeführten Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Sätze 1 und 2 HGB bzw. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG) vorgenommen. Die Anschaffungskosten i. S. des § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB, H 6.2 „Anschaffungskosten“ EStH sind nach § 9b Abs. 1 EStG mit dem Nettowert anzusetzen, da KK vorsteuerabzugs­berechtigt ist. Die AfA wird nach § 7 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG vorgenommen und aufgrund der Vereinfachungsregel (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG) für vier Monate berechnet:

      Beispiel

54 Leasing – Beispiel

      Die Buchungssätze beziehen sich auf das Beispiel in Tz. 101.

      Anschaffung:

      Zahlung der Leasingrate:

      Begleichung der Sonderzahlung und der Überführungskosten:

      Bilanzstichtag (31. 12. 2018):

      Beispiel

55 Eigenkapitalveränderung – Beispiel

      Die Hinterbichler AG, eine mittelgroße Kapitalgesellschaft mit Sitz in Regensburg, weist in ihrer Schlussbilanz zum 31. 12. 2017 folgendes Eigenkapital aus:

      Aus dem Anhang erfahren Sie, dass das Grundkapital aus 4.000.000 Aktien zu 1 € besteht. Die Kapitalrücklage besteht aus Zahlungen gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB.

      Die AG hat einen neuen Investor ausfindig gemacht, der sich mit 2.400.000 € in bar beteiligen möchte. Der Investor soll nach der Kapitalerhöhung, an der sich die Altaktionäre nicht beteiligen, mit einem Drittel an der AG beteiligt sein. Der entsprechende Beschluss wird am 30. 11. 2018 notariell beurkundet. Der Zahlungseingang erfolgte

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