5 vor Geschäftsvorfälle erfassen und zu Abschlüssen führen. Martin Weber

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5 vor Geschäftsvorfälle erfassen und zu Abschlüssen führen - Martin Weber

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Investor soll nach der Kapitalerhöhung zu einem Drittel beteiligt sein. Somit berechnet sich die Kapitalerhöhung wie folgt:

      Da insgesamt 2.400.000 € eingezahlt werden, liegt ein Agio von 400.000 € vor, das gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in die Kapitalrücklage einzustellen ist.

      Beispiel

56 Gewinnausschüttung – Beispiel

      An der X-GmbH ist u. a. die Y-GmbH zu 25 % beteiligt. Die X-GmbH hat im Wirtschaftsjahr 2018 einen Jahresüberschuss i. H. von 400.000 € erwirtschaftet. Vom Jahresergebnis werden aufgrund gesellschaftsrechtlicher Bestimmungen 10 % den satzungsmäßigen Rücklagen zugeführt. Hierbei wird eine Aufrundung auf volle 100 € vorgenommen.

      Auf der im Jahr 2019 stattfindenden Gesellschafterversammlung wird der Beschluss gefasst, vom Jahresüberschuss 2018 250.000 € auszuschütten. Die Kapitalertragsteuer beträgt hieraus 62.500 €, der Solidaritätszuschlag 3.437,50 €.

      X-GmbH

      Buchungen in 2018:

tbl_800819_28.jpg

      Buchungen in 2019:

tbl_800819_29.jpg tbl_800819_30.jpg

      Y-GmbH

      Bei der Y-GmbH bleiben die Brutto-Gewinnanteile gemäß § 8b Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 KStG bei der Einkommensermittlung i. H. von 95 % außer Ansatz. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag sind nach § 10 Nr. 2 KStG nicht abziehbar. Da die Y-GmbH zu mehr als 20 % am Vermögen der X-GmbH beteiligt ist, gilt die Beteiligungsvermutung des § 271 Abs. 1 Satz 3 HGB.

      Buchungen in 2019:

tbl_800819_31.jpg

      Es ergeben sich folgende Korrekturen außerhalb der Bilanz:

tbl_800819_32.jpg

      Fragen

1.)Ist ein eingetragener Kaufmann, der kontinuierlich Jahresumsätze von rund 400.000 € und Jahresüberschüsse von rund 40.000 € erzielt, verpflichtet, nach HGB zu bilanzieren?

       Da die Größenmerkmale des § 241a HGB nicht überschritten werden, besteht keine diesbezügliche Verpflichtung (Tz. 2).

2.)Was versteht man steuerlich unter der derivativen Buchführungspflicht und wo ist diese normiert?

       Hier leitet sich die Buchführungspflicht aus anderen Gesetzen ab, § 140 AO (Tz. 4).

3.)Wann beginnt die Buchführungspflicht nach § 141 AO?

       Diese beginnt in dem Jahr, das der Aufforderung durch das Finanzamt folgt (Tz. 7).

4.)In welche Bereiche teilt sich das betriebliche Rechnungswesen auf?

       Die Bereiche sind: Buchführung, Kosten- und Leistungsrechnung, Statistik, Planung und Controlling (Tz. 17).

5.)Nennen Sie drei wesentliche Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung.

       Ermittlung des operativen Ergebnisses, Ermittlung der Selbstkosten und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit (Tz. 19).

6.)Was ist der Unterschied zwischen Inventur und Inventar?

       Die periodische Bestandsaufnahmetätigkeit bezeichnet man als Inventur, die Auflistung der einzelnen Wirtschaftsgüter als Inventar (Tz. 24).

7.)Wie erfolgt die Ergebnisermittlung im Rahmen der doppelten Buchführung?

       Die Ergebnisermittlung erfolgt durch Betriebsvermögensvergleich und Gewinn- und Verlustrechnung (Tz. 30).

8.)Wann entsteht ein Rumpfgeschäftsjahr?

       Wenn ein Betrieb eröffnet, erworben, aufgegeben oder veräußert wird oder wenn ein Steuerpflichtiger zu einem anderen Abschlusszeitpunkt übergeht, entsteht regelmäßig ein Rumpfgeschäftsjahr (Tz. 33).

9.)Worin besteht der Unterschied zwischen einem Kontenrahmen und einem Kontenplan?

       Der Kontenplan ist im Gegensatz zum allgemein gehaltenen Kontenrahmen betriebsindividuell (Tz. 36).

10.)Nach welchem Prinzip ist der Industriekontenrahmen gegliedert?

       Die Gliederung erfolgt nach dem Abschlussprinzip in Anlehnung an § 266 HGB und an § 275 HGB (Tz. 37).

11.)Welches Ziel besteht in einem Konzern hinsichtlich des Kontenplans?

       Es sollte möglichst ein einheitlicher Kontenplan verwendet werden (Tz. 43).

      57

      GoB

      Werden Bücher geführt bzw. bilanziert, sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zu beachten. Der Begriff GoB ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der sich insbesondere in folgender Grundregel wieder findet:

       „Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann (§ 238 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 145 Abs. 1 Satz 1 AO).“

      Die wichtigsten GoB sind im Einzelnen:

Die Eintragungen müssen vollständig und lückenlos sein.
Belege dürfen nicht verändert werden.
Abkürzungen müssen eindeutig sein.
Kassenbewegungen sollen täglich aufgezeichnet werden. Außerdem sollte täglich ein Soll-/Ist-Abgleich des Kassenbestandes stattfinden.
Posten dürfen nicht saldiert werden.
Jeder Buchung muss ein Beleg zugeordnet werden können.

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