Heilung durch SOL-Hypnose. Brigitte Papenfuß
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Mal ganz ehrlich, kann ein solches Gedankenkonstrukt einem freien, denkenden Menschen gerecht werden, der in freier Selbstbestimmung sein Leben auf seine ganz persönliche Weise lebt? Diese Frage möge sich jeder selbst beantworten. Jedenfalls scheinen hier die festen Überzeugungen und insbesondere das Umfeld, in dem diese entstehen, eine wesentliche Rolle zu spielen.
Glaube, Ängste, Übersinnliches – damals wie heute
Auf jedem Kontinent und in jedem Kulturkreis wurden zu allen Zeiten spirituelle Weltanschauungen gepflegt und gelebt. Ganz gleich, ob die Spiritualität in den Mythologien der Antike ausgelebt wurde oder ob sie in den heutigen Weltreligionen, dem Schamanismus oder allen anderen Arten von spiritueller Orientierung zum Ausdruck gebracht wird, seit Jahrtausenden suchen die Menschen Lebensperspektiven und Halt in einem spirituellen Aspekt ihres Lebens. Bei dieser Suche macht jeder Mensch seine individuellen Erfahrungen auf intuitive Weise.
Verbundenheit
Die Art dieser so gemachten Erfahrungen ist natürlich abhängig vom Umfeld eines jeden Einzelnen. Hierdurch wurde die Prägung in der frühen Kindheit ausgelöst und später der Filter, den der präfrontale Cortex bildet, geformt. Insofern gestaltet sich die Suche nach der objektiven Wahrheit beliebig schwierig, denn die unbewussten Überzeugungen eines jeden Menschen lassen nur subjektive Wahrheiten zu. Diese können sich dann, je nach Vorerfahrung, statt durch Lebensperspektiven auch durch massive Ängste vor bösen Geistern, Dämonen oder Ähnlichem ausdrücken.
Im Mittelalter und der frühen Neuzeit zum Beispiel, war das Leben in Westeuropa hauptsächlich von der Kirche geprägt. Es gab die konkrete Vorstellung eines richtenden Gottes, der bei Eintritt des Todes entschied, ob die Seele in den Himmel kam, ins Fegefeuer oder gar in die Hölle. Wer gottesfürchtig war, also Gott fürchtete, richtete sich dann doch lieber nach dessen Geboten, die von der Kirche vorgegeben wurden. Es gab die Vorstellung des Teufels, der das Böse schlechthin verkörperte, und natürlich von Ketzern, Zauberern, Dämonen und Hexen. Für die Herrschenden dieser Zeit, nämlich Adel und Klerus, war das eine sehr praktische Sache, konnte das Volk doch so bestmöglich kontrolliert werden. Die Positionen der Kirche waren dogmatisch, beinhalteten also Lehrmeinungen, die unbedingt angenommen werden mussten und keinesfalls infrage gestellt werden durften. Wer dennoch anderer Meinung war und dazu noch wagte, diese zu äußern, wurde eines Untersuchungsverfahrens unterzogen – der Inquisition. Diese Gerichtsverfahren, die unter dem Vorsitz eines Geistlichen, des Inquisitors, geführt wurden, hatte die römisch katholische Kirche zu dem Zweck eingeführt, Häretiker, also Irrgläubige und Ketzer, die sich anmaßten, ein kirchliches Dogma infrage zu stellen, auf den vermeintlich rechten Weg zu bringen. Dass hierzu grausamste Foltermethoden eingesetzt und tausende Todesurteile vollstreckt wurden, ist allgemein bekannt. Die Inquisition überdauerte die Zeit von Anfang des 13. Jahrhunderts bis Ende des 18. Jahrhunderts, also rund 600 Jahre.
Wer in diesem Weltbild meinte, Schuld auf sich geladen zu haben, war gut beraten, sich dieser zu entledigen, bevor er an die Himmelstür klopfte. Aber auch hierfür wusste die Kirche Rat. Sie eröffnete den armen Sündern die Möglichkeit, Ablassbriefe zu erwerben. Diese wurden gegen Zahlung eines entsprechenden, gottgefälligen Geldbetrages von Bischöfen und Kardinälen im Namen des Papstes ausgestellt. Bei größeren Sünden erteilte der Papst selbst die Absolution in Form einer päpstlichen Ablassbulle. Das war vielleicht etwas teurer, aber immerhin noch sicherer, wurde der Ablass doch direkt vom Stellvertreter Gottes auf Erden erteilt, der übrigens auf diese Weise den Bau des Petersdoms in Rom locker finanzieren konnte. Eine bedeutende Rolle im Vertrieb der Ablassbriefe spielte der Dominikanermönch Johann Tetzel, aus dessen Feder der berühmte Slogan stammt: „Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Feuer springt.“ Als Sonderoption konnten auch Ablassbriefe für die Sünden bereits verstorbener Angehöriger erworben werden, sicherlich eine Gelegenheit. Martin Luther dagegen war so angesäuert über die Praxis des Ablasshandels, dass er, der Überlieferung nach, am 31. Oktober 1517 seine 95 Thesen an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg nagelte. Papst Pius V. hob dann allerdings 1567 alle Ablässe auf und verfügte 1570 die Exkommunikation für all jene, die mit Ablassbriefen Handel treiben wollten. Das war eine von vielen Kehrtwenden in der Weltanschauung, die durch die Entscheidung eines Einzelnen per Erlass festgelegt wurde.
In dieser Zeit, insbesondere im 16. und 17. Jahrhundert, glaubten die Menschen fest an Hexen, die mit dem Teufel im Bunde waren. Immer, wenn sich die Menschen etwas nicht erklären konnten, zum Beispiel Missernten, Naturkatastrophen, Brände oder Krankheiten, so musste ein Schuldiger gefunden werden. Das waren im Zweifel dann immer Hexen oder Zauberer. Diese wurden der Hexerei angeklagt und verurteilt. Grundlage der Hexenprozesse war der vom päpstlichen Inquisitor Heinrich Kramer verfasste „Hexenhammer“, der erstmals 1487 erschien. Hier wurden die Foltermethoden genau beschrieben, die anzuwenden waren, um die vermeintliche Hexe zu einem Geständnis zu bewegen. Anklagepunkte waren fast immer „Schadenszauber“ und „Buhlerei mit dem Teufel“. Unter der Folter gestanden die Gequälten alles, was ihre Peiniger hören wollten. Dann erging das Todesurteil, das meist durch Verbrennen auf dem Scheiterhaufen vollstreckt wurde. Auslöser solcher Prozesse waren nahezu ausschließlich Denunziationen durch Nachbarn und Bekannte. Man schätzt die Zahl der Opfer in Europa auf etwa 50.000, die Hälfte davon in Deutschland.
Anklage wegen Hexerei
Erst gegen Mitte des 18. Jahrhunderts gingen diese Prozesse dem Ende entgegen. Und dennoch gilt die Schottin Helen Duncan erst Mitte des 20. Jahrhunderts als letzte verurteilte Hexe. Sie galt als bekannte Wahrsagerin und soll 1944 während einer Séance Geheiminformationen weitergegeben haben, von denen sie eigentlich nichts wissen konnte. Auf Basis eines aus dem Jahre 1735 stammenden Anti-Hexerei-Gesetzes wurde sie im Januar 1944 verhaftet und zu 9 Monaten Gefängnis verurteilt. Erst 1951 wurde das betreffende Gesetz auf Betreiben Winston Churchills außer Kraft gesetzt.
Es wäre bestimmt nicht richtig, die Geschehnisse von damals aus heutiger Sicht bewerten zu wollen. Die Handlungen dieser Zeit entsprangen sicherlich tiefsten Überzeugungen und großen Ängsten, wenngleich auch bei der einen oder anderen Denunziation ein klares Kalkül der Auslöser gewesen sein mag. Das damals Geschehene entsprach dem Geist jener Zeit und somit den Dogmen, denen die Menschen folgten.
Heute können wir ja im Brustton der Überzeugung sagen, dass wir in aufgeklärten Zeiten leben. Wir können uns rühmen, über einen immensen technischen Fortschritt zu verfügen und alles, was unser Leben betrifft, wissenschaftlich erklären zu können. Oder doch nicht? Nein, offensichtlich doch nicht.
In vielen Ländern der Welt, insbesondere den afrikanischen südlich der Sahara, einigen arabischen sowie Indien, Papua Neuguinea, Südamerika und Indonesien sind Hexenverfolgungen mit allen ihren Grausamkeiten auch heute gelebte Realität. Die Menschen suchen nach der Ursache für Unglück und Leid und glauben, diese in bösen Mächten zu finden, die ihnen dies angetan haben.
Im Folgenden einige Beispiele:
„UN verurteilt Hexenjagd in Papua Neuguinea: In Papua Neuguinea werden immer mehr Menschen der Hexerei bezichtigt und dafür getötet und gequält, sagen Experten. In Papua Neuguinea mehren sich Verbrechen im Zusammenhang mit schwarzer Magie und Zauberei (…). Vor allem alleinstehende Frauen würden häufig als Hexen bezeichnet und ohne rechtsgültige Beweise gequält und getötet, berichten Menschenrechtsorganisationen.“ (Deutsche Welle, 16. 07. 2014)
„Kindesmisshandlung: Die "Hexenkinder"