Schadensfälle in der Gebäudereinigung. Группа авторов

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Schadensfälle in der Gebäudereinigung - Группа авторов

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Kundenzufriedenheit größer. Außerdem hätte man das Personal aktiv sensibilisiert. Mit dem Aufbau eines einfachen Meldeschemas hätte man die Schäden vermeiden und den Kunden wahrscheinlich sichern können.

      Folgendes Vorgehen wäre ratsam gewesen:

      • Einweisung des Personals in die Problematik des angrenzenden textilen Bodenbelags.

      • Aufstellen von Hilfsmitteln als Reinigungswegbegrenzer.

      • Gewöhnen an die Gegebenheiten und laufende Schulungen im Objekt.

      • Melden von Verunreinigungen und sofortiges Entfernen.

      Mit dem Scheuersaugautomaten fuhr das Reinigungspersonal immer wieder über den an den elastischen Belag grenzenden Teppich.

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      Hier hat eine nach dem Nassscheuern auf dem Teppich abgestellte Einscheibenmaschine ihre Spuren hinterlassen.

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      Warum wurde nicht rechtzeitig versucht, Flecken zu beseitigen und weitere Schäden zu verhindern?

      Fehlerquellen beim Scheuersaugen mit Aufsitzer

      • Scheuerbreite und Breite des Saugfußes werden nicht beachtet.

      • Geschwindigkeit im Randbereich wird nicht verringert.

      • Verunreinigungen im Randbereich werden nicht an die Objektleitung gemeldet.

      • Einsatz von ungeschultem Personal.

      Tipps vom Gutachter

      Personal muss für das Objekt sensibilisiert werden

      Gibt es beim Reinigen von elastischen Bodenbelägen Schwierigkeiten mit angrenzend verlegten Werkstoffen, ist zu prüfen, ob die Möglichkeit der Unterweisung in der täglichen Unterhaltsreinigung ausreichend ist oder ob die Reinigungskräfte während der Unterhaltsreinigung Hilfsmittel bekommen müssen, um Schäden zu vermeiden.Wenn das Personal mit dem Scheuersaugautomaten bis an die Stoßkante von elastischem und textilem Bodenbelag fahren soll, hätte schon bei der Beschaffung darauf geachtet werden müssen, dass der Saugfuß der Scheuerbreite der Maschine entspricht und die Maschine über eine ausreichende Saugkraft verfügt.

      Regelmäßig sind die eingesetzten Maschinen auf ihre Funktionen zu überprüfen. Die Maschinenwartung wird immer wieder vernachlässigt, mit manchmal verheerenden Folgen.

      Um diese Probleme zu vermeiden, kann sich sowohl der Auftraggeber als auch der Dienstleister an folgender Checkliste orientieren:

      • Wird die Unterhaltsreinigung gemäß Leistungsverzeichnis durch­geführt?

      • Ist der Einsatz von Reinigungsmaschinen optimal oder versucht man, durch extreme Geschwindigkeiten die Quadratmeterleistung zu erhöhen, und nimmt eine mangelhafte Reinigung und damit verbunden eine Verfleckung in Kauf?

      • Wird das Personal regelmäßig geschult und für das Objekt sensibilisiert?

      • Vermeintlich höhere Kosten durch Verringerung der Arbeitsgeschwindigkeit zugunsten einer erhöhten Anwendungssicherheit.

      • Nutzen von Hilfsmitteln zur Orientierung des Maschinenpersonals, gerade bei der ersten Durchführung der Arbeiten.

      • Einsatz von Personal mit ausreichend Wissen, Fertigkeiten und Kenntnisstand zur Erledigung der beauftragten Arbeiten. Falls notwendig: Durchführung von Schulungen.

      • Führt der Bediener eine regelmäßige Maschinenwartung durch?

      2. Elastischer Bodenbelag | Cleanern

      Elastischer Bodenbelag —

       Beschädigung durch nicht sachgemäßes Cleanern

      Im vorliegenden Schadensfall hat ein offensichtlich mangelhaft geschultes Reinigungspersonal beim Bearbeiten eines elastischen Bodenbelags alle Fehler begangen, die man beim Cleanern machen kann.

      Der mit der Reinigung in einem großen Einzelhandelskaufhaus beauftragte Dienstleister sollte den zum Zeitpunkt der Übernahme der Reinigungsarbeiten vorherrschenden Glanzgrad halten. Hierzu wurde im Bereich der Hauptverkehrsflächen vom Dienstleister ein sogenannter „Restorer“ eingesetzt, der mit einem ­täglichen Stundenansatz von 2,5 Stunden dafür Sorge zu tragen ­hatte, dass die Bodenflächen regelmäßig gecleanert würden.

      Hierzu stellt sich zuerst die Frage, ob man nicht lieber regel­mäßig eine Grundreinigung mit anschließender Beschichtung durchführen sollte.

      Nein! Denn im Einzelhandel geht es vor allem darum, den Kon­sumenten möglichst lange in der Verkaufswelt zu halten. Jeder kennt aus seinem eigenen Bereich die Erfahrung, dass man am liebsten dort verweilt, wo den eigenen hygienischen Ansprüchen genüge getan wird. Der Konsument im Einzelhandel definiert sein Sauberkeitsempfinden zum größten Teil über Glanz, somit ist die Cleanermethode sehr gut geeignet, um den Kundenanforderungen gerecht zu werden.

      Cleanern selbst wird definiert als Behandlungsmethode, bei der stark haftende Verschmutzungen entfernt und beschädigte oder nicht mehr vorhandende Pflegefilme durch das Aufbringen von geeigneten Pflegesubstanzen ergänzt werden.

      Hierzu:

      • Entfernung von Grobschmutz,

      • prüfen des vorhandenen Pflegefilms auf Beschädigung,

      • aufbringen der Pflegesubstanzen,

      • auspolieren der Pflegesubstanzen und egalisieren mittels ­Einscheibenmaschine und geeignetem Pad.

      Die Entscheidung des Dienstleisters für ein regelmäßiges Cleanern war also durchaus richtig. Zum einen aus Kostengründen, da die Cleanerarbeiten in den Morgenstunden ohne tarifliche Zuschläge durchgeführt werden konnten, aus umwelttechnischen Gründen, da man den Einsatz der Gefahrstoffe in den Grundreinigern hinauszögern konnte, und natürlich um die Forderung des Kunden zu erfüllen, den Glanzgrad zu halten.

      Da man mit der Reinigungsleistung im Allgemeinen nicht zufrieden war, wurde das Sachverständigenbüro für Gebäudereinigung & Entwicklung aus Duisburg vom Mutterkonzern beauftragt, die Durchführung der Reinigungsleistung zu begutachten.

      Im Folgenden soll lediglich die Begutachtung der Cleanerarbeiten angesprochen werden. Hier wurden leider alle Fehler begannen, die man beim Cleanern machen kann.

      Fehlerquellen beim Cleanern sind:

      • zu langes Bearbeiten der gleichen Stelle,

      • verschmutzte Reinigungsscheibe,

      • lose aufliegender Grobschmutz wurde vor dem Cleanern nicht entfernt,

      • Einsatz von ungeschultem Personal.

      Vom Dienstleister wurde eine Polierbürste eingesetzt, um den ­Cleaner auszupolieren.

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