Vermögensrecht der katholischen Kirche. Matthias Pulte

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Vermögensrecht der katholischen Kirche - Matthias Pulte Mainzer Beiträge zum Kirchen- und Religionsrecht

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style="font-size:15px;">       2.3.1 Freiwillige Gaben (c. 1267)

       2.3.2 Sammlungen (c. 1265)

       2.3.3. Staatliche Anforderungen

       2.4 Verjährung und Ersitzung (cc. 1268, 1269)

       2.4.1 Praescriptio (Verjährung)

       2.4.2 Usucapio (Ersitzung)

       2.4.3 Sonderbestimmungen für Res sacrae

       2.5 Unterstützung des Apostolischen Stuhls

       2.6 Ablösung der Benefizien

      Kapitel 2: Verwaltung des kirchlichen Vermögens

       1. Was ist Vermögensverwaltung?

       1.1 Kirchliches Recht

       1.2 Staatliches Recht

       1.3 Rechtsformen und Institutionen kirchlichen Vermögens (cc. 1274, 1275)

       2. Kirchliche Vermögensverwalter/innen

       2.1 Anforderungen an kirchliche Vermögensverwalter

       2.2 Die Aufgaben kirchlicher Vermögensverwalter cc. 1281-1289

       3. Ordentliche und außerordentliche Vermögensverwaltung

       4. Institutionen kirchlicher Vermögensverwaltung

       4.1 Die Gesamtkirche

       4.2 Der Papst und die Römische Kurie

       4.3 Ortskirchliche Vermögensverwaltung

       4.3.1 Der Diözesanvermögensverwaltungsrat (DVVR)

       4.3.2 Der Diözesankirchensteuerrat

       4.3.3 Fusion der Räte möglich?

       4.3.4 Der Diözesanökonom

       4.3.5 Der Finanzdirektor / Finanzdezernent in der ortskirchlichen Verwaltung

       4.3.6 Zu beachtende Beispruchsrechte

       4.4 Pfarrliche Vermögensverwaltung

       4.4.1 Der Pfarrer

       4.4.2 Kirchenvorstand / Verwaltungsrat

       4.4.3 Rendaten, Kirchenpfleger und dezentrale Zentralrendanturen (Rentämter)

       5. Kanonische Vorgaben für Kirchenfinanzierung und Vermögensaufsicht und -verwaltung

      Kapitel 3: Rechtsgeschäfte über das Kirchenvermögen

       1. Kanonisches Vertragsrecht

       1.1 Grundsatz der Kanonisation des bürgerlichen Vertragsrechts für das Ortskirchenrecht (c. 1290)

       1.2 Leges canonizatae im Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bischofskonferenz

       1.3 Kleine Typologie des deutschen bürgerlichen und öffentlichen Vertragsrechts

       2. Rechtsbestimmungen für Veräußerungsgeschäfte (cc. 1291-1294)

       2.1 Stammvermögen

       2.2 Veräußerungsverbote und –beschränkungen

       2.3 Genehmigungsvorbehalte

       2.4 Rechtsfolgen kirchenrechtlicher Mängel im säkularen Rechtsverkehr

      Kapitel 4: Fromme Verfügungen und Stiftungen

       1. Schenkungen und Vermächtnis von Todes wegen

       1.1 Schenkung unter Lebenden

       1.2 Verfügungen von Todes wegen

       1.2.1 Das Testament

       1.2.2 Der Erbvertrag

       1.2.3 Das Vermächtnis

       2. Formvorschriften und Erfüllungspflicht

       3. Verwaltung von Treuhandvermögen

       4. Kirchliche Stiftungen

       4.1 Einhaltung der EU-Recht konformen Datenschutzvorschriften

       4.2 Typen kirchlicher Stiftungen

       4.2.1 Selbständige Stiftungen

       4.2.2 Altrechtliche selbständige Stiftungen

       4.2.3 Bestimmung des Verwalters

       4.2.4 Unselbständige Stiftungen

       4.3 Verwaltungsvorschriften für Stiftungen

       4.4 Aufsicht über kirchliche Stiftungen

       4.5 Bürgerliche Anerkennung kirchlicher Stiftungen

       Exkurs: Bürgerstiftungen im kirchennahen Umfeld

       1. Definition und Selbstverständnis

       2. Zehn Merkmale einer Bürgerstiftung

       3. Gründe zur Errichtung von Bürgerstiftungen

       4. Kirchennähe

      Kapitel 5: Was tun, wenn das Geld ausgeht?

       1. Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit im kanonischen Recht

       2. Zur verfassungsrechtlichen Insolvenzunfähigkeit kirchlicher Körperschaften des öffentlichen Rechts

      Bibliographie

       1. Quellen

       2. Rechtsprechung

       3. Literatur

      Stichwortverzeichnis

      Vorwort

      Das Vermögensrecht der katholischen Kirche ist ein höchst komplexes Rechtsgebiet. Es setzt sich zusammen aus den Normen, die für die gesamte katholische Weltkirche gelten, jenen, die für die Teilkirchen aus der Ebene der Bischofskonferenzen und jenen die auf der Ebene der einzelnen Ortskirche erlassen worden sind. Hinzu kommen Bestimmungen des weltlichen Rechts, die die kirchlichen Rechts- und Vermögensträger einzuhalten haben, wenn sie am Rechtsverkehr in der

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