„Aids“ und „Corona“: Zwei Seiten derselben Medaille von Lug und Trug (Teilband 4). Richard A. Huthmacher

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„Aids“ und „Corona“: Zwei Seiten derselben Medaille von Lug und Trug (Teilband 4) - Richard A. Huthmacher

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(εὖ θάνατος: eu thánatos – ein guter Tod).

      Ein guter Tod waren und sind solche Verbrechen mit Sicherheit nicht. Sondern schlichtweg Mord. Damals wie heute. Bleibt zu hoffen, dass die Täter, irgendwann, zur Rechenschaft gezogen werden. Was – wenn überhaupt – nur möglich ist, wenn wir Widerstand leisten. Hic et nunc – hier und heute. Ansonsten wird nur übrigbleiben, was Jürgen Elsässer ausgeführt hat (https://www.youtube.com/watch?v=D2l72awODkw&t=1339s): Dass wir in die Wälder gehen. Müssen. Um Widerstand zu leisten. Nachdem wir uns die Chips herausgerissen haben, mit denen uns Bill Gates impfen will.

      Damit er uns tracken kann. Damit wir „das Brandmal“ tragen. Sein Brandmal tragen. Denn seit jeher haben Herren ihr Vieh gebrandmarkt. Indes: Wir sind nicht das Vieh von Bill Gates und Konsorten!

      Deshalb: Wehrt euch. Mit allen legal zu Gebote stehenden Mittel. Denn, so bekanntlich schon der alte Brecht: Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.

      Im Übrigen: „Angesichts der so offensichtlichen Verfassungswidrigkeit der Corona-Verordnungen erfüllen sämtliche Überwachungsmaßnahmen der Polizei den Straftatbestand des § 344 StGB. Danach droht allen Polizisten bei Verfolgung Unschuldiger eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Wenn und soweit die Polizei also Verstöße gegen die Corona-Verordnung weiterhin mit Bußgeldern oder gar mit Festnahmen verfolgt, so ist nicht etwa die gesunde und freiheitsliebende Person zu bestrafen, sondern die Polizei, die diese Maßnahmen durchführt“ (Antrag, S. 34).

      Deshalb mein Appell an alle Polizisten und sonstige „Bürger in Uniform“ (wie Soldaten):

      Überlegt, wessen Interessen ihr vertretet. Überlegt, zu wem ihr gehört – zum Volk oder zu denen, die auch euch knechten werden, falls ihr euch weigert, ihre Erfüllungsgehilfen zu sein. Die euch knechten werden, sobald ihr alle Aufgaben in ihrem Sinne erfüllt habt: Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann geh´n. Jedenfalls hat uns gerade die deutsche Geschichte gezeigt, zu welchen Untaten – aus Gehorsam, auf Befehl – Helfer und Helfershelfer fähig und willens sind.

      Mithin: Wacht auf. Noch ist Zeit. Ihr seid nicht unsere Feinde, sondern unsere Brüder. Und wehret den Anfängen, bevor ihr, in der Tat, auf eure Brüder schießen müsst.

      Mit freundlichen, mehr noch: mit herzlichen Grüßen

      Richard A. Huthmacher

      Anmerkung:

      Vorab: Insofern und insoweit eine Fußnote zuvor den vorangehenden Offenen Brief – auszugsweise – bereits vorweggenommen hat, handelt es sich nicht um ein Versehen, sondern um eine bewusste Wiederholung; die Fakten können nicht oft genug an- und aufgeführt werden!

      Sodann: Rechtsanwältin Bahner wurde verhaftet, in die Psychiatrie (Uniklinik Heidelberg) verschleppt und dort, eigener Aussage zufolge 68, misshandelt, aufgrund einer deutschlandweiten Solidaritätswelle am nächsten Tag jedoch wieder entlassen (eine solche Solidarität konnte ich selbst – aufgrund völlig anderer Umstände, nicht infolge mangelnden oder mangelhaften eigenen Bemühens – seinerzeit nicht zustande bringen, welcher Umstand meiner Frau vor nunmehr fast einem Jahrzehnt das Leben kostete: Sie wurde schlichtweg ermordet 69).

      „… [D]ie Staatsanwaltschaft Heidelberg thematisiert in einer Pressemitteilung im Internet kursierende Berichte über eine zwangsweise Unterbringung [von Frau Bahner] in einer psychiatrischen Klinik. Sie hält fest, dass im Rahmen des geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens weder die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik noch eine sonstige strafprozessuale Zwangsmaßnahme veranlasst wurden. ´Das ist definitiv nicht passiert´, so Erster Staatsanwalt Thomas Bischoff auf HEIDELBERG24-Anfrage.

      Das bedeute jedoch nicht, dass die Anwältin nicht aus einem anderen Grund stationär in einer psychiatrischen Klinik aufgenommen worden sein könnte“ 70.

      Schließlich: Frau Bahner war nach den Ereignissen wie beschrieben zuvor für einige Wochen von der Bildfläche verschwunden; ihre Kanzlei wurde von einem bestellten Verwalter betrieben, am Leben gehalten. Dann erschien die Anwältin wieder auf der Bildfläche – wie deus (resp. dea) ex machina. Wie der Kaschper aus dem Kasten. Wie Oskar aus der Tonne.

      Als Grund für ihre Abwesenheit ist auf ihrer Homepage (Stand 10.06.2020, http://beatebahner.de/lib.medien/Unterbringung.pdf) zu lesen: „Der deutsche Staat unternimmt es mit den folgenden drei Methoden, politisch unliebsame Gegner mundtot zu machen:

      1. Man wird in die ´rechte´ Ecke gestellt.

       2. Man wird als ´Verschwörungstheoretiker´ abgestempelt.

      3. Man wird in der geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie ´zwangsuntergebracht´.

      Beate Bahner war bereits am Ostersonntag in Handschellen und mit massiver Polizeigewalt in die Psychiatrie der Universitätsklinik Heidelberg verbracht worden, wo sie weitere körperliche Polizeigewalt erlitt und zwei Tage lang ihrer Freiheit beraubt wurde.

      Beate Bahner wurde sodann erneut vom Freitag, 24.4.2020 bis einschließlich Freitag, 22.5.2020, insgesamt vier Wochen lang, in der Psychiatrie der LVR-Klinik Köln aufgrund eines Unterbringungsbeschlusses des Amtsgerichts Köln gegen ihren Willen ihrer Freiheit beraubt. Sie erfuhr in der geschlossenen Abteilung mehrfach massive körperliche Gewalt, Knebelung (sogenannte ´Fixierung´) und mehrfache Unterbringung in einem Isolationszimmer. Beate Bahner erhielt ferner eine Zwangsmedikation. Sie hatte keine Kraft, sich gegen den Unterbringungsbeschluss zu wehren 71.

      Anlass für die Unterbringung war ein angeblicher Diebstahl von Speiseeis und Schokobrötchen in einer Tankstelle in der Kölner Innenstadt (Beate Bahner war zu Fuß unterwegs), das Umstoßen eines Blumenkübels sowie ein angeblicher Verstoß gegen das Rauchverbot. Diese Vorfälle sollen sich in der Nacht des 24. April 2020 ereignet haben. Akteneinsicht zu diesem Verfahren wurde beantragt.

      Beate Bahner ist seit 23.5.2020 wieder auf freiem Fuß. Sie ist weiterhin als Anwältin in ihrer Kanzlei tätig. Um den laufenden Kanzleibetrieb aufrecht zu erhalten, wird darum gebeten, von Anrufen zu dieser Mitteilung abzusehen. Emails werden beantwortet.“

      Obiter Diktum: Eine auf mich angesetzte Mitarbeiterin des Geheimdienstes (wohl des Verfassungsschutzes), die mich im Zusammenhang mit meinen beiden Büchern über die rituelle Tötung von Kindern und meine diesbezüglichen einschlägigen Recherchen kontaktierte, ließ „durchblicken“, dass die Hintergründe in der causa Bahner ganz andere seien als die, die offiziell verlautbart werden; ich vermag den Sachverhalt nicht zu beurteilen, bin mir durchaus bewusst, dass ich möglicherweise mit falschen Informationen gefüttert werden sollte.

      Indes, wie dem auch sei: Deceptio dolusque suprema lex, Tarnen und Täuschen gehören zur neoliberalen Indoktrination wie die Luft zum Atmen: Wenn alle den Schein für die Wahrheit halten und die Wahrheit hinter eben diesem Schein nicht einmal erahnen, haben die Wahrer und Walter neoliberaler Herrschaft gute Arbeit geleistet!

      Nachdem ich von der (ersten) Verhaftung der Rechtsanwältin (am Ostersonntag) über Alternative Medien erfahren hatte, schrieb ich wie folgt:

      Offener Brief in Sachen Corona

      Von:

      „Richard Alois Huthmacher“ <[email protected]>

      An:

      [email protected]

      Datum: 14.04.2020 02:56:45

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