Kerngeschäft Unterricht. Willy Obrist
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Beispiele für Lehrziele:
• Die Lernenden können anhand eines konkreten Falls die fünf Kriterien aufzählen, die sie im Bereich des Berufsgeheimnisses bei der Weitergabe von Informationen berücksichtigen müssen.
• Die Lernenden können fehlerfrei einen Leserbrief zu einem aktuellen Thema schreiben, adressieren und versenden.
Werden die Lernziele, beispielsweise im Rahmen eines Projektunterrichts, von den Schülerinnen und Schülern selbst formuliert, so spricht man von Handlungszielen. Sie bringen ihre situationsabhängigen Bedürfnisse und Interessen zum Ausdruck und sind in der Regel auf ein Handlungsergebnis bezogen.
Beispiel für ein Handlungsziel:
• Wir wollen die Zukunftsaussichten für das Friseurhandwerk in verschiedenen Betrieben mit Interviews untersuchen und daraus drei Schlussfolgerungen für die berufliche Weiterbildung ziehen.
Lernschritte
Die eigentliche Struktur des Unterrichts ergibt sich aus den Lernschritten. Darin wird festgelegt, welchen Weg die Schülerinnen und Schüler einschlagen sollen, damit sie das Ziel auch erreichen. Alternativ setzen sich die Schülerinnen und Schüler selbst Ziele und planen ihre Arbeit. Die einzelnen Schritte legen sie in ihrem Berichtsheft/ihrer Lerndokumentation fest.
Beispiele für Lernschritte aus einem Lehrziel:
• die Entstehung des Lehrvertrages beschreiben,
• die gesetzlichen Grundlagen und Vollzugsorgane im Zusammenhang mit dem Lehrvertrag aufzählen,
• Rechte und Pflichten der Auszubildenden anhand praktischer Beispiele nennen.
Beispiele für Lernschritte aus einem Handlungsziel:
• mit dem Ausbilder ein Gespräch über den Lehrvertrag führen,
• Rechte und Pflichten der Auszubildenden im Lehrvertrag nachschlagen,
• Erkenntnisse im Berichtsheft/in der Lerndokumentation festhalten.
Die Formulierung von Lernzielen
Lernziele können operationalisiert werden. Darunter ist die genaue Angabe des Endverhaltens zu verstehen, das die Schülerinnen und Schüler nach Durchlaufen des Unterrichts unter ganz bestimmten Bedingungen bei Beachtung eines spezifischen Gütemaßstabs zeigen sollen.
Beispiel:Die Lernenden können anhand eines konkreten Falls die fünf Kriterien aufzählen, die sie im Bereich des Berufsgeheimnisses bei der Weitergabe von Informationen berücksichtigen müssen.
Kursiv: Endverhalten; fett: Hilfsmittel; unterstrichen: Gegenstand; grün: Maßstab.
Zur genauen Bezeichnung des Endverhaltens bedarf es eindeutiger Verben wie nennen, beschreiben, erklären, verdeutlichen, aufzählen, planen, bewerten, entscheiden, die keinen oder nur einen geringen Interpretationsspielraum zulassen (
Die Operationalisierung von Lernzielen ist teilweise umstritten; deshalb gehen wir auf die Stärken und Schwächen dieses Konzepts ein:
Wichtig ist, dass bei der Formulierung nur auf ein Thema bzw. auf einen Gegenstand Bezug genommen wird. Fremdwörter sollen möglichst vermieden werden. Es sind stets auch die Hilfsmittel und die Bedingungen anzugeben, unter denen die Lernleistung erbracht werden soll. Entsteht sie in Einzel-, Partner- oder Kleingruppenarbeit, in einer bestimmten Zeiteinheit, mit bestimmten Techniken? Soll sie an einem näher zu bezeichnenden Lernort gezeigt werden?
Schließlich müssen Beurteilungsmaßstäbe oder Kriterien genannt werden, denen die Lernleistung zu genügen hat. Letzteres kann durch die Angabe von quantitativen (zum Beispiel drei Merkmale) oder qualitativen – auch für einen Laien verständlichen – Kriterien erfolgen.
Für den kognitiven Bereich des Lernens hat Benjamin Bloom mit seinem Mitarbeiterstab Mitte der 1950er-Jahre ein Ordnungssystem entwickelt, das helfen sollte, bei der Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts Lern- und Denkprozesse auf verschiedenen Ebenen anzugehen. Auf der ersten Ebene dieser Taxonomie sind eher anspruchslose Denkleistungen aufgeführt: Die Lernenden müssen sich an einen Sachverhalt erinnern und die gelernten Informationen wiedergeben. Auf den weiteren Stufen werden die Denk- und Lernleistungen immer komplexer; die Lernenden müssen beispielsweise eine eigene Analyse durchführen und eine persönliche Bewertung abgeben.
Taxonomie von Bloom
(K1) Kenntnisse – etwas auswendig können
Sich an Ereignisse oder Sachverhalte erinnern, diese erkennen, ohne zeigen zu müssen, dass sie auch weiterverarbeitet wurden: Begriffe, Definitionen, Faktenwissen.
(K2) Verstehen
Ereignisse oder Sachverhalte durchschauen, Erklärungen nachvollziehen, Sachverhalte begreifen, Inhalte erfassen und in eigenen Worten wiedergeben, wissen, wo Einzelheiten nachzuschlagen sind.
(K3) Anwenden – Gelerntes auf neue Situationen übertragen
Kenntnisse oder Einsichten auf andere Ereignisse oder Sachverhalte übertragen.
(K4) Analyse
Strukturen durchschauen, die Elemente identifizieren und die Beziehung zwischen den Elementen erkennen, bestehende Prinzipien und Strukturen herausfinden.
(K5) Synthese
Ereignisse oder Sachverhalte miteinander verknüpfen, verschiedene Wissenselemente zu etwas Neuem zusammenfügen, originale Pläne, Strukturen, Schemata entwerfen, etwas konstruieren.
(K6) Bewertung
Das zu bewertende Ereignis oder den Sachverhalt sichten, nach Bewertungskriterien suchen und diese mit dem Ereignis oder Sachverhalt in Beziehung setzen. Urteilen verlangt selbstständiges Denken von verschiedenen Gesichtspunkten aus: eigenständige Meinungen, Aussagen formulieren, Entschlüsse fassen und begründen.
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