Europarecht. Bernhard Kempen

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Europarecht - Bernhard  Kempen Grundbegriffe des Rechts

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ergänzt, die bspw. zwischen einzelnen EU-Mitgliedstaaten geschlossen wurden oder durch die EU mit Drittstaaten. Konkret können etwa das bereits erwähnte → Schengener Abkommen sowie das Schengener Durchführungsübereinkommen genannt werden.

      770

      

      Auch hat die EU selbst mit den Vereinigten Staaten von Amerika einen völkerrechtlichen Vertrag geschlossen, der 2012 in Kraft getreten ist und Auswirkungen auf die PZ haben wird. Dabei handelt es sich um das Abkommen zwischen den USA und der EU über die Verwendung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung an das United States Department of Homeland Security. Ziel dieses Abkommens ist es, durch eine verstärkte Zusammenarbeit – auch mit transatlantischen Partnern – dem Terrorismus und der grenzüberschreitenden schweren Kriminalität Einhalt zu gebieten.

      771

      Ebenfalls einen Bereich des Strafrechts stellt der Umgang mit Drogenkriminalität dar. Zur Verbesserung der Prävention und Verfolgung von Drogendelikten ist völkerrechtlich u.a. das Übereinkommen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen aus dem Jahr 1988 relevant, das auch die EU ratifiziert hat.

      E › Europol (Björn Schiffbauer)

      I.Historische Entwicklung773 – 783

       1.Schrittweise Umsetzung einer Idee773 – 775

       2.Europol-Übereinkommen776 – 779

       3.Europol-Beschluss780 – 782

       4.Europol-Verordnung783

      II.Rechtsgrundlagen784 – 789

       1.EU-Recht784 – 788

       a)Primärrecht: Art. 88 AEUV784, 785

       b)Sekundärrecht786 – 788

       2.Deutsches Recht789

      III.Aufgaben und Arbeitsweise790 – 803

       1.Zuständigkeit790 – 792

       2.Befugnisse793 – 796

       3.Insbesondere Datenschutz797

       4.Kooperationspartner von Europol798 – 803

       a)Mitgliedstaaten798 – 800

       b)Andere Einrichtungen der EU801, 802

       c)Internationale Kooperationen803

      IV.Organisation804 – 813

       1.Einordnung im System der EU804

       2.Innerer Aufbau805 – 811

       a)Verwaltungs- und Leitungsstruktur805 – 807

       b)Personalstruktur und Aufgabenverteilung808 – 811

       3.Nationale Europol-Stellen812, 813

      V.Kontrolle und Rechtsschutz814 – 819

       1.Kontrolle814 – 816

       2.Rechtsschutz817 – 819

      Lit.:

      J. P. Albrecht/N. J. Janson, Die Kontrolle des Europäischen Polizeiamtes durch das Europäische Parlament nach dem Vertrag von Lissabon und dem Europol-Beschluss, EuR (47) 2012, 230; S. Gleß, Europol, NStZ 2001, 623; R. Mokros, in: Lisken/Denninger, HdbPolR, 5. Aufl. 2012, Kap. O, Rn. 30 ff.; D. Neumann, Europol, in: U. Sieber/H. Satzger/B. von Heintschel-Heinegg, Europäisches Strafrecht, 2. Aufl. 2014, § 44; R. Priebe, Europol – neue Regeln für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung, EuZW (27) 2016, 894; J. Ruthig, Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Rates 2009/371/JI vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (EuropolG), in: W.-R. Schenke/K. Graulich/J. Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 1. Aufl. 2014; K. Schoppa, Europol im Verbund der europäischen Sicherheitsagenturen, 2013.

      772

      

      Europol ist eine Agentur (→ Einrichtungen und sonstige Stellen) der Europäischen Union mit Sitz in Den Haag, die für die mitgliedstaatliche Kooperation auf dem Gebiet

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