DER ABGRUND JENSEITS DES TODES. Eberhard Weidner

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DER ABGRUND JENSEITS DES TODES - Eberhard Weidner Anja Spangenberg

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erzählt, den sie kennengelernt hätte und der sehr nett sein sollte. Die Alarmglocke in Monas Kopf, die nicht mehr verstummen wollte, begann sofort schriller und nervtötender zu läuten. Allerdings konnte Anne ihr nicht mehr über diesen Mann erzählen, denn mehr als seinen Namen hatte sie von Nadine nicht erfahren. Diese hatte das Gespräch beendet, weil sie einen Anruf ihrer Mutter erwartet hatte. Dabei hatten sie kurz zuvor miteinander telefoniert.

      Eine faustdicke Lüge!

      Zuerst die Tatsache, dass sie der Mutter nichts von dem Urlaubstag und dem Untersuchungstermin erzählt hatte. Und dann hatte sie auch noch ihre beste Freundin belogen.

      Was ging hier vor? Und wieso hatte Nadine Anne belogen? Vermutlich aus dem einfachen Grund, weil sie Geheimnisse hatte! Und das sogar vor der eigenen Mutter! Denn sie hatte ihr und Anne nicht nur den Besuch beim Neurologen, sondern auch den Untersuchungstermin verschwiegen. Allerdings hatte sie das nach Monas Ansicht zweifellos in bester Absicht getan, um sie nicht grundlos zu beunruhigen.

      Aber was war mit diesem mysteriösen Johannes? Gab es ebenfalls einen guten Grund, ihrer Mutter nichts und der besten Freundin kaum etwas von ihm zu erzählen?

      Wohl kaum!

      Doch viel mehr als dieser Mann beunruhigte Mona der Gedanke an die Kopfschmerzen, die ihre Tochter geplagt hatten. Denn wenn Nadine gestern tatsächlich einen Untersuchungstermin gehabt und dafür extra Urlaub genommen hatte, war das gewiss nicht grundlos geschehen.

      Sie versprach Anne, sie auf dem Laufenden zu halten. Außerdem bat Mona sie, sich bei Freunden und Bekannten umzuhören, ob jemand Nadine seit gestern Abend gesehen oder gesprochen hatte oder vielleicht sogar wusste, wo sie sich aufhielt. Dann legte sie rasch auf, weil sie Angst hatte, den Rückruf des Neurologen zu verpassen. Sie lief ruhelos im Flur hin und her, während sie darauf wartete, dass das Telefon klingelte. Als es das endlich tat, fuhr sie dennoch erschrocken zusammen und stieß einen spitzen Schrei aus. Sie lief zum Apparat und hob den Hörer ans Ohr. Sie wünschte sich inständig, es wäre Nadine, die zum Haus ihrer Mutter gekommen war, dort festgestellt hatte, dass der Ersatzschlüssel fehlte, und hier anrief. Doch es war der Neurologe. Nachdem sie ihm den Sachverhalt geschildert hatte, erteilte er ihr bereitwillig Auskunft. Er sagte, dass er Nadine wegen ihrer Beschwerden zur Kernspintomografie in eine radiologische Praxis geschickt habe. Allerdings hatte er noch keinen Befundbericht der Praxis bekommen. Er versprach, sie anzurufen, sobald der Bericht in den nächsten Tagen eingehen würde.

      Nachdem Mona aufgelegt hatte, sah sie auf die Uhr. Seit Nadines letztem telefonischem Kontakt mit Anne waren noch keine 24 Stunden vergangen. Aber sie wusste nicht mehr, was sie sonst tun sollte, um ihre Tochter zu finden. Sie beschloss, nach Hause zu gehen. Sofern Nadine nicht dort war und sie auch keine Nachricht ihrer Tochter auf dem Anrufbeantworter fand, wollte sie auf diese blöde 24-Stunden-Regel pfeifen. Dann würde sie umgehend die Polizei einschalten, um eine Vermisstenanzeige zu erstatten.

      II

      Eine halbe Stunde später sprach sie mit einem Beamten der Polizeiinspektion 41, die auch für den Stadtteil Hadern zuständig war. Dabei erfuhr sie, dass die 24-Stunden-Regel eine Erfindung von Film und Fernsehen war.

      Der Polizist hatte sich ihr als Polizeiobermeister Tim Fischer vorgestellt. Seine sympathische Stimme hörte sich so an, als wäre er so alt wie ihre Tochter.

      Er erläuterte ihr, dass die Polizei bei Erwachsenen erst dann eine Vermissten-Fahndung einleiten konnte, wenn drei Voraussetzungen erfüllt waren.

      Erstens musste die Person ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben. Das umfasste das gesamte Umfeld, also nicht nur den Wohn-, sondern auch den Arbeits- und Freizeitbereich. Außerdem musste die Abwesenheit dem bisherigen Lebensrhythmus widersprechen und ein angemessener Zeitraum für die Rückkehr überschritten worden sein.

      Zweitens musste der derzeitige Aufenthalt unbekannt sein. Das war der Fall, wenn nicht bekannt war, an welchem Ort sich die vermisste Person aufhielt.

      Drittens musste von einer Gefahr für das Leben oder die körperliche Unversehrtheit ausgegangen werden. Nach den Umständen des Einzelfalls musste also eine nicht unerhebliche Körperverletzung oder der Tod eines Menschen durch eine Straftat, einen Unfall, Hilflosigkeit oder eine Selbsttötungsabsicht drohen. Eine Ausnahme hiervon war lediglich bei Minderjährigen vorgesehen. Bei ihnen wurde grundsätzlich von einer Gefahr für Leib und Leben ausgegangen, sobald sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen hatten und ihr Aufenthalt unbekannt war. Zumindest solange die Ermittlungen nichts Gegenteiliges ergaben.

      »In Nadines Fall«, sagte der Polizeibeamte, »sind die ersten beiden Voraussetzungen unzweifelhaft gegeben. Auch wenn man darüber streiten kann, ob der angemessene Zeitraum für eine Rückkehr bereits überschritten ist. Aber es fehlt eindeutig an der Gefahr für Leib und Leben.«

      Daraufhin erzählte Mona ihm von den Kopfschmerzen, der Übelkeit, den Besuchen bei den Ärzten und dem gestrigen MRT-Termin in der radiologischen Praxis. All dies ließ sie sehr wohl um Leib und Leben ihrer Tochter fürchten. Doch das überzeugte den Beamten am anderen Ende der Leitung ebenfalls nicht, da sie momentan noch nichts Konkreteres vorweisen konnte.

      »Im Gegensatz zu Kindern«, sagte POM Fischer, »dürfen Erwachsene, die im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Kräfte sind, ihren Aufenthaltsort frei bestimmen, ohne ihn Angehörigen oder Freunden mitteilen zu müssen. Es ist dann nicht die Aufgabe der Polizei, ihren Aufenthaltsort zu ermitteln. Zumindest solange keine gesicherten Erkenntnisse über eine Gefahr für Leib und Leben vorliegen.«

      Mona hatte in diesem Moment gute Lust, den Polizisten anzuflehen oder anzuschreien. Sie konnte sich aber nicht entscheiden, welcher Reaktion sie den Vorzug geben sollte.

      »Allerdings«, fügte er hinzu, bevor sie eine Entscheidung fällen konnte, »ist jeder Polizeibeamte zur Entgegennahme von Anzeigen über vermisste Personen und zur Einleitung von Sofortmaßnahmen verpflichtet. Und da ich nicht hundertprozentig ausschließen kann, dass das Ergebnis der MRT-Untersuchung Nadine zu einer Kurzschlusshandlung verleitet hat, werde ich Ihre Vermisstenanzeige aufnehmen und erste Fahndungsmaßnahmen einleiten.«

      Mona war erleichtert und bedankte sich. Sie selbst konnte schließlich nicht mehr tun, um Nadine zu finden, als sie bislang schon getan hatte. Aber wenn sich die Polizei endlich der Sache annahm, musste doch bald etwas dabei herauskommen. Oder etwa nicht?

      In der nächsten halben Stunde ließ sich der Polizeibeamte sämtliche Personalien und eine detaillierte Personenbeschreibung ihrer Tochter geben. Er fragte noch einmal nach den konkreten Umständen des Falls, die er direkt in den Computer eingab, denn sie konnte das Klicken der Tasten hören. Dann erkundigte er sich, welche Maßnahmen sie selbst ergriffen habe. Und auf die Frage nach möglichen Ursachen oder Beweggründen für Nadines Verschwinden konnte sie nur erneut auf ihre Beschwerden und die gestrige Untersuchung hinweisen.

      Nachdem sie alle erforderlichen Angaben zur Vermisstenanzeige gemacht hatte, bat der Polizist sie, ein aktuelles Foto ihrer Tochter vorbeizubringen, falls Nadine in zwei Tagen noch immer nicht aufgetaucht sein sollte.

      »Welche Maßnahmen werden Sie denn nun konkret einleiten?«, fragte Mona.

      »Wegen der momentan noch nicht ersichtlichen Gefahr für Leib und Leben ihrer Tochter kann ich leider keine umfassenden Fahndungsmaßnahmen in die Wege leiten«, erklärte Fischer. »Ich werde allerdings sämtliche Kollegen, die im Großraum München auf Streife sind, darum bitten, nach einer Frau Ausschau zu halten, auf die Nadines Beschreibung passt. Außerdem werde ich alle Krankenhäuser, Rettungsleitstellen und Strafanstalten im München kontaktieren und auf eine eventuelle Einlieferung ihrer Tochter überprüfen. Mehr kann ich aber momentan beim besten Willen nicht tun.«

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