Handbuch Betreuungsrecht. Sybille M. Meier

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Handbuch Betreuungsrecht - Sybille M. Meier Betreuungsrecht

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5. Berücksichtigt die gesundheitliche Anamnese die relevanten Angaben des Betroffenen/seines sozialen Umfelds, seines Hausarztes, behandelnder Ärzte und Krankenhäuser? 6. Ist der wesentliche Akteninhalt richtig erfasst? 7. Ist die herrschende medizinische Lehrmeinung mitgeteilt und vom Sachverständigen bei der Beantwortung der Beweisfragen zu Grunde gelegt worden? Wird eine verbindliche klinische Diagnose angegeben? 8. Sind die danach notwendigen Untersuchungen durchgeführt worden? Wurden Untersuchungsmethoden unbegründet ausgelassen, wie z.B. körperliche und neurologische Untersuchungen? Wurde auf Untersuchungsmethoden verzichtet, die eigentlich angebracht waren, wie z.B. psychologische Testung bei Minderbegabung, bildgebende Verfahren bei Demenz (z.B. Uhrentest, DemTec-Test, MMST-test?[6] 9. Sind die Antworten des Sachverständigen schlüssig (aus Befunden und herrschender Lehrmeinung) hergeleitet worden? Ist der psychische Befund oberflächlich und schematisch geschildert? Wurden diagnostische Begriffe wie z.B. Neurose, Persönlichkeitsstörung etc. zutreffend angewandt? Wurden Befunde/Zeugenaussagen erörtert, die nicht ins Bild passen? Wurde Widersprüchen nachgegangen? Wurden angezeigte therapeutische, respektive prognostische Überlegungen angestellt? Wurden differentialdiagnostische Schwierigkeiten übersehen? 10. Hat der Sachverständige seine Fachgebietsgrenzen überschritten? Liegt ausreichendes Wissen über den gesetzlichen Hintergrund der Fragestellung vor? Liegen Subsumtionsfehler bei der Anwendung juristischer Krankheitsbegriffe vor?

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      Ohnehin kann nicht genug betont werden, dass das anwaltliche Vorgehen bei einer bereits vorhandenen negativen Begutachtung des eigenen Mandanten von hoher Sorgfalt geprägt sein muss. Die Gutachten sind in der Regel verfahrensentscheidend, und gelingt es nicht, das Gericht von Fehlern in der Begutachtung durch eine qualitativ gute Argumentation zu überzeugen, so wird es unausweichlich zu einer Betreuungsanordnung kommen.

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      Checkliste Einholen eines Sachverständigengutachtens

1. Welche Qualifikation hat der Sachverständige? Wies der Sachverständige auf seine fehlende Schweigepflicht hin vor der Begutachtung?
2. Wurde die Person des Sachverständigen dem Betroffenen zuvor bekanntgegeben?
3. Liegen Ablehnungsgründe bezüglich des Sachverständigen vor?
4. Wurde zur Gutachtenvorbereitung ein richterlicher Beweisbeschluss erlassen?
5. Wurde das Sachverständigengutachten dem Betroffenen vollständig, schriftlich und rechtzeitig übermittelt?
6. Wurde das Gutachten durch den Richter sorgfältig und kritisch geprüft?
7. Weist das Gutachten Mängel auf, siehe vorstehende Checkliste?
8. Falls kein Psychiater mit der Gutachtenerstellung beauftragt wurde: Erläuterte das Gericht dessen Sachkunde im Beschluss?

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      Im Termin, in dem der Sachverständige sein Gutachten erläutert, ist seitens des Anwalts auf Folgendes zu achten:

Wie gut ist der Sachverständige auf den Termin vorbereitet? Hat der Sachverständige Unterlagen dabei, anhand deren die Erläuterung erfolgt?
Sind die Erläuterungen verständlich oder flüchtet sich der Sachverständige in ein „Fachchinesisch“?
Wie reagiert der Sachverständige auf Vorhalte? Verärgerte, ungehaltene Reaktionen deuten auf fehlende Souveränität des Sachverständigen hin.
Achtet der Sachverständige auf eine präzise Protokollierung seiner Aussagen durch den Richter?

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      Vorgehen nach der Sachverständigenanhörung:

Antrag auf schriftsätzliche Stellungnahme zur Beweisaufnahme
Antrag auf Unverwertbarkeit von Gutachten, bei denen der Akteninhalt dem Sachverständigen nicht bekannt war.

      Anmerkungen

       [1]

      BGH FamRZ 2014, 1916.

       [2]

      BVerfGE 62, 392,

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