Handbuch Betreuungsrecht. Sybille M. Meier

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Handbuch Betreuungsrecht - Sybille M. Meier страница 47

Автор:
Жанр:
Серия:
Издательство:
Handbuch Betreuungsrecht - Sybille M. Meier Betreuungsrecht

Скачать книгу

richterlichen Anhörung erfolgen. Wegen der Schwere des Grundrechtseingriffs wird empfohlen, die richterliche Anhörung und die Vorführung zum Sachverständigen miteinander zu kombinieren.

      207

      Muster Ermächtigungsbeschluss des Betreuungsgerichtes zur Vorführung des Betroffenen zwecks Begutachtung

      Beschluss

      In der Betreuungssache betreffend

      Frau Agnes B.,

      geb. (. . .), wohnhaft (. . .)

      1. Zur Verfahrenspflegerin wird gem. § 276 FamFG Frau Rechtsanwältin Corinna P., (. . .)-Straße, (. . .), bestellt.

      2. Gemäß § 283 Abs. 1 FamFG wird angeordnet, dass die Betroffene zur Erstattung des mit Verfügung vom (. . .) angeordneten Gutachtens durch einen Arzt des Sozialpsychiatrischen Dienstes (. . .) zu untersuchen ist.

      Die Vorführung zur Untersuchung durch die zuständige Betreuungsbehörde wird angeordnet.

      3. Zum Zwecke der Vorführung darf die genannte Behörde die oben bezeichnete Wohnung der Betroffenen öffnen, diese betreten und Widerstand der Betroffenen – ggf. unter Zuhilfenahme der Polizeivollzugsbeamten – mit Gewalt brechen § 283 Abs. 2 und 3 FamFG).

      (Richterin am Amtsgericht)

      Ausgefertigt

      (Justizangestellter)

      208

      209

      Anmerkungen

       [1]

      BVerfG Beschl. v. 12.1.2011, 1 BvR 2538/10 Rn. 27; NJW 2011, 1275; NJW 2010, 3360, 3361.

       [2]

      OLG Hamm FamRZ 1997, 440; KG FamRZ 1997, 442; BtPrax 1996, 195; OLG Hamm BtPrax 1996, 195.

       [3]

      BayObLG FamRZ 1994, S. 1190; BGH FamRZ 2008, 7 174, 775; BVerfG Beschl. v. 12.1.2011, 1 BvR 2538/10 Rn. 22.

       [4]

      BayObLG FGPrax 2001, 78.

       [5]

      OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 109.

       [6]

      Dodegge/Roth A Rn. 158.

      B. Das gerichtliche Verfahren bis zur Bestellung eines BetreuersVII. Das Sachverständigengutachten › 13. Unterbringung zur Begutachtung

      210

      Ist eine Vorführung zur Untersuchung des Betroffenen nicht durchführbar, besteht für den Richter nach Art. 104 GG, § 5 RPflG die Möglichkeit, den Betroffenen gem. § 284 FamFG zum Zwecke der Vorbereitung des Gutachtens geschlossen unterzubringen. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

Vorherige Anhörung eines qualifizierten Sachverständigen (s.o.). Der Sachverständige soll zumindest einen persönlichen Eindruck Eindruck von dem Betroffenen haben;
Bestellung eines Verfahrenspflegers, § 276 FamFG;
vorherige Androhung der Unterbringung gegenüber dem Betroffenen;
persönliche Anhörung des Betroffenen zum Ergebnis der Sachverständigenanhörung;
Prüfung der Erforderlichkeit der Unterbringung. Das BetrG muss prüfen, ob die Vorlage eines ärztlichen Attests ausreicht.

      211

      Anmerkungen

       [1]

      BayObLG FGPrax 2001, 78.

       [2]

      Umkehrschluss aus BGH BtPrax 2006, 145; OLG BrandenburgFamRZ 1997, 1019.

      B. Das gerichtliche Verfahren bis zur Bestellung eines BetreuersVII. Das Sachverständigengutachten › 14. Rechtsmittel

      212

Скачать книгу