Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mike White

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Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Mike White C.F. Müller Wirtschaftsrecht

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      Je mehr Parteien in ein Produkt eingebunden sind, desto höher wird tendenziell auch das Geldwäscherisiko. Sobald mehrere Institute eingebunden werden, beispielsweise bei der Kreditsyndizierung, muss gewährleistet sein, dass jedes Institut die Bestimmungen zur Geldwäscheprävention einhält.

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      Durch eine Analyse der Transaktionen versucht man, darauf Rückschlüsse zu ziehen, woher die Mittel kommen und für welche Zwecke sie verwendet werden könnten. Natürlich kann man auch in diesem Zusammenhang keine absoluten Aussagen machen, es gibt aber wiederum Risikofaktoren, die auf ein tendenziell erhöhtes Risiko hindeuten können.

      aa) Senderland

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      Ähnlich wie bei der Analyse des Kundenrisikos spielt das Länderrisiko auch bei der Analyse des Transaktionsrisikos eine entscheidende Rolle. Wenn ein Kunde häufig Zahlungen aus Hochrisikoländern erhält, dann steigt das Geldwäscherisiko. Werden beispielsweise Gelder aus Ländern empfangen, von denen bekannt ist, dass Korruption und Steuerhinterziehung häufig sind, sollte diese Transaktion als riskanter eingeschätzt werden.

      bb) Empfängerland

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      Gerade im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung spielt natürlich auch das Empfängerland eine wichtige Rolle. Werden regelmäßig Transaktionen in Länder getätigt, von denen bekannt ist, dass sie terroristische Organisationen unterstützen, oder dass terroristische Organisationen in ihnen ansässig sind, so steigt das Risiko, dass diese Transaktionen der Terrorfinanzierung dienen.

      cc) Bargeldtransaktionen

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      Gleich wie bei bargeldintensiven Produkten muss auch bei Bargeldtransaktionen von einem höheren Risiko ausgegangen werden. Grund dafür ist, dass die Herkunft der Mittel von der Bank i.d.R. nicht nachvollzogen werden kann und gerade illegale Aktivitäten, wie Drogenhandel, oft Bareinnahmen verzeichnen.

      dd) Korrespondenzbankgeschäft

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      Eine Korrespondenzbankbeziehung besteht, wenn eine Bank, das sog. Korrespondenzinstitut, Bankdienstleistungen für eine andere Bank, das sog. Respondenzinstitut erbringt. Diese Dienstleistungen können sowohl für das Respondenzinstitut, als auch für dessen Kunden erfolgen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu verstehen, dass das Korrespondenzinstitut i.d.R. keine eigenen Geschäftsbeziehungen zu den Kunden des Respondenzinstituts selbst unterhält.

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      Bei den Vertriebskanälen gibt es Kanäle, die es den Tätern unter Umständen leichter machen, Geldwäsche zu betreiben, und solche, bei denen Geldwäsche tendenziell erschwert ist. Nachfolgend werden einige gängige Vertriebskanäle auf ihr Gelwäscherisiko hin erläutert.

      aa) Filialvertrieb

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      Persönlicher Kontakt in der Filiale reduziert tendenziell das Geldwäscherisiko. Dadurch kann dieser Vertriebskanal grds. als weniger riskant beurteilt werden.

      bb) Onlinevertrieb

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      Bei Onlinevertrieb fällt der physische Kontakt in der Filiale zunächst weg. Das macht es Kunden potenziell leichter, eine falsche oder fremde Identität zu verwenden. Allerdings werden Gesichtserkennungsprogramme zunehmend besser und ermöglicht das von der BaFin anerkannte Videoidentifizierungsverfahren eine GwG-konforme Identifizierung. Im Ergebnis wird auch der Onlinevertrieb sicherer. Im Vergleich zum Filialvertrieb besteht aber weiterhin ein tendenziell höheres Risiko.

      cc) Einsatz von Vermittlern

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      Bei der Beurteilung des Vermittlerrisikos müssen sich Banken überlegen, inwieweit sie dem Vermittler bei der Identifizierung des Kunden „vertrauen“ können. Gute Indikatoren sind die Tatsache, dass der Vermittler selbst Verpflichteter des GwG ist. Sofern es sich um einen ausländischen Vermittler handelt, ist u.a. entscheidend, ob das jeweilige Land strengen Anforderungen zur Geldwäscheprävention unterliegt.

      2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › III. Schritt 3a: Risikokategorisierung und -bewertung – Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung › 4. Berechnung eines Gesamtrisikoscores pro Kunde

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      Die Risikoscores der Risikodimensionen auf Einzelkundenebene sind zu einem Gesamtrisikoscore pro Kunde zu kombinieren.

      Abb. 2:

      Berechnung des Gesamtrisikoscores

       [Bild

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