Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mike White

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Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Mike White C.F. Müller Wirtschaftsrecht

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verfügt. So können Gelder aus illegalen Tätigkeiten in Ländern mit hoher Korruption und tendenziell schwachen Rechtssystemen mitunter leichter unerkannt eingespeist werden. Im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung sind insbesondere jene Länder verdächtig, von denen bekannt ist, dass sie terroristische Vereinigungen unterstützen oder dass solche in ihnen ansässig sind.

      134

      Auch der Beruf des Kunden, bzw. die Branche in der er tätig ist, ist ein wichtiger Risikofaktor. Gewisse Branchen, wie zum Beispiel die Gastronomie und die Glücksspielbranche, werden aufgrund ihrer Bargeldintensivität als anfälliger für Geldwäsche eingeschätzt. Auch bei Branchen mit vielen Korruptionsvorfällen wird von einem höheren Risiko ausgegangen. Dazu zählen unter anderem die Rüstungsindustrie, die Baubranche und der Pharmabereich.

      135

      

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      bb) Juristische Personen

      137

      Auch bei juristischen Personen spielt, ähnlich wie bei natürlichen Personen, das Länderrisiko eine entscheidende Rolle. Hier ist insbesondere relevant, in welchem Land das Unternehmen gegründet wurde und wo es derzeit seinen Sitz hat. Grundsätzlich spielen bei der Beurteilung des Länderrisikos dieselben Kriterien eine Rolle, die auch beim Länderrisiko in Zusammenhang mit natürlichen Personen beschrieben wurden (siehe hierzu oben unter Rn. 133).

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      Bei der Beurteilung der Länderrisiken ist es im Zusammenhang mit juristischen Personen wichtig zu beurteilen, wie zuverlässig das jeweilige Land wirtschaftliche Eigentümer von Unternehmen erfasst. Bei Ländern, die in dieser Hinsicht besonders schlecht abschneiden, steigt das Risiko, dass sich Individuen mit Geldwäscheabsichten hinter Scheinfirmen verstecken.

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      140

      Auch die Rechtsform des Unternehmens sollte betrachtet werden. So werden Kunden, die aufgrund ihrer Rechtsform strengen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen, die transparenzfördernd wirken, generell als weniger riskant eingeschätzt. Dazu zählen beispielsweise Aktiengesellschaften, insbesondere dann, wenn das Unternehmen zudem börsennotiert ist. Rechtsformen, wie Stiftungen, die als Zweckgesellschaft für die Verwaltung von Vermögen genutzt werden können, werden generell als riskanter eingeschätzt, da die tatsächliche Herkunft der Mittel und deren Eigentümer leichter verschleiert werden können.

      141

      

      Wie bei natürlichen Personen spielt auch bei Unternehmen die Branche, in der sie tätig sind, eine entscheidende Rolle. Für diesbezügliche Ausführungen verweisen wir auf Rn. 134.

      142

      

      Die Komplexität der Eigentümerstruktur des Kunden kann ebenfalls auf ein mögliches Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hindeuten. Wenn das Unternehmen ein über übliche Maße hinausgehendes, übermäßig komplex erscheinendes Eigentümermodell wählt, sollte die Bank den Gründen dafür nachgehen. Natürlich könnte es einen legitimen Grund für dieses Konstrukt geben. Einer der Gründe könnte aber auch die Tatsache sein, dass von dem tatsächlichen Eigentümer abgelenkt werden soll, da er das Unternehmen zur Geldwäsche nutzen möchte.

      aa) Bargeldintensität

      143

      Einer der Faktoren, durch den sich ein Produkt eher zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung eignet, ist die Bargeldintensität des Produkts. Bei einem Produkt, wie zum Beispiel einem Girokonto, das häufig für Bareinlagen und -entnahmen verwendet wird, ist es leichter, die Herkunft oder den Empfänger der Mittel zu verschleiern. Da es bei diesen Produkten auch gewöhnlich ist und erwartet wird, dass Bargeldtransaktionen stattfinden, fallen diese auch nicht weiter auf, sodass die Täter tendenziell länger unerkannt bleiben können.

      bb) Laufzeit

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      Auch die Dauer der Laufzeit eines Produkts kann Einfluss auf dessen Geldwäscherisiko haben. So steigt bei einer kürzeren Laufzeit natürlich auch die Flexibilität der Täter. Produkte mit kurzer Laufzeit bzw. ohne zeitliche Bindung können unter Umständen auch „einfacher“ abgeschlossen werden als Produkte mit längerer Laufzeit. Unter diesem Gesichtspunkt kann man beispielsweise bei zeitlich gebundenen Spareinlagen von einem niedrigeren Risiko ausgehen als bei täglich verfügbaren Einlagen. Im ersten Fall würde eine relativ längere Zeitspanne als im zweiten Fall vergehen, bis der Täter über die Geldmittel wieder frei verfügen kann. Das bedeutet natürlich nicht, dass Geldwäsche nicht auch über gebundene Spareinlagen erfolgen könnte. Es würde aber einen längeren Planungshorizont der Täter erforderlich machen.

      cc) Kündigungsfrist

      145

      Unter dem eben genannten Aspekt der Flexibilität spielt natürlich auch die Kündigungsfrist eine Rolle. Je einfacher und schneller ein Produkt gekündigt werden kann, desto attraktiver wird das Produkt für mögliche Geldwäscher. So können auch Produkte mit einer per se langen Laufzeit auf einmal attraktiv werden, wenn man sich mit geringem Aufwand frühzeitig von ihnen trennen und flexibel agieren kann.

      dd) Einbindung dritter

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