Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mike White

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Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Mike White C.F. Müller Wirtschaftsrecht

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ihrer Anteile. Die gesellschaftsrechtliche Struktur ist von Bedeutung, da das Institut unter Umständen durch Einflussnahme Dritter auf die Eigentümer zur Geldwäsche missbraucht werden könnte.

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      Des Weiteren ist es in der Regel üblich, kurz einen Überblick über die Geschäftsentwicklung des Vorjahres zu geben. Hierzu werden in der Regel die wichtigsten Bilanzkennzahlen wiedergegeben, also insbesondere Umsatz, Gewinn vor Steuern und Jahresüberschuss; diese ermöglichen einen Rückschluss auf den betriebswirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Letzterer kann eine Rolle sowohl bei der Beurteilung der Geldwäscheanfälligkeit des Instituts als auch bei der Beurteilung der Angemessenheit seiner Sicherungsmaßnahmen spielen.

      2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › I. Schritt 1: Bestandsaufnahme der institutsspezifischen Situation › 3. Produkt- und Dienstleistungsstruktur

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      Im Rahmen der Beschreibung der Produktstruktur sollten die vom Institut angebotenen Produkt- und Dienstleistungskategorien, -gruppen und –arten erläutert werden.

      2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › I. Schritt 1: Bestandsaufnahme der institutsspezifischen Situation › 4. Kundenstruktur

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      Es hat sodann die Beschreibung der Kundenstruktur des Instituts zu erfolgen. In jedem Fall sollte in diesem Zusammenhang, soweit vorhanden, zwischen Privat- und Unternehmens- bzw. Firmenkunden unterschieden werden. Im Übrigen kann bei der Darstellung auf die vom einzelnen Institut gewählte Segmentierung zurückgegriffen werden. Die Erläuterung der Kundensegmente sollte in jedem Falle eine quantitative Aufgliederung nach folgenden Kriterien enthalten:

Privatkunden: Anzahl der Kunden, Nationalität und Sitzland; sowie

      2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › I. Schritt 1: Bestandsaufnahme der institutsspezifischen Situation › 5. Vertriebsstruktur

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      Im Rahmen der Beschreibung der Vertriebsstruktur des Instituts sollten die vorhandenen Vertriebswege erläutert werden. Gerade bei größeren Instituten mit einem breiten Kunden- und Produktspektrum unterscheiden sich diese oft erheblich zwischen einzelnen Kundensegmenten bzw. Produktkategorien.

      2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › I. Schritt 1: Bestandsaufnahme der institutsspezifischen Situation › 6. Transaktionsstruktur (sofern einschlägig)

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      Im Rahmen der Beschreibung der Transaktionsstruktur hat eine Erläuterung des ggf. vom Institut abgewickelten in- und ausländischen Zahlungsverkehrs zu erfolgen. Es bietet sich z.B. an, die Darstellung pro Land nach Anzahl (der Transaktionen) und Volumen (z.B. in EUR) des im vorangegangenen Jahr abgewickelten Zahlungsverkehrs aufzugliedern.

      2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › I. Schritt 1: Bestandsaufnahme der institutsspezifischen Situation › 7. Korrespondenzbankbeziehungen (sofern einschlägig)

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      Im Rahmen der Beschreibung der ggf. vorhandenen Korrespondenzbankbeziehungen des Instituts sollten folgende Angaben gemacht werden:

Anzahl der Korrespondenzbankbeziehungen;
Aufteilung der Korrespondenzbankbeziehungen auf relevante Länder; und
Anzahl bzw. Volumen (z.B. in EUR) der im Rahmen von Korrespondenzbankbeziehungen abgewickelten Transaktionen.

      2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › I. Schritt 1: Bestandsaufnahme der institutsspezifischen Situation › 8. Kriminalitätslage im Geschäftsgebiet

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      Abschließend bietet es sich an, auf die Kriminalitätslage im Geschäftsgebiet des Instituts einzugehen. Hierbei liegt der Fokus, wie auch in der gesamten Risikoanalyse, auf Straftaten, die im Zusammenhang mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen, wie zum Beispiel Betrug, stehen. Mögliche Quellen hierfür sind die Jahresberichte und Lagebilder des Bundes-, sowie der Landeskriminalämter.

      2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › II. Schritt 2a: Risikoerfassung und -identifizierung – Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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      Im zweiten Schritt der Risikoanalyse erfolgt die institutsspezifische Erfassung und Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen. In Abhängigkeit des Geschäftsmodells und ggf. weiterer Faktoren kann es sich anbieten, diesen Schritt aufzuteilen und die Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einerseits und der sonstigen strafbaren Handlungen andererseits separat zu betrachten. Diesem Ansatz folgt das vorliegende Kapitel, die Ausführung

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