Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mike White

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Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Mike White C.F. Müller Wirtschaftsrecht

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href="#u87c9aecd-e6e5-4ac1-903e-60b7d3f4d28d">Rn. 170.

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      Im Rahmen der Risikoerfassung und -identifizierung werden für jede zu berücksichtigende Risikodimension jene Risikofaktoren identifiziert, anhand derer sich das Gesamtrisiko der Dimension bestimmen lässt.

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      Dieses Kapitel beschränkt sich auf die für die meisten Institute gängigsten Risikodimensionen: Kunde, Produkt, Transaktion und Vertrieb. Es steht jedoch jedem Institut frei, zusätzliche Dimensionen zu wählen.

      2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › C. Durchführung der Risikoanalyse › II. Schritt 2a: Risikoerfassung und -identifizierung – Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung › 1. Zu berücksichtigende Risikofaktoren

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      Welche Faktoren berücksichtigt werden obliegt, gleich wie die Wahl der Risikodimensionen, dem jeweiligen Institut. Es ist wichtig zu beachten, dass die Faktoren, mit deren Hilfe Geldwäsche identifiziert wird, nicht zwangsläufig auch die Faktoren sind, die zur Identifizierung von Terrorismusfinanzierung geeignet sind. Lange Zeit lag der Fokus der Institute in erster Linie auf der Verhinderung von Geldwäsche. Mit den Terroranschlägen vom 11.9.2001 rückte die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung in den Fokus der Aufsicht und der Institute.

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      In der Praxis zeigt sich nach wie vor, dass in vielen Fällen Risiken der Geldwäsche einerseits und der Terrorismusfinanzierung andererseits (häufig mehr schlecht als recht) anhand einheitlicher Risikofaktoren analysiert werden.

      Nachfolgend sind mögliche Quellen, sowie in der Praxis häufig verwendete Risikofaktoren aufgeführt.

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      In den Anlagen 1 und 2 zum GwG werden eine Vielzahl von Faktoren genannt, die innerhalb der o.g. Risikodimensionen auf ein potenziell geringeres oder höheres Risiko der Geldwäsche hindeuten. Hierbei handelt es sich um nichtabschließende Auflistungen.

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      aa) Faktoren für ein potenziell geringeres Risiko, Anlage 1 zum GwG

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      Bei Vorliegen folgender Faktoren kann grds. von einem potenziell geringeren Geldwäscherisiko ausgegangen werden.

      (1) Kundenrisiko

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      Hinsichtlich des Kundenrisikos kann potenziell von einem geringeren Risiko ausgegangen werden, wenn es sich bei dem Kunden um ein öffentliches, börsennotiertes Unternehmen oder eine öffentliche Verwaltung oder ein öffentliches Unternehmen handelt. Erstere unterliegen aufgrund der Tatsache, dass sie an der Börse notiert sind, gesetzlich definierten Offenlegungspflichten. Dadurch geht der Gesetzgeber davon aus, dass eine angemessene Transparenz insbesondere in Bezug auf die wirtschaftlichen Eigentümer angenommen werden kann.

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      (2) Produkt- und Dienstleistungsrisiko

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      Des Weiteren kann bei gewissen Produkten von einem potenziell geringeren Risiko ausgegangen werden. Dazu zählen z.B. Lebensversicherungspolicen mit niedriger Prämie und Versicherungspolicen für Rentenversicherungsverträge, die keine Rückkaufklauseln enthalten und nicht als Sicherheiten für Darlehen dienen können. Bei diesen Produkten ist das eingesetzte Kapital für vergleichbar längere Zeit gebunden und kann nicht einfach rückeingespeist bzw. wiederverwendet werden. Rentensysteme und Pensionspläne, deren Beiträge arbeitgeberseitig automatisch vom Gehalt abgezogen werden, stellen ebenfalls ein geringes Geldwäscherisiko dar, da die Mittelherkunft der eingesetzten Gelder in aller Regel transparent ist.

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      (3) Geografisches Risiko

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      Die dritte Kategorie beinhaltet mögliche Anzeichen für ein potenziell geringeres Risiko der Geldwäsche aus geografischer Sicht. Diese sind einschlägig bei EU-Mitgliedstaaten, Drittstaaten mit gut funktionierenden Systemen zur Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Geldwäsche sowie Drittstaaten, in denen Korruption und andere kriminelle Tätigkeiten laut glaubwürdigen Quellen schwach ausgeprägt sind.

      bb) Faktoren für ein potenziell höheres Risiko, Anlage 2

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      Bei

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