Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mike White

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Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Mike White C.F. Müller Wirtschaftsrecht

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rel="nofollow" href="#ulink_74481f39-1beb-53b6-9bfc-f8d3680179f6">3.Identifizierung und Identitätsüberprüfung des Vertragspartners, § 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG

       a)Möglichkeit des Absehens von der Identifizierung, § 11 Abs. 3 GwG

       b)Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht des Vertragspartners, § 11 Abs. 6 GwG

       c)Zeitpunkt der Identifizierung, § 11 Abs. 1 GwG: Vor Begründung der Geschäftsbeziehung

       d)Begriff des Vertragspartners

       e)Identifizierung und Identitätsüberprüfung von natürlichen Personen als Vertragspartner

       f)Identifizierung und Identitätsüberprüfung von juristischen Personen als Vertragspartner

       4.Identifizierung und Identitätsüberprüfung der ggf. für den Vertragspartner auftretenden Person, § 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG

       a)Begriff der auftretenden Person

       b)Überprüfung der Berechtigung

       c)Zu erhebende Angaben, anerkannte Legitimationsdokumente und Verfahren zur Identitätsüberprüfung

       5.Abklärung und Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten, § 10 Abs. 1 Nr. 2 GwG

       a)Allgemeine Definition und Begriffsbestimmung, § 3 GwG

       b)Konstellation 1: Abklärung und Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter bei juristischen Personen als Vertragspartner, § 3 Abs. 2 GwG

       c)Konstellation 2: Abklärung und Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter bei fremdnützigen Rechtsgestaltungen für die treuhänderische Vermögensverwaltung

       d)Konstellation 3: Abklärung und Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter bei Handeln auf Veranlassung

       e)Risikobasierte Identitätsüberprüfung von wirtschaftlich Berechtigten

       6.Identifizierung und Identitätsüberprüfung von Verfügungsberechtigten nach § 154 Abs. 2 AO

       a)Zweck der Vorschrift

       b)§ 154 Abs. 2 bis 2d AO

       7.Feststellung des PEP-Status

       a)Definition der politisch exponierten Person, § 1 Abs. 12 GwG

       b)Familienmitglied eines PEP, § 1 Abs. 13 GwG

       c)Einem PEP bekanntermaßen nahestehende Person, § 1 Abs. 14 GwG

       8.Ermittlung des Zwecks und der Art der Geschäftsbeziehung

       a)Hintergrund der Regelung

       b)Regelfall: Umfang der Ermittlungspflicht

       c)Ausnahmetatbestand: Zweifelsfreie Identifizierbarkeit des Zwecks und der Art der Geschäftsbeziehung

       9.Verpflichtung zur Aktualisierung der Kundendaten, § 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG

       a)Gegenstand der Aktualisierung

       b)Frequenz

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