Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mike White

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Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Mike White C.F. Müller Wirtschaftsrecht

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Aktualisierung

       c)Anlassbezogene Aktualisierung von Kundendaten

       d)Vorgehen zur Aktualisierung

       II.Vereinfachte Sorgfaltspflichten, § 14 GwG

       1.Faktoren für ein potentiell geringeres Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Anlage 1 GwG

       a)Faktoren bezüglich des Kundenrisikos, Nr. 1

       b)Faktoren bezüglich des Produkt-, Dienstleistungs-, Transaktions- oder Vertriebskanalrisikos, Nr. 2

       c)Faktoren bezüglich des geografischen Risikos, Nr. 3

       2.Umfang der vereinfachten Sorgfaltspflichten

       a)Verlagerung des Zeitpunkts der Erfüllung der Sorgfaltspflichten

       b)Anpassung des Umfangs der für Identifizierungs- oder Verifizierungszwecke eingeholten Informationen

       c)Anpassung der Qualität bzw. der Quelle der für Identifizierungs-, Verifizierungs- oder Überwachungszwecke eingeholten Informationen

       d)Anpassung der Häufigkeit der Datenaktualisierung und der Überprüfung von Geschäftsbeziehungen im Rahmen der Sorgfaltspflichten

       e)Anpassung der Häufigkeit bzw. Intensität der Transaktionsüberwachung

       III.Verstärkte Sorgfaltspflichten, § 15 und Anlage 2 GwG

       1.Kriterien für ein potentiell höheres Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

       a)Kriterien bezüglich des Kundenrisikos

       b)Kriterien bezüglich des Produkt-, Dienstleistungs-, Transaktions- oder Vertriebskanalrisikos

       c)Kriterien bezüglich des geografischen Risikos

       2.Zwingende Anwendung verstärkter Sorgfaltspflichten

       a)Politisch exponierte Person, § 15 Abs. 3 Nr. 1 GwG

       b)Ansässigkeit des Kunden in Drittstaat mit hohem Risiko, § 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG

       c)Besondere Eigenschaften der betreffenden Transaktion/Hochrisikotransaktionen, § 15 Abs. 3 Nr. 3 GwG

       d)Korrespondenzbankbeziehung, § 15 Abs. 3 Nr. 4 GwG

       3.Umfang der verstärkten Sorgfaltspflichten

       a)Höheres Geldwäscherisiko als Ergebnis der Risikoanalyse oder im Einzelfall; PEP

       b)Drittstaat mit hohem Risiko

       c)Hochrisikotransaktionen

       d)Korrespondenzbankbeziehung

       IV.Durchführung der Sorgfaltspflichten durch Dritte, § 17 GwG

       1.Rückgriff auf zuverlässige Dritte kraft Gesetzes, § 17 Abs. 1 GwG

       2.Rückgriff

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