Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mike White
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c)Anlassbezogene Aktualisierung von Kundendaten
II.Vereinfachte Sorgfaltspflichten, § 14 GwG
1.Faktoren für ein potentiell geringeres Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Anlage 1 GwG
a)Faktoren bezüglich des Kundenrisikos, Nr. 1
b)Faktoren bezüglich des Produkt-, Dienstleistungs-, Transaktions- oder Vertriebskanalrisikos, Nr. 2
c)Faktoren bezüglich des geografischen Risikos, Nr. 3
2.Umfang der vereinfachten Sorgfaltspflichten
a)Verlagerung des Zeitpunkts der Erfüllung der Sorgfaltspflichten
b)Anpassung des Umfangs der für Identifizierungs- oder Verifizierungszwecke eingeholten Informationen
c)Anpassung der Qualität bzw. der Quelle der für Identifizierungs-, Verifizierungs- oder Überwachungszwecke eingeholten Informationen
d)Anpassung der Häufigkeit der Datenaktualisierung und der Überprüfung von Geschäftsbeziehungen im Rahmen der Sorgfaltspflichten
e)Anpassung der Häufigkeit bzw. Intensität der Transaktionsüberwachung
III.Verstärkte Sorgfaltspflichten, § 15 und Anlage 2 GwG
1.Kriterien für ein potentiell höheres Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
a)Kriterien bezüglich des Kundenrisikos
b)Kriterien bezüglich des Produkt-, Dienstleistungs-, Transaktions- oder Vertriebskanalrisikos
c)Kriterien bezüglich des geografischen Risikos
2.Zwingende Anwendung verstärkter Sorgfaltspflichten
a)Politisch exponierte Person, § 15 Abs. 3 Nr. 1 GwG
b)Ansässigkeit des Kunden in Drittstaat mit hohem Risiko, § 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG
c)Besondere Eigenschaften der betreffenden Transaktion/Hochrisikotransaktionen, § 15 Abs. 3 Nr. 3 GwG
d)Korrespondenzbankbeziehung, § 15 Abs. 3 Nr. 4 GwG
3.Umfang der verstärkten Sorgfaltspflichten
a)Höheres Geldwäscherisiko als Ergebnis der Risikoanalyse oder im Einzelfall; PEP
IV.Durchführung der Sorgfaltspflichten durch Dritte, § 17 GwG
1.Rückgriff auf zuverlässige Dritte kraft Gesetzes, § 17 Abs. 1 GwG