Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea. Hans-Peter Schwintowski

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Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea - Hans-Peter Schwintowski C.F. Müller Wirtschaftsrecht

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Mangels Neugründung ist jedoch eine Anmeldung durch alle Gründer, also alle für die Umwandlung stimmenden Aktionäre,[472] nicht sachgerecht. Die Anmeldung hat vielmehr entsprechend §§ 246 Abs. 1, 198 Abs. 1 UmwG durch den Vorstand der umzuwandelnden AG zu erfolgen, wobei die Anmeldung durch eine vertretungsberechtigte Anzahl von Vorstandsmitgliedern genügt.[473]

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      Mit der Eintragung der SE besteht die formwechselnde AG in der Rechtsform der SE weiter. Durch die Umwandlung wird das Grundkapital der formwechselnden AG zum Grundkapital der neuen SE, und die Aktionäre der AG werden zu Aktionären der SE. Im Hinblick auf das Identitätsprinzip hat Art. 37 Abs. 9 SE-VO keine eigenständige Bedeutung.

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      3III › 5. SE-Tochtergesellschaft

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5.1 Vorbereitungsphase

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die Identität und Struktur der SE und ihrer in die SE-Tochtergesellschaft einzubringenden Tochtergesellschaften und Betriebe und deren Verteilung auf die Mitgliedstaaten;
die in diesen Gesellschaften und Betrieben bestehenden Arbeitnehmervertretungen;

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