Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea. Hans-Peter Schwintowski

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea - Hans-Peter Schwintowski страница 155

Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea - Hans-Peter Schwintowski C.F. Müller Wirtschaftsrecht

Скачать книгу

die Anteilseigner drei Aufsichtsratsmitglieder bestellen dürfen, damit der Aufsichtsrat handlungsfähig ist (§ 108 Abs. 2 S. 3 AktG). Vgl. hierzu 13. Kap. Rn. 422.

       [374]

      Eine Ausnahme kommt im Falle eines Missbrauchs der Vertretungsmacht in Betracht.

       [375]

      BGHZ 83, 122 = ZIP 1982, 568; BGH ZIP 2004, 993 mit Anm. Altmeppen; BGH ZIP 2004, 1001.

       [376]

      Vgl. hierzu ausf. 6. Kap. Rn. 35 ff. Zu den Grundsätzen eines Zustimmungserfordernisses von Seiten der Gesellschafter bei Gründungsgesellschaften anderer Rechtsform (insbesondere GmbH, KGaA und OHG/KG) vgl. Habersack/Drinhausen/Scholz Art. 36 SE-VO Rn. 11 ff. m. w. N.

       [377]

      Münch. Hdb. GesR IV/Hoffmann-Becking § 4 Rn. 8.

       [378]

      Bspw. §§ 311 b, 925 BGB, § 15 GmbHG.

       [379]

      Münch. Hdb. GesR IV/Hoffmann-Becking § 4 Rn. 6.

       [380]

      Die dingliche Einbringung kann auch später, muss aber innerhalb von 5 Jahren nach der Eintragung der Tochter-SE erfolgen, § 36a Abs. 2 S. 2 AktG.

       [381]

      Zu den Einzelheiten vgl. Hüffer § 32 Rn. 3; Münch. Hdb. GesR IV/Hoffman-Becking § 3 Rn. 19.

       [382]

      Vgl. §§ 21 Abs. 3, 22 Abs. 6 SEAG. Die Gründungsprüfung wird durch alle bereits bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats bzw. Verwaltungsrats durchgeführt; die Arbeitnehmervertreter sind zu diesem Zeitpunkt regelmäßig noch nicht gewählt.

       [383]

      Vgl. dazu Hüffer § 34 Rn. 2 f.

       [384]

      Vgl. dazu Münch. Hdb. GesR IV/Hoffmann-Becking § 4 Rn. 31.

       [385]

      Wegen der Gesamtzuständigkeit durch sämtliche Organmitglieder.

       [386]

      Hüffer § 34 Rn. 5.

       [387]

      Neben diesen fachlichen Bestellungsvoraussetzungen vgl. zu den persönlichen Ausschließungsgründen § 33 Abs. 5 AktG.

       [388]

      Münch. Hdb. GesR IV/Hoffmann-Becking § 4 Rn. 33.

       [389]

      Vgl. § 36 Abs. 1 AktG.

       [390]

      Vgl. § 21 Abs. 1 SEAG.

       [391]

      An der Anmeldung können nur die bis dahin bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats bzw. Verwaltungsrats mitwirken; die Arbeitnehmervertreter sind zu diesem Zeitpunkt regelmäßig noch nicht gewählt.

       [392]

      H.M.; Hüffer § 36 Rn. 4 m. w. N.

       [393]

      §§ 36 Abs. 2, 36a Abs. 1 AktG.

       [394]

      Dieser Nachweis kann bei Einzahlung auf ein Bankkonto durch eine Bestätigung der kontoführenden Bank geführt werden, § 37 Abs. 1 S. 3 AktG.

       [395]

      §§ 36 Abs. 2, 37 Abs. 1 AktG.

       [396]

      §§ 36a Abs. 2, 37 Abs. 1 AktG.

       [397]

      Art. 15 Abs. 1 SE-VO i. V. m. § 41 Abs. 1 S. 1 AktG.

       [398]

      Das Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, wie es in Art. 14 SE-VO noch bezeichnet wird, wurde mit Wirkung zum 1.2.2003 in Amtsblatt der Europäischen Union umbenannt.

       [399]

      Zu den Voraussetzungen dieser Gründungsform s. o. Rn. 18 ff.

       [400]

      Art. 37 Abs. 3 SE-VO.

       [401]

      Ebenso El Mahi S. 73; gegen eine Beurkundungspflicht spricht im Ergebnis auch, dass die SE-VO für den Inhalt des Gründungsplans keine Mindestanforderungen aufstellt und der

Скачать книгу