Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea. Hans-Peter Schwintowski

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea - Hans-Peter Schwintowski страница 176

Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea - Hans-Peter Schwintowski C.F. Müller Wirtschaftsrecht

Скачать книгу

der Streichung des § 2 SEAG a. F. wurde die Bindung an den Ort der Hauptverwaltung gelockert und die freie Sitzwahl in Deutschland ermöglicht. Der noch unter Geltung des § 2 SEAG a.F. bestehende Meinungsstreit darüber, wie der Begriff „Hauptverwaltung“ auszulegen und zu bestimmen ist, hat damit an Brisanz verloren.[7] Da Art. 7 S. 1 SE-VO das internationale Auseinanderfallen von Satzungs- und Hauptverwaltungssitz untersagt und über Art. 64 Abs. 1 SE-VO sanktioniert, bleibt die Frage aber dennoch von Bedeutung.

      37

      38

      39

      40

      41

      Aber auch anhand dieser Kriterien ist es in Zeiten moderner Kommunikation nicht immer möglich, eine klare Zuordnung zu treffen. Aufgrund der Internationalität vieler Unternehmen liegt es nicht fern, dass auch die Entscheidungsträger sich in unterschiedlichen Mitgliedstaaten aufhalten. Viele Entscheidungen werden per E-Mail, Telefon oder unter Verwendung anderer Kommunikationsmittel getroffen. Eine Anknüpfung an den Ort, an dem die leitungsbeeinflussenden Entscheidungen getroffen werden, dürfte in diesen Fällen nur schwer vorzunehmen sein.

      4III › 3. Folge bei Auseinanderfallen von Satzungssitz und Hauptverwaltung

      42

      43

      4III › 4. Konformität mit der Niederlassungsfreiheit

      44

      Anmerkungen

       [1]

      Müller/Rödder/Giedinghagen Beck'sches Hdb. der AG, § 19 Rn. 54 f.; Habersack/Drinhausen/Diekmann Art. 7 SE-VO Rn. 9.

       [2]

      Spindler/Stilz/Casper Art. 7 SE-VO Rn. 2 f.

       [3]

      Habersack/Drinhausen/Diekmann Art. 7 SE-VO Rn. 6.

       [4]

      Habersack/Drinhausen/Diekmann Art. 7 SE-VO Rn. 6 f.

       [5]

      BGBl I S. 2026.

       [6]

      Habersack/Drinhausen/Diekmann Art. 7 SE-VO Rn. 2; KölnKomm AktG/Kiem Art. 7 SE-VO Rn. 1 mit einer Auflistung der in Betracht kommenden Themenkomplexe, die an den Sitzstaat anknüpfen.

       [7]

      Rn. 20–26 der Vorauflage.

       [8]

      Habersack/Drinhausen/Diekmann Art. 7 SE-VO Rn. 1.

       [9]

      EuGH

Скачать книгу