Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea. Hans-Peter Schwintowski

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Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea - Hans-Peter Schwintowski C.F. Müller Wirtschaftsrecht

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System. Aufgrund der Aufgabenteilung zwischen Vorstand (Leitung) und Aufsichtsrat (Überwachung) spricht man auch vom sog. Trennungsprinzip. Vorteile des Trennungssystems sind in der klaren personellen Aufteilung und in der ausschließlichen Zuweisung der laufenden Geschäftsführung an den Vorstand sowie der Effektivierung der Kontrolle zu sehen.[2] Das im anglo-amerikanischen Gesellschaftsrecht bekannte sog. Board-System geht demgegenüber von einem monistischen System aus. Beim monistischen System gibt es neben der Hauptversammlung als weiteres Organ ein einheitliches Verwaltungsorgan mit gebündelten Leitungs- und Kontrollfunktionen.[3] Geleitet wird dieses Verwaltungsorgan durch den sog. Chief Executive Officer (CEO), der durch die Vereinigung von Leitungs- und Überwachungsfunktionen eine sehr starke Stellung in der AG hat.[4]

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      5I › 2. Wahl zwischen dualistischem und monistischem System

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      Anmerkungen

       [1]

      Hüffer § 119 Rn. 1.

      

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