Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea. Hans-Peter Schwintowski

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Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea - Hans-Peter Schwintowski C.F. Müller Wirtschaftsrecht

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Bei einem gleichzeitigen Stimmverbot des Vorsitzenden und seines Stellvertreters sollten dem jeweils an Lebensjahren ältesten nicht geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglied der Anteilseigner die Ergänzungsstimmrechte zufallen.[126] De lege ferenda wäre es empfehlenswert, diese Klarstellung in § 35 Abs. 3 SEAG aufzunehmen.

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