Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea. Hans-Peter Schwintowski

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Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea - Hans-Peter Schwintowski C.F. Müller Wirtschaftsrecht

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22 Abs. 1 SEAG die Geschäfte der Gesellschaft und überwacht deren Umsetzung. Im monistischen System werden die Arbeitnehmer aufgrund der Doppelfunktion des Verwaltungsrats als Leitungs- und Kontrollorgan damit auch an einem Geschäftsführungsorgan beteiligt. Eine solche Beteiligung ist dem deutschen Mitbestimmungsmodell, das auf Teilnahme an der Überwachung ausgelegt ist, fremd. Es ist auch zu bezweifeln, ob Arbeitnehmervertreter Geschäftsführungsaufgaben wahrnehmen können und wollen. Letzteres ist deshalb fraglich, weil mit der Wahrnehmung von Geschäftsführungsaufgaben sich die Haftung der Verwaltungsratsmitglieder denknotwendig auch auf die Geschäftsführungsmaßnahmen erstreckt (Art. 51 SE-VO, § 39 SEAG i.V.m. § 93 AktG).[108]

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