Durch die Hölle. Bernd Hesse

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Durch die Hölle - Bernd Hesse

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Wieder machte er eine kleine Pause. »Aber dann hätte ich auch noch die anderen Dokumente geklaut, mit denen sie andere Leute auspresste.«

      »Ihren Bruder Uwe zum Beispiel?«

      Er sah mir direkt in die Augen. In seinen lag immer noch der gütige Ausdruck und auch ein wenig Traurigkeit.

      »Uwe lassen Sie da mal schön raus. Dass das klar ist! Mit dem war die Alte doch schon fertig. Mein Bruder steht völlig hinter mir. Der leitet sogar meine Firma für mich weiter, während ich hier sitze.«

      Ich versuchte wieder, seinen Blick einzufangen. »Alles aus reiner Bruderliebe? Oder hat er etwas gutzumachen?«

      Matthias Staroski blieb ruhig. »Wie ich schon sagte. Meinen Bruder lassen Sie aus dem Spiel … Sonst entziehe ich Ihnen auch gleich wieder das Mandat.«

      »Okay. Sie sind mein Auftraggeber. Aber Sie müssen es mir nachsehen, dass ich alle Möglichkeiten erwäge, um der Sache auf den Grund und Zweifeln an Ihrer Schuld nachzugehen.«

      »Aber nicht in Richtung meines Bruders. Der hat mit der Sache nichts zu tun! Sie sollen mich so gut wie möglich unter der Bedingung verteidigen, dass ich Frau Paulina Persokeit umgebracht habe.«

      Ich machte eine Kopfbewegung, die er als ein Nicken wertete.

      »Wenn Sie schon eingebrochen und das Opfer umgebracht haben wollen, weshalb nahmen Sie dann letztlich kein Geld und die Sie betreffenden Unterlagen mit?«

      »Nicht ›umgebracht haben wollen‹, sondern ›umgebracht habe‹«, korrigierte er mich. »Ja, wenn ich das wüsste. Das ging alles so schnell, und dann wollte ich nur noch irgendwie die Leiche wegbekommen, egal wie.«

      »Und was geschah weiter?«, forschte ich.

      »Wie weiter?«

      »Na, fangen wir doch vorne an. Sie gingen also hinein ins Haus. War es offen?«

      »Quatsch! Mit einem Stemmeisen habe ich eines der Wohnzimmerfenster aufgehebelt.«

      »Das ging so einfach?«

      »Schon. Die war ja geizig und hat bloß solche Billigdinger vom Baumarkt einbauen lassen.«

      »Aber Krach hat das doch schon gemacht, oder? Sie meinten vorhin, dass Sie mucksmäuschenstill gewesen seien.«

      Der Anflug eines Lächelns huschte über sein Gesicht. »Da war die Maus dann eben doch ein wenig lauter.«

      »Ist Frau Persokeit dadurch wach geworden?«

      »Kann schon sein. Sie kam herunter, schrie mich an und riss mir die Maske vom Kopf. Dabei schrie sie so etwas wie ›Wusste ich’s doch, der Staroski‹ oder so ähnlich.«

      Ich vergegenwärtigte mir die Größe des Mandanten. »Wie groß war denn das Opfer?«

      Er durchschaute sofort meine Frage. »Sie musste sich schon etwas recken, um mir die Maske vom Kopf zu reißen.«

      »Ihr Bruder, ist der größer oder kleiner als Sie?«

      Sein Blick versteinerte wieder.

      »Wie gesagt: Den lassen Sie da mal raus! Der war es ganz gewiss nicht.«

      Mich beschlich das Gefühl, dass ich hier nicht weiterkommen würde, und ich beschloss, das Gespräch hinsichtlich des weiteren Tatgeschehens für diesen Tag zu beenden. So erkundigte ich mich, ob es sonst noch etwas gäbe, das ich wissen müsste.

      »Bei der Vernehmung neulich, da ist einiges schiefgelaufen, glaube ich. Ich habe die Alte umgebracht. Dafür bin ich zu bestrafen. Aber für mehr als ich wirklich getan habe, möchte ich auch nicht sitzen.«

      »Ihre Mutter deutete so etwas an. Was ist denn da schiefgelaufen?«

      »Die hatten da bei der Kripo irgend so ein Inhouse-Seminar, da war ein Vernehmer vom BKA der Dozent. Und den haben sie mir da gleich mal vorgesetzt. Geht das denn?«

      »Anders als beim Gericht haben Sie während der Ermittlungen keinen Anspruch auf das Tätigwerden bestimmter Ermittler … Wurde Ihnen für den Fall bestimmter Angaben irgendetwas zugesagt oder sonst wie versprochen? Wurde Ihnen gedroht?«

      »Nein, das nicht, aber … Es war so, als ob er mir das Wort im Munde umdrehte.«

      »Wie das?«

      »Na ja, zuerst sagte ich, dass ich Frau Persokeit nicht umbringen wollte, weil ich da ja nur Unterlagen klauen wollte. Als ich sie dann würgte, wollte ich sie schon umbringen. Aber dann dachte ich doch, dass sie schon tot sei. Da wollte ich doch keine Leiche mehr umbringen.«

      »Davon gehe ich aus.«

      »Aber der Beamte meinte, dass dann, wenn ich sie erst erwürgen wollte und dann die Leiche im Auto verbrennen wollte und sie schließlich mit dem Auto in den See fahren wollte, dass ich sie dann doch die ganze Zeit umbringen wollte, egal durch welche Einzelhandlung. Es sei mir doch letztlich darauf angekommen, dass sie tot sei.«

      Mit einem »Und?« animierte ich ihn fortzufahren.

      »Und da sagte ich ›Ja‹. Das klang doch so auch plausibel.«

      Ich nickte. »Da ging es dem vernehmenden Beamten um die Frage des Mordvorsatzes. Ist schon klar, daran wollten die nicht den Mordvorwurf scheitern lassen. Das haben die gut hingebogen.«

      »Und nun?«

      »An der Rechtslage wird das letztlich nichts ändern. Selbstverständlich werde ich darauf hinarbeiten, den Geschehensablauf zu zerlegen, und argumentieren, dass es zwischen den Einzelhandlungen immer eine Zäsurwirkung gab. Aber die Rechtsprechung ist in solchen Fällen recht eindeutig. Trotz aller feinen Unterschiede, die man da sonst macht, stellt man in solchen Fallkonstellationen eher auf den Erfolg des Geschehens ab, also auf die Tötung des Opfers. Und wenn da einmal eine Mordabsicht im Spiel war, schlägt diese, untechnisch gesagt, auch auf die weiteren Handlungen durch.«

      »Dann ist meine Aussage gar nicht so schlimm?« Es war so, als ob eine Last von ihm fiele.

      »Sie macht dem Gericht die Argumentation, dass Sie ein Mörder und nicht nur ein Totschläger oder gar nur fahrlässiger Totschläger sind, schon leichter. Aber am Ergebnis wird sie wohl wenig ändern. Abschließend kann ich mir dazu aber nur eine Meinung bilden, nachdem ich die Akte gesehen habe.«

      »Kommen Sie dann noch mal vorbei?«

      »Natürlich. Den genauen Tatverlauf gehen wir noch durch. Wir müssen auch das Verhandlungsverhalten durchsprechen, ob Sie sich zum Tatvorwurf einlassen wollen oder besser schweigen sollten. Wenn Sie sich zum Tatvorwurf einlassen, stellt sich die Frage, ob Sie da selbst etwas sagen möchten oder dies durch Anwaltserklärung erfolgen soll, ob auf Fragen durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht geantwortet werden soll und so weiter. Wir werden die Beweisaufnahme vorbereiten, die Zeugen und ihr mögliches Aussageverhalten in der Verhandlung durchgehen und das, was wir fragen wollen, worauf es uns ankommt. Das geht bis hin zum Ende der Verhandlung und Ihrem letzten Wort.«

      »Hm.«

      »Damit ist aber noch lange nicht Schluss. Wenn ich die Akte durchgearbeitet habe und anhand der vorliegenden Beweismittel, die dann in den

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