Öffentliches Wirtschaftsrecht. Stefan Storr

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Verwaltungsorganisation, S. 319 mwN.

       [468]

      Zu dessen Bedeutung näher Emde, Die demokratische Legitimation funktionaler Selbstverwaltung, 1991. Dem steht nicht entgegen, dass BVerfGE 107, 59 davon ausgeht, dass das Demokratiegebot außerhalb der unmittelbaren Staatsverwaltung offen sei für andere, insbes vom Erfordernis lückenloser personeller demokratischer Legitimation aller Entscheidungsbefugten abweichende Formen der Organisation und Ausübung von Staatsgewalt.

       [469]

      Ebenso OVG Münster, NVwZ 2003, 1526; Groß, in: Kluth, Handbuch des Kammerrechts, 2. Aufl., § 7 Rn 101; aA BVerwGE 120, 255. Nicht ohne weiteres übertragbar die Entscheidung BGH, NJW-RR 2001, 996, 997 zur BRAO. Dort ist die erforderliche Unterrichtung und Information der Kammerversammlung zu erteilen (vgl § 73 Abs. 2 Nr 7 BRAO).

       [470]

      BVerwGE 120, 255 = NVwZ 2004, 1253 zum Anspruch auf Einsichtnahme in die Rechnungsprüfung; aA die Vorinstanz OVG Münster, NVwZ 2003, 1526. Zum gesetzgeberischen Spielraum BVerfGE 107, 59.

       [471]

      Allgemein zur Bedeutung von Ausgleichsregelungen bei Freiheitsverkürzung durch staatlichen Zwang Huster/Rux, in: Epping/Hillgruber (Hrsg.), GG, 2. Aufl. 2013, Art. 20 Rn 197. S. zur Berücksichtigung von Mitwirkungsrechten bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Zwangsmitgliedschaft auch Kluth, Funktionale Selbstverwaltung, 1997, S. 456 f.

       [472]

      Beispielhaft BVerfGE 112, 314 ff.

       [473]

      Dazu Starck, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Art. 3 Rn 44 ff; Degenhart, Systemgerechtigkeit und Selbstbindung des Gesetzgebers als Verfassungspostulat, 1976, 49 ff et passim; krit Hufen, Grundrechte§ 9 Rn 21; Kischel, AöR 124 (1999), 174 ff.

       [474]

      Starck, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Art. 3 Rn 49.

       [475]

      S. insbes die Entscheidungen zum Nichtraucherschutz in Gaststätten, vgl BVerfG, NJW 2008, 2409; RhPfVerfGH, NVwZ 2009, 244. Vgl auch schon zu den Vorschriften über die Niederlassung von Rechtsanwälten BVerfG, NJ 1996, 195: Der Gesetzgeber hätte den Besonderheiten in den neuen Bundesländern, auf die er eine vorübergehende Ausnahmevorschrift gestützt hatte auch durch das mildere Mittel des Konkurrenzschutzes nur vor westdeutschen Anwälten Rechnung tragen können. S. zu den unterschiedlichen Maßstäben auch Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, Art. 3 Rn 18 ff.

       [476]

      Degenhart, Systemgerechtigkeit und Selbstbindung des Gesetzgebers als Verfassungspostulat, 1976, S. 52 f.

       [477]

      Osterloh, in: Sachs, GG, Art. 3 Rn 91.

       [478]

      BVerfG 20, 374, 377; Heun, in: Dreier, GG, Art. 3 Rn 37; Osterloh, in: Sachs, GG, Art. 3 Rn 103.

       [479]

      BVerfGE 34, 103, 115 mwN.

       [480]

      BVerfG, NJW 2008, 2409 Rn 142 ff.

       [481]

      BVerfGE 71, 39, 78.

       [482]

      Zu Beispielen für entsprechende gefahrgeneigte Tätigkeiten Müller, NVwZ 2004, 403, 408.

       [483]

      Danach kann die Zulassungsprüfung durch eine mehrjährige Praxis ersetzt werden. Diese Ausnahme ist nur dann sachgerecht, wenn die bloße Praxiserfahrung eine hinreichend wirksame Gefahrenabwehr vermittelt, wie die bei der Meisterprüfung zusätzlich nachzuweisenden fundierten theoretischen Kenntnisse und die Ausbildungseignung; zweifelnd Müller, NVwZ 2004, 403, 410.

       [484]

      Vgl zur Entstehungsgeschichte der Vorschrift Müller, NVwZ 2004, 403, 410 mwN.

       [485]

      Zu den Befürchtungen, dass angesichts der Altgesellenregelung nur noch wenige Handwerker den großen Befähigungsnachweis ablegen, s. BT-Drucks. 15/1481, S. 9; außerdem Stober, GewArch. 2003, 292, 297 ff; Müller, NVwZ 2004, 403, 410.

       [486]

      S. auch (die Frage im Ergebnis offen lassend) Kormann/Hüpers, GewArch. 2004, 353, 362.

       [487]

      Kritisch dazu auch Honig/Knörr, HwO, § 1 Rn 27; Hüpers, GewArch. 2004, 230.

       [488]

      Genau darin sah das Minderheitsvotum in der Entscheidung zum Nichtraucherschutz die Schwachstelle: Dieser Ansatz versage dem Gesetzgeber einen ausbalancierten und differenzierten Nichtraucherschutz und zwinge mit dem absoluten Rauchverbot zu einer unverhältnismäßigen Extremlösung, die die Gefahr paternalistischer Bevormundung provoziere, s. auch Gröschner, ZG 2008, 400; Ruthig, in: Hufen/Jutzi/Proelß, Landesrecht RP § 6 Rn 6. Großzügiger die späteren Entscheidungen zu Ausnahmeregelungen, vgl BVerfG, NVwZ 2010, 38; RhPfVerfGH, NVwZ 2010, 1095. Zur Einbeziehung von Shisha-Kneipen und Erlebnisgastronomie in das Rauchverbot BVerfG, NVwZ 2011, 294.

       [489]

      Starck, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Art. 3 Rn 45; ähnlich Pieroth, Rückwirkung und Übergangsrecht.

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