DS-GVO/BDSG. David Klein

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу DS-GVO/BDSG - David Klein страница 120

DS-GVO/BDSG - David  Klein Heidelberger Kommentar

Скачать книгу

mit dem Netz verbunden sein. Insbesondere für das Internet der Dinge bieten sich Systemarchitekturen auf dieser dezentralen Basis an.[70]

      58

      59

      60

      61

      62

      

      63

      

      Der Grundsatz der Richtigkeit wird jedoch relativiert durch den Zusatz „erforderlichenfalls“ in Art. 5 Abs. 1 lit. d Hs. 1 Var. 2. Damit müssen die personenbezogenen Daten nicht in jedem Fall auf dem neuesten Stand sein. Werden bspw. Gesundheitsdaten einer betroffenen Person bei einer bestimmten Untersuchung gewonnen, kann sich deren Richtigkeit logischerweise nur auf den Zeitpunkt der Untersuchung beziehen. Eine Berichtigung ist ebenfalls nicht erforderlich, wenn das betreffende Datum zu Zwecken der Beweissicherung auf Grundlage der Interessenabwägung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f notwendig ist.

      64

      

      Das Kriterium der Richtigkeit muss sich dabei an den Verarbeitungszwecken orientieren. Die Richtigkeit muss im Hinblick auf die Zwecke der Verarbeitung gegeben sein. Eine Berichtigung ist nicht erforderlich, wenn das Datum mit Blick auf die Verarbeitungszwecke in seiner konkreten Ausgestaltung im Detail nicht relevant ist. Falls richtige Daten unter dem Grundsatz der Datenminimierung nicht notwendig sind, besteht insoweit ebenfalls keine Verpflichtung zur Gewährleistung der Richtigkeit.

      65

      

      Der Grundsatz der Richtigkeit korrespondiert mit den Rechten der betroffenen Person auf Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17) und Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18). Diese sind als Betroffenenrechte ausgestaltet.

      66

      67

      Der Grundsatz der Speicherbegrenzung fordert eine zeitliche Begrenzung der Verarbeitung personenbezogener Daten. Eine Identifizierung der Betroffenen Person darf nur so lange möglich sein, wie es die Verarbeitungszwecke erfordern. Der Grundsatz der Speicherbegrenzung konkretisiert damit den Grundsatz der Zweckbindung in zeitlicher Hinsicht. Die Speicherung personenbezogener Daten muss beendet werden, sobald sie für die Zwecke der Verarbeitung nicht mehr erforderlich ist. Entgegen dem Wortlaut ist nicht die Größe des Speichermediums, sondern die Speicherdauerbegrenzung gemeint.

      68

      69

      Die Rechtsfolge eines Wegfalls der Zweckbestimmung in zeitlicher Hinsicht ist nach dem Grundsatz der Speicherbegrenzung die Aufhebung des Bezugs der Daten zur betroffenen Person. Dies kann in der

Скачать книгу