Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Ernst-Christoph Meier

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Wörterbuch zur Sicherheitspolitik - Ernst-Christoph Meier

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und -willige, verantwortungsbewusste Soldat. Innere Führung

      Ausbildungsunterstützung Irak

      Der Vormarsch der Terrororganisation IS hatte die Lage im Irak, in Syrien und in der gesamten Region im Jahr 2014 drastisch verändert. Große Teile des syrischen und irakischen Staatsgebietes standen unter der territorialen Kontrolle der Terrororganisation IS. Um einer weiteren Destabilisierung des gesamten Nahen und Mittleren Ostens durch den IS entgegenzuwirken, beschloss die Bundesregierung am 31. August 2014, den Irak mit militärischer Ausrüstung, Waffen und Munition zu unterstützen. Bereits seit Mitte August 2014 wurden aus Deutschland Nahrungsmittel, Decken sowie medizinisches Material für die notleidende Bevölkerung bereitgestellt. Mit großer Mehrheit stimmte der Deutsche Bundestag am 29. Januar 2015 einer Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte durch die Bundeswehr zu. Am 15. Februar 2015 wurde die multinationale Ausbildung der Peschmerga im Raum Erbil und der Aufbau des Kurdistan Training Coordination Centre (KTCC) aufgenommen. Die Ausbildung und Beratung in Verbindung mit Waffenlieferungen stärkte die Fähigkeiten der kurdischen Sicherheitskräfte, die dem IS dadurch Einhalt gebieten konnten und den Nordirak von der territorialen Kontrolle des IS befreien konnten. Der Einsatz wurde im März 2018 beendet und der Fähigkeitsaufbau im Mandat Counter Daesh/Capacity Building Iraq fortgeführt.

      Auskunftsstelle

      Eine nach dem Genfer Abkommen zu schaffende Einrichtung für Krieg führende Parteien, die die Dokumentation von Personalverlusten sicherstellt und in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Hilfsorganisationen Folgemaßnahmen einleitet. Für die Bundesrepublik Deutschland nimmt bei Bedarf das Deutsche Rote Kreuz diese Aufgabe in enger Zusammenarbeit mit den personalführenden Dienststellen der Streitkräfte wahr.

      Auslandseinsatz

      1. Engagement von Streitkräften außerhalb des eigenen Landes.

      2. In der Bundesrepublik Deutschland (D) in erster Linie verstanden als eine Beteiligung der Bundeswehr an internationalen Militäreinsätzen im Rahmen internationaler Organisationen, insbesondere der Vereinten Nationen (VN), Kollektiven Sicherheitssystemen und/oder Regionaler Abmachungen wie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Auch Einsätze zur Verteidigung von Staaten der NATO im Rahmen des Bündnisfalles. Der Begriff hat keine verfassungs- und völkerrechtliche, sondern vorwiegend praktisch-umgangssprachliche, unter Umständen aber auch militärisch-politische Bedeutung.

      3. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat im Organstreitverfahren (Urteil vom 12. Juli 1994) entschieden, dass D sich mit Streitkräften an einem Einsatz im Rahmen von Aktionen der Nordatlantischen Allianz (NATO) und der Westeuropäischen Union (WEU) zur Umsetzung von Beschlüssen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beteiligen darf. Gleiches gilt für eine Beteiligung deutscher Streitkräfte an von den VN aufgestellten Friedenstruppen. Allerdings verpflichtet das BVG die Bundesregierung, für einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte die – grundsätzlich vorherige – konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen. Parlamentsbeteiligungsgesetz; Grundsatzartikel »Einsätze der Bundeswehr«

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      Sicherung der Patrouille im Einsatzland Afghanistan.

      Quelle: www.mediendatenbank.bundeswehr.de

      Auslandsverwendungsgesetz

      Das Gesetz über dienstrechtliche Regelungen für besondere Verwendungen im Ausland (Auslandsverwendungsgesetz – AuslVG) vom 28.07.1993 ist im BGBl I S. 1394 verkündet worden und rückwirkend zum 01.07.1992 in Kraft getreten. Geregelt werden dadurch der Auslandsverwendungszuschlag für Bundesbeamte und Soldaten sowie verschiedene Schadensausgleiche und die Unfallfürsorge bei Erkrankungen und Unfällen im Ausland.

      Ausnahmezustand

      In der Regel zeitlich begrenzte Aussetzung der normalen Verfassungs- und Rechtssituation eines Staates, die einer Regierung außerordentliche Vollmachten verleiht. Grundzüge einer Notstandsverfassung sind mit der Notstandsgesetzgebung (1968) in das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland (DEU) eingeflossen. Begriff und Regelung eines ~ sind jedoch nicht in das GG aufgenommen worden.

      Ausschuss der ständigen Vertreter (AStV)

      EU Ausschuss der ständigen Vertreter (AStV)

      Australische Gruppe

      Derzeit 42 Länder und die EU-Kommission umfassende Gruppe von Staaten zur Koordinierung der nationalen Exportkontrollvorschriften für bestimmte Chemikalien und biologische Agenzien sowie weitere Dual-Use-Güter und -Technologien, die zur Herstellung biologischer und chemischer Waffen missbraucht werden können. Die ~ wurde 1984 durch zehn westliche Staaten unter australischem Vorsitz in Reaktion auf den Einsatz von chemischen Waffen im irakisch-iranischen Krieg gegründet. Sie beruht nicht auf völkerrechtlichen Verpflichtungen, sondern auf einer politischen Selbstbindung der Teilnehmerstaaten.

      Auswärtige Angelegenheiten

      Bezeichnung für die Beziehungen eines Staates zu anderen Staaten oder Internationalen Organisationen. ~ werden in der Regel von den Außenministern der Staaten wahrgenommen. Auswärtige Gewalt; Auswärtiges Amt

      Auswärtige Gewalt

      Im 19. Jahrhundert in der deutschen Staatsrechtslehre eingebürgerter Begriff, der die Gesamtheit aller die auswärtigen Beziehungen betreffenden Aktivitäten, Funktionen und Zuständigkeiten umfasst. Nach außen bedeutet ~ die völkerrechtliche Vertretung gegenüber anderen Staaten und internationalen Organisationen, insbesondere Verhandlung und Abschluss völkerrechtlicher Verträge und Abgabe außenpolitisch bedeutsamer Willenserklärungen.

      Nach innen umfasst ~ die verfassungsmäßigen Zuständigkeiten, die der Vorbereitung und Durchführung der außenpolitischen Angelegenheiten dienen.

      Auswärtiges Amt

      Bezeichnung für das Außenministerium der Bundesrepublik Deutschland. Es wird vom Bundesminister des Auswärtigen geleitet. Außenpolitik; Bundessicherheitsrat

      Außenministerium

      Das in einem Staat für die Wahrnehmung der staatlichen Außenpolitik zuständige Ministerium. In der Bundesrepublik Deutschland trägt das ~ die Bezeichnung Auswärtiges Amt. Sicherheitspolitik

      Außenpolitik

      Bezeichnung für die Zusammenfassung aller Institutionen, Inhalte und Vorgänge sowie Entscheidungsprozesse eines Staates mit Zielrichtung auf die Regelung der auswärtigen Beziehungen zu anderen Staaten, zu Staatengemeinschaften, Bündnissen, Internationalen Organisationen u. a. im eigenen oder im übergeordneten Interesse. Auswärtige Beziehungen; Außenministerium;

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