Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Ernst-Christoph Meier

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Wörterbuch zur Sicherheitspolitik - Ernst-Christoph Meier

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      Gemeinsames Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ)

      Ein wesentlicher Bestandteil der am 6. Juni 2002 verabschiedeten Strategie zum Schutz der Bevölkerung ist die Einrichtung eines gemeinsamen Melde- und Lagezentrums (GMLZ) sowie die Inbetriebnahme des deutschen Notfallvorsorge-Informationssystems (deNIS). Das GMLZ stellt das länder- und organisationsübergreifende Informations- und Ressourcenmanagement bei großflächigen Schadenlagen oder sonstigen Lagen von nationaler Bedeutung sicher. Es bedient sich sowohl des deutschen Notfallvorsorge-Informationssystems (deNIS) als auch eines ständig wachsenden Netzwerks von Experten aus den verschiedensten Einrichtungen und Behörden des Bevölkerungsschutzes. Als Fachlagezentrum ist es die zentrale nationale Kontaktstelle im Bevölkerungsschutz und wird im Rahmen zahlreicher internationaler und nationaler Melde- und Informationsverfahren tätig.

      Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ)

      Die AKNZ des BBK (zugleich dessen Abteilung 4) ist die zentrale Aus- und Fortbildungseinrichtung des Bundes im Bevölkerungsschutz. Sie richtet sich mit ihrem Bildungsangebot primär an die mit Fragen der zivilen Sicherheitsvorsorge befassten Entscheidungsträger und Multiplikatoren aller Verwaltungsebenen.

      Auch ist sie anerkannt als Wissensdrehscheibe für Fragen der staatlichen und nichtstaatlichen Sicherheitsvorsorge. Durch die Übungsreihe LÜKEX (länderübergreifende Krisen-Exercise) hat sie seit 2004 maßgeblich zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Risiko- und Krisenmanagement von Bund und Ländern auf der administrativ-politischen Entscheidungsebene beigetragen.

      Neuorientierung nach Corona

      Allerdings zeigte der Ausbruch von Covid-19 Anfang 2020, dass der Zivil- und Katastrophenschutz in Deutschland, der einst für den Krisen- und Spannungsfall aufgebaut worden war, in einer Pandemielage dieser Größenordnung trotz aller planerischen Vorbereitungen erhebliche Schwächen aufwies. Grund hierfür waren weniger fehlende Strukturen und Verfahren, sondern vor allem der Umstand, dass diese von den Verantwortlichen auf Bundes- und Länderebene zu wenig genutzt wurden. Gerade die grundgesetzlich festgelegte Trennung der Verantwortlichkeiten des Bundes (Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall) und der Länder (Katastrophenschutz) hat sich in dieser Gesundheitskrise als hinderlich erwiesen, da die Bundesländer unterschiedliche Strategien verfolgten, die zu einem uneinheitlichen Regelwerk führten. Eine Entscheidungshoheit des Bundes wurde lange abelehnt.

      Auch griffen die Bundesländer nur selten auf die auf Bundesebene bestehenden Institutionen, wie das BBK zurück. Formal für Krisen im Zusammenhang mit dem Verteidigungsfall zuständig, kann es bei Katastrophen nur tätig werden, wenn der Katastrophenfall auch ausgerufen wird. Das war bei Corona aber nur in Bayern der Fall. Folglich wurde das BBK in der Presse auch als »das vergessene Amt« bezeichnet. Darüber hinaus hatten Bund und Länder schon vor vielen Jahren durchgeführte Übungen zu Pandemielagen ignoriert, in denen auf die bei Corona aufgetretenen Mängel (etwa fehlendes medizinisches Gerät) hingewiesen wurde.

      Im Frühjahr 2021 zog Innenminister Horst Seehofer die Konsequenzen und kündigte eine Umstrukturierung des BBK an. Ähnlich wie das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum von Bund und Ländern soll das BBK zu einem Gemeinsamen Kompetenzzentrum für Katastrophenschutz weiterentwickelt werden. Auch will das Amt den gesundheitlichen Bevölkerungsschutz stärken und die Bevorratung von medizinischem Gerät erhöhen.

      Allerdings werden sich grundsätzliche Verbesserungen bei der Zusammenarbeit von Bund und Ländern nur erzielen lassen, wenn die im Grundgesetz festgeschriebene Trennung von Verteidigungs- und Katastrophenschutz geändert wird. Dies war bereits nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 geplant, danach aber wieder in Vergessenheit geraten. Möglicherweise führt die Aufarbeitung der Corona-Krise zu einem neuen Versuch der Grundgesetzänderung.

      Die Flutkatastrophe 2021

      Im Juli 2021 führte Starkregen bislang ungekannten Ausmaßes zu katastrophalen Zerstörungen in Rheinland-Pfalz und hier insbesondere in der Eifel und im Ahrtal. Wie schon bei der Corona-Pandemie zeigte sich erneut, dass es in Deutschland erhebliche Defizite im Bereich des Katastrophenschutzes gibt. Warnsysteme waren entweder nicht vorhanden oder wurden nicht aktiviert. Bei der Koordination von Einsatzkräften kollidierten wiederholt die Kompetenzen von Bund und Ländern. Dies führte zu einer weiteren Debatte darüber, ob die föderalen Strukturen in Deutschland noch zeitgemäß sind.

      Vgl. auch  Grundsatzartikel »Sicherheitspolitik Deutschlands«,  Gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge

      Balance of Power

       Mächtegleichgewicht

      Balfour-Deklaration

       Grundsatzartikel »Nahost-Konflikt«

      Balkanisierung

      Populistisch Prozess der Aufspaltung oder des Auseinanderbrechens eines Staates oder Herrschaftsgebietes in eine Anzahl zersplitterter und miteinander konkurrierender oder feindlicher Gemeinwesen.  Balkankonflikt

      Balkankonflikt

      In der Folge des Zusammenbruchs der Sowjetunion und dem Ende des Ost-West-Konflikts seit 1991 andauernder  Konflikt auf dem Balkan, der bislang zu vier  Kriegen führte:

      •Krieg in Slowenien (1991)

      •Krieg in Kroatien (1991–1995)

      •Krieg in Bosnien-Herzegowina (1992–1995)

      •Krieg im Kosovo (1999).

      Krieg in Slowenien (1991)

      Am 25. Juni 1991 verkündeten Slowenien und Kroatien nach langem Tauziehen auf diplomatischer Ebene ihre Souveränität. Der Kosovo, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien folgten. Serbien reagierte mit der Mobilisierung der Volksarmee und ging militärisch gegen Slowenien vor. Das Einwirken der  Europäischen Gemeinschaften (EG) und der  Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) verhinderte eine weitere  Eskalation des Konflikts.

      Krieg in Kroatien (1991–1995)

      Während sich Serbien schnell mit dem Ausscheiden Sloweniens aus dem jugoslawischen Staat abfand, lagen die Verhältnisse in Kroatien anders. Dort kam es zu häufigen Zusammenstößen zwischen  Einheiten Kroatiens und Serben aus der slawonischen Krajina, in die die jugoslawische Volksarmee eingriff. Serbische  Milizen begannen mit der Vertreibung der Kroaten aus der Krajina. Die Krajina-Serben eroberten gemeinsam mit der jugoslawischen Bundesarmee etwa 30 Prozent Kroatiens. Nachdem 1992 der Krieg in Kroatien vorläufig beendet worden war, konnten die Kroaten die Krajina mit einem militärischen Gegenschlag zurückerobern. Ein Großteil der Serben wurde vertrieben.

      Krieg in Bosnien-Herzegowina (1992–1995)

      Im April 1992 anerkannte die  EG Bosnien-Herzegowina als unabhängigen Staat. Am 7. April 1992 riefen die bosnischen Serben ihren eigenen Staat aus. Gleichzeitig kam es zu ersten Kämpfen zwischen Regierungsarmee und den Serben, die in wenigen Monaten annähernd 70 Prozent des Landes eroberten. Die Kroaten antworteten mit der Ausrufung der Kroatischen Republik Herceg-Bosna mit der Hauptstadt Mostar. Dies führte zu einem Bruch der moslemisch-kroatischen Militärallianz gegen die Serben bis hin zur militärischen Konfrontationen zwischen Kroaten und Moslems. Im März 1994 gelang die Schaffung eines neuen  Bündnisses zwischen Kroaten und Muslimen, das die Wende des Krieges herbeiführte

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