Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Ernst-Christoph Meier
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Bomber, schwerer
Als ~ werden nach dem START-Vertrag Bomber bezeichnet, deren Reichweite größer als 8.000 Kilometer ist oder die mit weit reichenden, nuklear bestückten Marschflugkörpern (ALCM) ausgerüstet sind.
Bonner Vereinbarung
Grundsatzartikel »Afghanistan«
Boykott
Kampf- und Disziplinierungsmittel in der politischen Auseinandersetzung oder in den zwischenstaatlichen Beziehungen, das meist in der Einstellung oder Ächtung politischer, sozialer und wirtschaftlicher oder rechtlicher Beziehungen oder in der Aufforderung dazu besteht. Nach der Charta der Vereinten Nationen (VN-Ch Art. 39 ff.) gehört der ~ zu den Sanktionsmöglichkeiten des Völkerrechts gegenüber Staaten, die den internationalen Frieden bedrohen. Blockade; Streitbeilegung, friedliche
Brahimi-Report
Am 21. August 2000 vorgelegte Studie einer Expertenkommission unter Leitung des ehemaligen algerischen Außenministers Lakhdar Brahimi mit Empfehlungen für eine Reform der Friedenssicherung der Vereinten Nationen (VN) mit dem Ziel verbesserter Wirksamkeit. Die Kommission war eingesetzt worden, um notwendige Lehren aus dem Scheitern zurückliegender VN-Friedensmissionen (Somalia, Ex-Jugoslawien, Ruanda) zu ziehen. Der ~ enthält eine Fülle von Empfehlungen, um u. a. die Durchsetzungsfähigkeit von VN-Missionen zu erhöhen, ihre Reaktionszeiten zu verkürzen und die Führungsfähigkeit in der VN-Zentrale in New York zu verbessern. Der Bericht deckt das gesamte Spektrum von VN-Friedenseinsätzen ab und stellt einen substanziellen, unverändert wegweisenden Beitrag zur Reformdiskussion in den VN dar. Grundsatzartikel »Vereinte Nationen«
Breschnew-Doktrin
Außenpolitischer Grundsatz der Sowjetunion (UdSSR) ab 1968, der das Interesse des »proletarisch-sozialistischen Internationalismus« den nationalen Interessen der sozialistischen Staaten überordnet und dessen Gefährdung die Androhung militärischer Gewalt bzw. Eingriffe militärischer Art in die Inneren Angelegenheiten (Souveränität) dieser Staaten rechtfertigt. Anwendung fand die ~ mit dem Einmarsch von Streitkräften der Warschauer Vertragsorganisation (WVO) in die Tschechoslowakei 1968. Die ~ wurde 1985 vom damaligen Generalsekretär der Kommunistischen Partei der UdSSR (KPdSU), Michail Gorbatschow, außer Kraft gesetzt. Kalter Krieg; Souveränität
Brigade
Militärischer Großverband (in der NATO vor allem der Landstreitkräfte) unterschiedlicher Stärke (Größenordnung: 3.000–5.000), dem mehrere Verbände, meist Bataillone, und selbstständige Einheiten in der Regel unterschiedlicher Truppengattungen zugeordnet sind.
Brinkmanship
Politische Strategie während des Kalten Kriegs, deren Wesensmerkmal die Bereitschaft war, zur Durchsetzung politischer Interessen auch Krisen, bis an den Abgrund (brink) des Kriegs, billigend in Kauf zu nehmen. Die Prägung dieses Begriffs wird dem zu Beginn der 50er-Jahre amtierenden Außenminister der Vereinigten Staaten von Amerika, John F. Dulles, zugeschrieben.
Brückenlegepanzer
Gemäß KSE-Vertrag ein gepanzertes Transport- und Verlegefahrzeug mit Eigenantrieb, das eine Brückenkonstruktion mitführen und durch eingebaute Mechanismen auslegen und wieder einholen kann. Ein solches Fahrzeug mit Brückenkonstruktion arbeitet als integriertes Waffensystem.
Brüsseler Erklärung
Im Rahmen des Ottawa-Prozesses zur Durchsetzung eines umfassenden und rechtsverbindlichen Verbots von Antipersonenminen am 27. Juni 1997 von 47 Staaten verabschiedete Absichtserklärung, den Ottawa-Prozess aus einer politischen Initiative gleich gesinnter Staaten in einen formellen diplomatischen Verhandlungsprozess umzuwandeln, der später zum Ottawa-Übereinkommen führte.
Brüsseler Pakt
Beistandspakt vom 17. März 1948 zwischen Belgien, Frankreich, Großbritannien, Luxemburg und den Niederlanden. Richtete sich in Ergänzung des Dünkirchener Vertrags (1947) gegen ein künftiges wiedererstarkendes Deutschland.
Der ~ wurde im Zuge der Eingliederung der Bundesrepublik Deutschland in die westlichen Verteidigungsorganisationen auf der Grundlage der Londoner Akte in den Brüsseler Vertrag zur Westeuropäischen Union (WEU) umgewandelt. Beinhaltet unkonditionierte militärische Beistandspflicht (Art. V). Pariser Verträge
Brüsseler Vertrag Westeuropäische Union
Bündnispolitik Deutschlands
Deutschlands Stellung in der Allianz
In der NATO ist Deutschland im Laufe der Jahrzehnte und besonders seit die USA unter Präsident Obama dazu übergingen, sich in der Führung der Allianz deutlich zurückzuhalten, zur zweitwichtigsten Nation geworden. Dies wurde erreicht, obwohl Deutschland – im Unterschied zu Großbritannien und Frankreich – keine Nuklearmacht ist und auch nicht sein möchte und demzufolge auch nicht den Status einer der ständigen fünf Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (P5) und des damit verbundenen Vetorechts zu dessen Beschlüssen hat. Die Stellung Deutschlands in der NATO ergibt sich aus seinem politischen und wirtschaftlichen Gewicht, seiner Führungsrolle in der EU und in seiner zentralen geografischen Lage, nicht zuletzt aber auch aus dem Vertrauen der Verbündeten und europäischen Nachbarn in die Wertorientierung des heutigen Deutschland, welches alle Bundesregierungen über sieben Jahrzehnte durch eine kluge, stetige und verlässliche Bündnispolitik aufgebaut haben. Es ist allgemein bekannt, dass sich Deutschland wie keine andere Nation bemüht, seine Sicherheitspolitik weniger national als im Rahmen der beiden multilateralen Organisationen NATO und EU zu verfolgen, und dass Deutschland deshalb auch beide Institutionen nach besten Kräften fördert und unterstützt. Während bei den USA und Großbritannien der Fokus auf der NATO und bei Frankreich auf der EU liegt, nimmt Deutschland in beiden Organisationen eine Führungsrolle ein und hat damit in einer einzigartigen Scharnierfunktion die Möglichkeit, die Zusammenarbeit zwischen beiden Organisationen voranzubringen. Von ihm geht eine Grundstabilität für Europa aus.
Für die Stellung Deutschlands – und daraus resultierend seine Möglichkeiten, bei Entscheidungen im Konsens deutsche Interessen zu wahren und eigene Positionen durchzusetzen – sind seine Leistungen für das Bündnis sowie das Vertrauen entscheidend, das die Verbündeten in Deutschlands Zuverlässigkeit als unterstützender und notfalls mit allen militärischen Kräften zu Hilfe eilender Verbündeter setzen. Dazu zählen neben anteiligen Beiträgen zu den Haushalten der Allianz und der Anzahl eingebrachter Truppen in NATO-Einsätzen vor allem die Bereitschaft zu angemessener Lastenteilung (Burden Sharing: Verteidigungsaufwendungen im Verhältnis zur Wirtschaftskraft) und die Bereitschaft zum Tragen der politischen und militärischen Risiken gemeinsam beschlossener Einsätze (Risk Sharing). Diese Leistungen Deutschlands sind in den zurückliegenden Jahren zunehmend unterschiedlich wahrgenommen und bewertet worden.
Mit seinem politischen Gewicht hat Deutschland in der Geschichte der Allianz zweifellos immer wieder gestaltende