BGB für Dummies. André Niedostadek

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BGB für Dummies - André Niedostadek

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Je mehr Punkte Sie bearbeiten, desto vollständiger wird im Laufe der Zeit das Gesamtbild werden. Insofern ist es also ein bisschen wie beim Puzzeln. Wenn Sie bislang noch gar nicht mit dem BGB zu tun hatten, empfiehlt es sich, zunächst »klassisch« mit dem ersten Kapitel zu beginnen. Es steht nicht ganz grundlos am Anfang.

      Unerlässlich ist als Ausrüstung nur ein BGB zum Nachlesen der Vorschriften. Ein bisschen Neugier und Interesse, ja vielleicht sogar etwas »Abenteuerlust« sind darüber hinaus hilfreich. Es gibt manches zu entdecken – versprochen! In diesem Sinne: Bon voyage!, Have a good trip! oder ganz einfach Gute Reise!

      Recht übersichtlich: Die Grundlagen

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      Verschaffen Sie sich im ersten Kapitel dieses Teils zunächst einen Überblick: Wie fügt sich das im BGB geregelte Privatrecht in unsere Rechtsordnung ein? Wie ist das BGB aufgebaut? Und welche Grundsätze und Prinzipien prägen dieses Gesetz? Informieren Sie sich zudem, wie man gegebenenfalls zu seinem Recht kommen kann. Erfahren Sie darüber hinaus im zweiten Kapitel mehr über die juristische Herangehensweise, um sich im Paragrafendschungel zu behaupten. Werden Sie dabei selbst zum Entdecker: Lernen Sie, woraus eine Gesetzesnorm besteht und welche Bedeutung der Anspruchsmethodik zukommt.

      Ein BGB für alle Fälle

      IN DIESEM KAPITEL

       Privatrecht im Rechtssystem einordnen

       Sich im BGB zurecht finden

       Rechtssubjekte und Rechtsobjekte kennen

       Prinzipien des BGB verstehen

       Erfahren, wie man Rechte durchsetzen kann

      Das im BGB geregelte Privatrecht ist ganz wesentlicher Pfeiler unserer Rechtsordnung. Bevor Sie sich daher im Weiteren mit den eigentlichen Inhalten dieses Rechtsgebiets befassen, scheint es angebracht, das gesamte Terrain zunächst noch etwas genauer abzustecken. Die wichtigsten Fragen lauten insofern:

       Wie ist unsere Rechtsordnung aufgebaut?

       Welchen Part übernimmt dabei das Privatrecht?

      Wenn Ihnen das klar ist, dann lohnt es sich, noch einen Schritt weiter zu gehen und sich damit vertraut zu machen, wie man im BGB den Überblick behalten kann. Das ist – so viel sei bereits hier verraten – nicht sonderlich schwer. Das BGB enthält nämlich selbst einige gute Navigationshilfen. Quasi nebenbei erfahren Sie in diesem Kapitel übrigens noch etwas zu Rechtssubjekten und den Rechtsobjekten, bevor Sie dann zum eigentlichen Fundament des BGB gelangen: den tragenden und insoweit prägenden Grundsätzen und Prinzipien. Sie vermitteln Ihnen Halt und geben Ihnen einen sicheren Stand, um mit dem Gesetz arbeiten zu können. Falls Sie dann noch Lust haben, können Sie noch einen kurzen Abstecher unternehmen und etwas dazu erfahren, wie man hierzulande zu seinem Recht kommen kann.

       dem Privatrecht,

       dem öffentlichen Recht,

       dem Strafrecht.

      Für jeden dieser drei Rechtsbereiche gelten jeweils eigene Rechtsgrundlagen. Zudem unterscheiden sie sich inhaltlich deutlich voneinander. Sehen Sie sich dazu zunächst den ersten Teilbereich an.

      Das Privatrecht

      Das Privatrecht (auch bürgerliches Recht oder Zivilrecht genannt) enthält sozusagen Regelungen für die alltäglichen Rechtsfragen. Erinnern Sie sich noch an die Einführung? Beispielsweise an den Kauf eines Kaffees oder Notebooks oder aber an den Mietvertrag über die Wohnung? Solche Themen fallen ebenso in den Bereich des Privatrechts wie ein etwaiger Schadensersatz für ein ramponiertes Auto, die Verlobung mit der oder dem Liebsten oder viele Fragen rund um eine Erbschaft.

      

So unterschiedlich die Fallkonstellationen im Detail sein mögen, es gibt doch Verbindendes. Charakteristisch für dieses Rechtsgebiet ist: Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen von Personen, die sich rechtlich auf gleicher Ebene – man könnte sagen: auf Augenhöhe – begegnen. Das Privatrecht ist also durch den Grundsatz der Gleichordnung gekennzeichnet (das unterscheidet es vom gleich noch zu behandelnden öffentlichen Recht, das eher durch ein Über- und Unterordnungsverhältnis geprägt ist).

      

Käufer oder Verkäufer haben grundsätzlich die gleichen rechtlichen Möglichkeiten, ihre Vertragsbeziehungen zu gestalten. Rechtlich gesehen macht es also erst einmal überhaupt keinen Unterschied, ob der Student Peter als Privatmann im Laden des Verkäufers Victor eine Packung Kopierpapier einkauft oder aber der Kaufmann Konrad gleich einen ganzen Transporter voll. In beiden Fällen handelt es sich um einen Kaufvertrag (§ 433 BGB) mit den sich daraus ergebenden rechtlichen Verpflichtungen für die Vertragsparteien.

      

Speziell für Verbraucherverträge und besondere Vertriebsformen sehen die §§ 312 ff. BGB zahlreiche Sonderregelungen vor. Wer beispielsweise als Verbraucher an einem Stand in der Fußgängerzone oder in einem Einkaufszentrum einen Vertrag abschließt, hat regelmäßig ein besonderes Widerrufsrecht (§ 312g BGB, siehe Kapitel 4).

      Als ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet lässt sich das Privatrecht noch in zwei Sparten unterteilen, nämlich in das allgemeine Privatrecht und das Sonderprivatrecht. Anschaulich wird diese Unterscheidung, wenn Sie sich die jeweiligen Adressaten klar machen:

       Das allgemeine Privatrecht gilt für jeden. Es enthält Regelungen zu den Grundlagen aller privatrechtlichen Verhältnisse (also etwa zu Schuldverhältnissen in Form von Verträgen). Wichtigstes Gesetz ist diesbezüglich das BGB.

       Das Sonderprivatrecht gilt nur für bestimmte Adressaten. Zum Sonderprivatrecht zählen beispielsweise die speziellen handelsrechtlichen Regelungen für Kaufleute, wie sie

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