Bilanzen erstellen und lesen für Dummies. Michael Griga

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Bilanzen erstellen und lesen für Dummies - Michael Griga

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Wert am Inventurstichtag 01.02.: 450.000 Wertzugänge 01.01.–31.01.: – 65.000 Wertabgänge 01.01.–31.01.: + 30.000 Wert am Bilanzstichtag 31.12.: = 415.000

      Aufgabe 4.3

Wert am Inventurstichtag 01.12.: 370.000
Wertzugänge 01.12.–31.12.: 70.000
Wertabgänge 01.12.–31.12.: – 25.000
Wert am Bilanzstichtag 31.12.: = 415.000

      Aufgabe 4.4

      Das Vermögen wird im Inventar nach der Liquidität geordnet. Also nach der Möglichkeit, wie schnell die einzelnen Dinge zu Geld zu machen sind.

      Aufgabe 4.5

      Sie müssen die Schulden nach deren Fälligkeit ordnen. Zuerst werden die langfristigen Schulden aufgeführt und dann die kurzfristigen.

      Aufgabe 4.6

1. Vermögen Wert Gesamt
1.1 Anlagevermögen
1.1.1 Laden 360.000
1.1.2 Ladeneinrichtung 15.000
1.1.3 Firmenwagen 9.500
1.1.4 Bundesschatzbriefe 12.000 396.500
1.2 Umlaufvermögen
1.2.1 Schreibwaren 4.000
1.2.2 Bücher 3.000
1.2.3 Bankguthaben 650
1.2.4 Forderung Frau Meier 9
1.2.5 Wechselkasse 300 7.959
2. Schulden
2.1 Finanzierung Kfz 12.000
2.2 Lieferantenrechnung 500 12.500
3. Ermittlung Eigenkapital
3.1 Summe Vermögen 404.459
3.2 Summe Schulden 12.500
3.3 Eigenkapital 391.959

      Gewinnermittlungsarten

      IN DIESEM KAPITEL

       Gewinnermittlung per Bestandsvergleich kennenlernen

       Wer die Einnahmenüberschussrechnung anwenden darf

       Wann und wie oft man die Gewinnermittlungsart wechseln darf

      In diesem Kapitel zeigen wir Ihnen, was es alles so an Gewinnermittlungsarten gibt. Mit und ohne Bilanz.

      Es war einmal ein Steuerrecht. In Deutschland und Österreich nannte es sich EStG. Nach dem Einkommensteuergesetz, kurz EStG, gibt es zwei Möglichkeiten der Gewinnermittlung per Bestandsvergleich. Einmal die softe Art nach § 4 Abs. 1 EStG und für Vollkaufleute die Version nach § 5 EStG mit Bilanz.

      Nach § 4 Abs. 1 EStG dürfen ihren Gewinn ermitteln:

       Land- und Forstwirte, die zur Buchführung verpflichtet sind

       Freiberufler, die freiwillig Buch führen

       Kleingewerbler, die weder Buch führen noch eine Einnahmenüberschussrechnung machen

      Deutsches EStG: § 4 Abs. 1 EStG Gewinnbegriff im Allgemeinen

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