Bilanzen erstellen und lesen für Dummies. Michael Griga

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Bilanzen erstellen und lesen für Dummies - Michael Griga

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werden wir explizit darauf hinweisen. Da sich die Steuergesetzgebung sehr dynamisch entwickelt, kann es durchaus sein, dass die eine oder andere Angabe, wie etwa über bestimmte Betragsgrenzen, veraltet ist, bevor die Druckertinte trocken ist. Aus diesem Grunde stellen wir Ihnen in diesem Kapitel zusätzlich nützliche Links zur Verfügung. Auf diesen Internetseiten können Sie die aktuell geltenden Wertgrenzen und Bestimmungen nachsehen.

      Keine Buchführungspflicht besteht für

       Freiberufler wie zum Beispiel Architekten, Ärzte, Autoren, Künstler, Anwälte, Ingenieure,

       gewerbliche Unternehmer und Land- und Forstwirte, die weniger als 600.000 Euro Umsatz und weniger als 60.000 Euro Gewinn pro Jahr machen.

      Das EStG beschreibt in Österreich und Deutschland in § 4 Abs. 3, was so alles in eine Einnahmenüberschussrechnung hineingehört und was draußen bleiben muss. Und solange es nicht gestorben ist, lebt das EStG auch heute noch; was ja auch ziemlich gewiss ist.

      

In der Schweiz ist es der Art. 125 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer – kurz DBG –, der den Inhalt der Einnahmenüberschussrechnung beziehungsweise vereinfachte Buchführung beschreibt. Es muss eine Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben, über die Vermögenslage sowie über Privateinlagen und Privatentnahmen gemacht werden.

      Die Einnahmenüberschussrechnung besteht aus den drei übersichtlichen Teilen:

       Betriebseinnahmen

       Betriebsausgaben

       Überschuss

      

In der Einnahmenüberschussrechnung werden die Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt. Gab es mehr Einnahmen als Ausgaben, haben Sie einen Gewinn erzielt.

      Eine Einnahme oder Ausgabe entsteht immer dann, wenn Sie Ihren Geldbeutel zücken oder auf Ihrem Girokonto eine Geldbewegung stattfindet. Es kommt also auf den Zu- und Abfluss von Geld an.

      Auch bei der Einnahmenüberschussrechnung gelten bestimmte Aufzeichnungspflichten. Die Dokumente müssen nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht und unveränderbar abgelegt beziehungsweise gesichert werden.

      In Deutschland muss die Einnahmenüberschussrechnung via ELSTER online an das Finanzamt übermittelt werden. Das amtliche Formular EÜR in Papierform ans Finanzamt zu schicken, anstatt elektronisch zu übermitteln, ist heute nur noch auf Antrag in ganz bestimmten Härtefällen möglich. EÜR steht, Sie ahnen es vielleicht bereits, für Einnahmenüberschussrechnung.

      Tagesaktuelles Steuerrecht

      In Deutschland finden Sie Informationen zu den aktuell geltenden Wertgrenzen am besten auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie unter www.bmwi.de und eine Übersicht über alle Gesetzestexte auf www.gesetze–im–internet.de/aktuell.html.

      In Österreich bieten die Website www.steuerverein.at und die Seite der Wirtschaftskammer unter www.wko.at einen Überblick.

      Aktuelle Informationen zur Schweiz gibt es auf www.gruenden.ch, der Internetseite des Amtes für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich.

      Neben Ihrer einfachen Belegsammlung müssen Sie trotzdem ein paar Aufzeichnungen machen:

       Für die Umsatzsteuer müssen Sie alle Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen. Sie müssen diese nach den unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen getrennt aufzeichnen. Vorausgesetzt, Sie vereinnahmen überhaupt Umsatzsteuer.

       Für Ihr abnutzbares Anlagevermögen müssen Sie ein Verzeichnis, den Anlagespiegel, führen.

       Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens müssen Sie gesondert aufzeichnen.

      

Sollten Sie sich mit diesem Thema ernsthaft beschäftigen müssen, empfehlen wir Ihnen das Buch Einnahmen-Überschussrechnung für Dummies. Dort erfahren Sie alles über die Betriebseinnahmen, die Betriebsausgaben und die Gewinnermittlung mit der Einnahmenüberschussrechnung.

      Sie können aus zweierlei Beweggründen die Gewinnermittlungsart wechseln. Einmal freiwillig aus Lust und Laune und einmal gezwungenermaßen, zum Beispiel bei Überschreiten der Grenze zur Buchführungspflicht.

      Bei jedem Wechsel müssen Sie Kontinuität bewahren. Das bedeutet, dass Sie auch während des Wechsels alle Geschäftsfälle lückenlos erfassen müssen.

      Wir sind ganz ehrlich zu Ihnen: Ein solcher Wechsel kann furchtbar kompliziert werden. Einmal angenommen, Sie wollen oder müssen von der Einnahmenüberschussrechnung zum Bestandsvergleich wechseln. Dann haben Sie plötzlich jede Menge Vorgänge anders zu behandeln. Alle Vorgänge müssen in der Eröffnungsbilanz so angesetzt werden, als wären sie schon immer so erfasst worden. Der Clou dabei: Einnahmen und Ausgaben kennen keine Periodenabgrenzung. Beim Wechsel zur Gewinnermittlung nach dem Bestandsvergleich kann es durch die erforderlichen Abgrenzungen zu erheblichen Gewinnkorrekturen kommen. Wir wünschen an dieser Stelle viel Spaß dabei.

      Aufgabe 5.1

      Der Fliesenleger Harald Kleinschmidt ermittelt seinen Gewinn per Bestandsvergleich. Im Vorjahr hatte er ein Betriebsvermögen von 24.000 Euro. Ende dieses Jahres beläuft sich das Betriebsvermögen auf 28.000 Euro. Er hat jeden Monat 3.000 Euro aus dem Unternehmen entnommen. Privateinlagen hat er keine getätigt. Wie hoch war sein Gewinn im letzten Jahr?

      Aufgabe 5.2

      Ist ein Apotheker mit mehr als drei Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 650.000 Euro in Deutschland grundsätzlich buchführungspflichtig? Wie verhält es sich bei Apothekern, die neben Medikamenten auch Kosmetikartikel wie zum Beispiel Gesichtscremes verkaufen?

      Aufgabe 5.3

      Aufgabe

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