Bilanzen erstellen und lesen für Dummies. Michael Griga
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Die Wertpapiere kennen Sie ja bereits aus dem Anlagevermögen. Hier erscheinen nun die kurzfristigen Anlagen. Als da wären:
Anteile an verbundenen Unternehmen
eigene Anteile, die Ihre Firma von sich selbst besitzt
Wertpapiere
Liquide Mittel
Hier findet sich die berühmte Portokasse wieder. Aber auch Schecks, Guthaben bei Banken oder Bargeld gehören dazu.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP)
Ab und zu ergibt es sich, dass Ihr Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr etwas bezahlt hat, obwohl es die Gegenleistung dafür erst nach dem Bilanzstichtag erhält. Hierfür bildet man aktive Rechnungsabgrenzungsposten.
Aktive Rechnungsabgrenzung: Ihr Unternehmen hat am 1. Dezember die Miete für die Monate Dezember bis Februar im Voraus bezahlt. Insgesamt waren das 30.000 Euro, wobei aber nur 10.000 Euro das alte Jahr betreffen. In der Bilanz für das alte Jahr bildet Ihre Buchhaltung somit einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten über die 20.000 Euro, die das Folgejahr betreffen, um das Bild für das alte Jahr nicht zu verfälschen. Im Folgejahr muss dieser Posten dann wieder aufgelöst werden.
Die Passivseite
Die Vermögenswerte haben wir nun durch. Jetzt geht's auf der Passivseite darum, wie die Vermögenswerte der Aktivseite finanziert werden. Die Passivseite ist aufgeteilt in:
Eigenkapital – oder: alles meins
Rückstellungen – oder: auf Nummer sicher
Verbindlichkeiten – oder: Haste mal 'nen Euro?
Rechnungsabgrenzungsposten – oder: Periodengerechtigkeit Teil 2
Eigenkapital
Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus:
gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklagen
Gewinnrücklagen
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Während der Gesetzgeber die Bilanzierung des Eigenkapitals für Kapitalgesellschaften bis ins kleinste Detail reglementiert, gibt es für Personengesellschaften hierzu keine Regelung.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital ist nichts anderes als das Grundkapital einer Aktiengesellschaft beziehungsweise das Stammkapital einer GmbH.
Das gezeichnete Kapital bleibt immer gleich. Es sei denn, es wird eine Kapitalerhöhung (bei einer GmbH nennt man das Erhöhung des Stammkapitals) oder eine Kapitalherabsetzung (bei einer GmbH: Herabsetzung des Stammkapitals) beschlossen.
Kapitalrücklage
Werden Anteile am Unternehmen verkauft, erfolgt dies in der Regel zu einem höheren Preis als zum eigentlichen Nennwert. Das, was beim Aktienverkauf über den Nennwert hinausgeht, kommt in die Kapitalrücklage.
Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen geht an die Börse.
Der Nennwert einer Aktie beträgt 5 Euro. Verkauft werden die Aktien aber für 7 Euro je Stück. Pro verkaufte Aktie kommen somit 5 Euro in das gezeichnete Kapital und 2 Euro in die Kapitalrücklage.
Grund- und Stammkapital
Grundkapital gibt es nur bei Aktiengesellschaften. Die Summe der Nennwerte aller Aktien eines Unternehmens ist deren Stammkapital. Neben den sogenannten Nennbetragsaktien gibt es auch noch sogenannte Stückaktien. Stückaktien besitzen keinen Nennwert. Sie verbriefen lediglich, dass man mit dieser Aktie einen bestimmten Prozentanteil am Grundkapital hält. Die Höhe des Anteils steht jedoch nie auf der Aktie. Diese Beteiligungsquote kann man nur über die Satzung herausfinden.
Stammkapital ist das Pendant bei einer GmbH. Alles, was die Gesellschafter in die Gesellschaft einbringen, bildet in Summe das Stammkapital. Sowohl beim Grund- als auch beim Stammkapital sind jedoch noch ein paar gesetzliche Vorschriften zu beachten.
Gewinnrücklage
Ist Ihr Unternehmen auf der Gewinnerstraße, wird dennoch nicht der ganze Gewinn ausgeschüttet. Ein bisschen was sollte man schon auf die Seite legen. Und das kommt in die Gewinnrücklage. Unterteilen kann man die Gewinnrücklage in:
Die gesetzliche Rücklage: 5 Prozent des Jahresüberschusses müssen hier jeweils eingestellt werden. Diese Pflicht gilt allerdings nur, bis die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage 10 Prozent des gesamten Grundkapitals umfasst.
Die Rücklage für eigene Anteile: Hat ein Unternehmen auf der Aktivseite eigene Anteile zu Buche stehen, das heißt, man hat irgendwann einmal eigene Aktien gekauft, muss derselbe Betrag auf der Passivseite erscheinen. Und zwar hier.
Die satzungsmäßige Rücklage: Wenn im Gesellschaftsvertrag geregelt ist, dass stets etwas mehr vom Gewinn auf die Seite gelegt werden soll, als es das Gesetz vorschreibt, passiert das hier.
Andere Gewinnrücklagen: Dieser Posten ist ein Sammelbecken für all das, was sonst noch vom Gewinn auf die sichere Seite gebracht wird.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
Wird der Gewinn weder an die Aktionäre ausgeschüttet noch in die Gewinnrücklagen gesteckt oder sonst irgendwie ver(sch)wendet, wird er in dieser Position »geparkt«.
Hat Ihre Firma tiefrote Zahlen geschrieben? Sie haben die Möglichkeit, den Verlust über mehrere folgende Jahre zu verteilen, damit Sie dieses Jahr nicht ganz rot dastehen. Und zwar im Posten Verlustvortrag.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Manchmal wird die Bilanz erstellt, bevor geklärt ist, was mit dem Gewinn beziehungsweise Verlust denn überhaupt passiert. Deshalb wird der Gewinn oder Verlust dieses Jahres erst einmal hier aufgezeigt.
Was mit dem Gewinn einer Aktiengesellschaft passiert, beschließt die Hauptversammlung. Hier treffen sich alle Aktionäre, um bei Schnittchen auf Firmenkosten die Gewinnverwendung zu beschließen.
Bei einer GmbH