Internationales Strafrecht. Robert Esser

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Internationales Strafrecht - Robert Esser Praxis der Strafverteidigung

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      Soweit ersichtlich, hat der EGMR den Fall bisher nicht entschieden, dass sich ein Datum als Fristablauf errechnet, dass es im Kalender nicht gibt (Beispiel: Maßgebendes Ereignis, z.B. Zustellung der letzten nationalen Gerichtsentscheidung, am 30.8.; Frist beginnt am 31.8. und würde am 30.2. des nächsten Jahres enden). Schon aus Vorsichtsgründen sollte davon ausgegangen werden, dass der EGMR dies so handhaben wird wie in § 188 Abs. 3 BGB geregelt, dass also die Frist am letzten Tag des Monats abläuft (also statt am „30.2.“ am 28.2. oder 29.2.; statt am „31.4.“ am 30.4. usw.).

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      Teil 1 Europäischer Gerichtshof für MenschenrechteB. Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Individualbeschwerde › VIII. Form

VIII. Form[214]

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      Das ausgefüllte Beschwerdeformular ist per Post an folgende Adresse zu senden:

Registrierungsstelle des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Europarat 67075 Strasbourg-Cedex Frankreich

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