Internationales Strafrecht. Robert Esser

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Internationales Strafrecht - Robert Esser Praxis der Strafverteidigung

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• nicht hingegen hinsichtlich des Ziels der Beschwerde (Statement of the Object of the Application).[235] Sinnvoll sind jedoch Angaben zu den durch die behauptete Konventionsverletzung (bereits) entstandenen Schäden in Hinblick auf einen späteren förmlichen Antrag auf Gewährung einer gerechten Entschädigung (Art. 41 EMRK; Rule 60; vgl. auch die Practice Direction – Just satisfaction claims.

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      Hinweis

      Da die durchschnittliche Dauer eines Verfahrens vor dem EGMR nach wie vor mehrere Jahre beträgt, sollte eine etwaige Dringlichkeit bzw. Brisanz der Beschwerde bereits in diesem frühen Stadium deutlich gemacht werden, verbunden mit der Anregung einer vorrangigen Behandlung (Rule 41), ggf. in Kombination mit dem Antrag auf Erlass einer vorläufigen Maßnahme (Rule 39).

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      Der Beschwerde beigefügt werden muss außerdem

eine Aufstellung aller einschlägigen Unterlagen, insbesondere der gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen oder Schriftstücke, die sich auf den Gegenstand der Beschwerde beziehen bzw. vom Gerichtshof als Beweismittel berücksichtigt werden sollen und als Anlage in Kopie beigefügt sind (List of Documents); die Entscheidungen und sonstigen Unterlagen sind nach Datum durchgehend nummeriert aufzuführen und ihrer Art (z.B. Schreiben, Anordnung, Urteil etc. jeweils mit der entscheidenden Behörde bzw. Gericht) und Inhalt nach kurz zu beschreiben (vgl. Rule 47 Abs. 3.2),
Erklärung über die Richtigkeit der Angaben (Declaration),
Unterschrift des Bf. bzw. des Verfahrensbevollmächtigten (Signature), Rule 47 Abs. 3 Nr. 1.

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      Hinweis

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