Steuerstrafrecht. Johannes Franciscus Corsten

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Steuerstrafrecht - Johannes Franciscus Corsten страница 51

Steuerstrafrecht - Johannes Franciscus Corsten Heidelberger Kommentar

Скачать книгу

370 Abs. 1 Nr. 2, da tatbestandsmäßig nur pflichtwidriges Unterlassen gegenüber den Finanzbehörden ist.[128]

      49

      50

      Die Steuerhinterziehung kann nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 durch aktives Tun oder nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 durch Unterlassen begangen werden.

      51

      Die Tathandlung des § 370 Abs. 1 Nr. 1 liegt darin, dass der Täter gegenüber den Finanzbehörden oder anderen Behörden unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen macht.

      52

      53

      54

      55

Скачать книгу