Mauerwerk-Kalender 2022. Detleff Schermer
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– der Abstand der Schlitze von Öffnungen mindestens 150 mm beträgt,
– maximal ein solcher Schlitz pro m Wandlänge angeordnet wird und
– die Mindestlänge von Pfeilern und Wandabschnitten 1 m beträgt.
In Pfeilern und Wandabschnitten mit < 1m Länge sind vertikale Schlitze unzulässig. Schlitze sind nach Ausführung der Installationsarbeiten sorgfältig mit nichtbrennbaren Materialien zu verschließen [1].
1.1.2 Horizontalschlitze
Horizontalschlitze entsprechend DIN EN 1996-1-1/NA [6], NDP zu 8.6.3 (1), sind zulässig, wenn diese bei der Bemessung berücksichtigt werden. Als rechnerischer Wandquerschnitt ist dabei die Steinbreite abzüglich der Dicke des Außenlängsstegs und der Breite der äußeren Kammerreihe anzunehmen [1].
2 Mauerwerk mit Normaloder Leichtmauermörtel
Z-17.1-262 (aBG)
Mauerwerk aus Isobims-Hohlblöcken aus Leichtbeton
Antragsteller:
BBU Rheinische Bimsbaustoff-Union GmbH
Sandkaulerweg 1
56564 Neuwied
Bescheid – Geltungsdauer:
24. November 2020 – 24. November 2022
Gegenstand der aBG ist die Bemessung und Ausführung von Mauerwerk aus Hohlblöcken aus Leichtbeton der Kategorie I (bezeichnet als Isobims-Hohlblöcke) und dem Normalmauermörtel der Mörtelklasse M 2,5, M 5 oder M 10 bzw. dem Leichtmauermörtel der Gruppe LM 21 oder LM 36.
Die Hohlblöcke haben eine Länge von 240, 247, 307, 372, 495 oder 497 mm, eine Breite von 175, 240, 300 oder 365 mm und eine Höhe von 238 mm und sind in Druckfestigkeitsklassen nach Tabelle 1 eingestuft (Lochbild gemäß Bild 1).
Tabelle 1. Druckfestigkeiten für Mauerwerk aus Isobims-Hohlblöcken nach Z-17.1-262
Das Mauerwerk darf als unbewehrtes Mauerwerk im Anwendungsbereich gemäß den in DIN EN 1996-1-1 [5], in Verbindung mit DIN EN 1996-1-1/NA [6] und DIN EN 1996-2 [12] in Verbindung mit DIN EN 1996-2/NA [13] bestimmten Voraussetzungen für die Anwendung der allgemeinen Berechnungsmethoden für den Nachweis der Standsicherheit verwendet werden. Dabei darf das Mauerwerk nicht als eingefasstes Mauerwerk nach DIN EN 1996-1-1 [5] ausgeführt werden.
Z-17.1-558 (aBG)
Mauerwerk aus THERMOPOR Schallschutz-Füllziegeln SFz G
Antragsteller:
THERMOPOR GmbH
Römerweg 2
86497 Horgau
Bescheid – Geltungsdauer:
22. Oktober 2020 – 22. Oktober 2025
Gegenstand der aBG ist die Bemessung und Ausführung von Mauerwerk aus Füllziegeln – P-Ziegel der Kategorie I (bezeichnet als THERMOPOR Schallschutz-Füllziegel SFz G) und Normalmörtel nach DIN EN 998-2 [8] in Verbindung mit DIN 20000-412 [9] der Mörtelklasse M 5 und M 10 für die Lagerfugen und als Verfüllmörtel bzw. Füllbeton für die dafür vorgesehenen Ziegellochungen.
Die Hohlblöcke haben eine Länge von 247, 372 oder 497 mm, eine Breite von 145, 175, 200 oder 300 mm und eine Höhe von 238 mm und sind in Druckfestigkeitsklassen nach Tabelle 2 eingestuft (Lochbild gemäß Bild 2). Das Mauerwerk darf nur im Anwendungsbereich gemäß den in DIN EN 1996-3 [10], Abschnitte 4.2.1.1 und 4.2.1.2, in Verbindung mit DIN EN 1996-3/NA [11], NCI zu 4.2.1.1 und 4.2.1.2, bestimmten Voraussetzungen für die Anwendung der vereinfachten Berechnungsmethoden für den Nachweis der Standsicherheit ausgeführt werden. Dabei darf das Mauerwerk nicht als eingefasstes Mauerwerk nach DIN EN 1996-1-1 [5] ausgeführt werden. Das Mauerwerk wird bauseitig schichtweise mit Normalmauermörtel der Klasse M 5 bzw. M 10 oder nach mehrschichtigem oder geschosshohem Aufbau mit Normalbeton mindestens der Festigkeitsklasse C12/15 verfüllt.
Bild 1. Isobims-Hohlblöcke, Lochbild-Beispiel (Z-17.1-262)
Tabelle 2. Druckfestigkeiten für Mauerwerk aus THERMOPOR Schallschutz-Füllziegeln SFz G nach Z-17.1-558
Festigkeitsklasse | Charakteristische Druckfestigkeit fk in MN/m2 Lagerfugen mit Normalmauermörtel der Mörtelklasse | |
M 5 | M 10 | |
8 | 2,6 | 2,9 |
10 | 2,9 | 3,4 |
12 | 3,4 | 3,9 |
Bild 2. THERMOPOR Schallschutz-Füllziegel SFz G, Lochbild-Beispiel (Z-17.1-558)
Z-17.1-886 (aBG)
Mauerwerk aus UNIPOR-ZD-Hochlochziegeln
Antragsteller:
ZIZ Ziegel-Innovations-Zentrum GmbH
Landsberger Straße 392
81241 München
Bescheid – Geltungsdauer:
23. September 2020 – 23. September 2025
Gegenstand der aBG ist die Bemessung und Ausführung von Mauerwerk aus Hochlochziegel – P-Ziegel der Kategorie I (bezeichnet als UNIPOR-ZD-Hochlochziegel) und dem Normalmörtel nach DIN EN 998-2 [6] in Verbindung mit DIN 20000-412 [9] der Mörtelklasse M 2,5,