Mauerwerk-Kalender 2022. Detleff Schermer

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Mauerwerk-Kalender 2022 - Detleff Schermer

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dabei Werkzeuge verwendet werden, mit denen die Breite und Tiefe genau eingehalten werden,

       – der Abstand der Schlitze von Öffnungen mindestens 150 mm beträgt,

       – maximal ein solcher Schlitz pro m Wandlänge angeordnet wird und

       – die Mindestlänge von Pfeilern und Wandabschnitten 1 m beträgt.

      In Pfeilern und Wandabschnitten mit < 1m Länge sind vertikale Schlitze unzulässig. Schlitze sind nach Ausführung der Installationsarbeiten sorgfältig mit nichtbrennbaren Materialien zu verschließen [1].

      Horizontalschlitze entsprechend DIN EN 1996-1-1/NA [6], NDP zu 8.6.3 (1), sind zulässig, wenn diese bei der Bemessung berücksichtigt werden. Als rechnerischer Wandquerschnitt ist dabei die Steinbreite abzüglich der Dicke des Außenlängsstegs und der Breite der äußeren Kammerreihe anzunehmen [1].

       Z-17.1-262 (aBG)

       Mauerwerk aus Isobims-Hohlblöcken aus Leichtbeton

      Antragsteller:

       BBU Rheinische Bimsbaustoff-Union GmbH

      Sandkaulerweg 1

      56564 Neuwied

      Bescheid – Geltungsdauer:

      24. November 2020 – 24. November 2022

      Gegenstand der aBG ist die Bemessung und Ausführung von Mauerwerk aus Hohlblöcken aus Leichtbeton der Kategorie I (bezeichnet als Isobims-Hohlblöcke) und dem Normalmauermörtel der Mörtelklasse M 2,5, M 5 oder M 10 bzw. dem Leichtmauermörtel der Gruppe LM 21 oder LM 36.

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      Das Mauerwerk darf als unbewehrtes Mauerwerk im Anwendungsbereich gemäß den in DIN EN 1996-1-1 [5], in Verbindung mit DIN EN 1996-1-1/NA [6] und DIN EN 1996-2 [12] in Verbindung mit DIN EN 1996-2/NA [13] bestimmten Voraussetzungen für die Anwendung der allgemeinen Berechnungsmethoden für den Nachweis der Standsicherheit verwendet werden. Dabei darf das Mauerwerk nicht als eingefasstes Mauerwerk nach DIN EN 1996-1-1 [5] ausgeführt werden.

       Z-17.1-558 (aBG)

       Mauerwerk aus THERMOPOR Schallschutz-Füllziegeln SFz G

      Antragsteller:

       THERMOPOR GmbH

      Römerweg 2

      86497 Horgau

      Bescheid – Geltungsdauer:

      22. Oktober 2020 – 22. Oktober 2025

      Gegenstand der aBG ist die Bemessung und Ausführung von Mauerwerk aus Füllziegeln – P-Ziegel der Kategorie I (bezeichnet als THERMOPOR Schallschutz-Füllziegel SFz G) und Normalmörtel nach DIN EN 998-2 [8] in Verbindung mit DIN 20000-412 [9] der Mörtelklasse M 5 und M 10 für die Lagerfugen und als Verfüllmörtel bzw. Füllbeton für die dafür vorgesehenen Ziegellochungen.

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Festigkeitsklasse Charakteristische Druckfestigkeit fk in MN/m2 Lagerfugen mit Normalmauermörtel der Mörtelklasse
M 5 M 10
8 2,6 2,9
10 2,9 3,4
12 3,4 3,9

       Z-17.1-886 (aBG)

       Mauerwerk aus UNIPOR-ZD-Hochlochziegeln

      Antragsteller:

       ZIZ Ziegel-Innovations-Zentrum GmbH

      Landsberger Straße 392

      81241 München

      Bescheid – Geltungsdauer:

      23. September 2020 – 23. September 2025

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