Mauerwerk-Kalender 2022. Detleff Schermer

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Mauerwerk-Kalender 2022 - Detleff Schermer

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Bezeichnung des Dämmstoffs und Brandverhalten,

       – Rohdichteklasse (verfüllt),

       – Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit,

       – Herstellerzeichen,

       – Hersteller und Herstellwerk.

      Der Anwendungsbereich der Bauart und die sich daraus ergebenden Anforderungen sind zwingend zu beschreiben. Soweit möglich ist der Bezug zu den bauaufsichtlich formulierten Klassifizierungen (z. B. nichtbrennbar, feuerbeständig, frostbeständig, ...) herzustellen.

      Abweichungen im Anwendungsbereich, z. B. über den von DIN EN 1996-3/NA hinausgehend, sind hinreichend zu begründen.

      Da in den aBG immer auch die Ausführung des Mauerwerks und der Anwendungsbereich festgelegt werden, erfolgt im Falle der Abweichung von diesen die Bescheidung in Abstimmung mit dem Bearbeiter im DIBt.

      Die vBG kann Festlegungen zu Anwendungsbereich, Entwurf und Bemessung, Konstruktion und zur Ausführung enthalten.

      In der Regel hat der Ausführungsbetrieb eine Übereinstimmungsbestätigung auszustellen, dass die von ihm ausgeführte Bauart entsprechend den Bestimmungen des Bescheids ausgeführt wurde und die hierfür verwendeten Bauprodukte mit den dem Bescheid zugrunde liegenden Unterlagen übereinstimmen.

      Die Lehmbauweise ist über die mit lfd. Nr. A 1.2.8.8 der VwV TB [26] eingeführten „Lehmbau Regeln“ [27] für Lehmbauten für Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 und 2 mit höchstens zwei Vollgeschossen bauaufsichtlich eingeführt.

      Die Einschränkung ist zum einen in der Begrenzung auf die Schadensfolge, zum anderen in der in den Regeln bislang ausschließlich belegten Feuerwiderstandsklasse der Bauart mit „feuerhemmend“ begründet.

      Soweit diese Bauweise also auch für andere Anwendungen vorgesehen wird, sind entsprechende Nachweise beizubringen, die erweiterte Leistungseigenschaften der verwendeten Bauprodukte belegen und auch für die geplante Bauart das Erreichen der geforderten Anforderungen nachvollziehbar darstellen.

      In Sachsen regelt das Sächsische Kostenverzeichnis [28] die Gebühren. Für die ZiE/vBG ist in Anwendung der Lfd. Nr. 17, Tarifstelle 7.3 eine Rahmengebühr von 50 bis 5000 EUR vorgesehen.

      Die tatsächliche Gebühr wird mittels der aufgewendeten Zeit ggf. unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Vorteils für den Antragsteller ermittelt.

      Die Bearbeitungszeit hängt maßgeblich von der Qualität der vorgelegten Unterlagen ab. Besonders die Darstellung der Veranlassung zur Beantragung (z. B. abweichende Produkteigenschaft, erweiterter Anwendungsbereich) weist oft Ungenauigkeiten auf, die Nachfragen erforderlich machen. Zudem müssen die Nachweise (Prüfberichte etc.) vorliegen, die belegen, dass die bauaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden.

      Die Landesstelle für Bautechnik in Sachsen hat sich das Ziel gesetzt, 4 Wochen nach Vorliegen der erforderlichen Unterlagen, den Bescheid zu erstellen. Im Allgemeinen wird dieses auch eingehalten.

      [1] Richtlinie 89/106/EWG (1988) des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte – Bauproduktenrichtlinie.

      [2] Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (2011) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates –Bauproduktenverordnung.

      [3] Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Ausgabe 2020/1 https://www.dibt.de/fileadmin/dibt-website/Dokumente/Referat/P5/Technische_Bestimmungen/MVVTB_2020-1.pdf.

      [4] DIN 20000-401:2017-01 (2017) Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken – Teil 401: Regeln für die Verwendung von Mauerziegeln nach DIN EN 771-1:2015-11, NA- Bau im DIN, Berlin.

      [5] DIN EN 1996-1-1:2013-02 (2013) Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten – Teil 1-1: Allgemeine Regeln für bewehrtes und unbewehrtes Mauerwerk; Deutsche Fassung EN 1996-1-1:2005 + A1:2012, NABau im DIN, Berlin.

      [6] DIN EN 1996-1-1/NA:2012-05 (2012) Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter – Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten – Teil 1-1: Allgemeine Regeln für bewehrtes und unbewehrtes Mauerwerk; NABau im DIN, Berlin.

      [7] DIN EN 1996-1-1/NA/A1:2014-03 (2014) Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter – Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten – Teil 1-1: Allgemeine Regeln für bewehrtes und unbewehrtes Mauerwerk; Änderung A1, NABau im DIN, Berlin.

      [8] DIN EN 1996-1-1/NA/A2:2015-01 (2015) Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter – Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten – Teil 1-1: Allgemeine Regeln für bewehrtes und unbewehrtes Mauerwerk; Änderung A2, NABau im DIN, Berlin.

      [9] DIN EN 1996-3:2010-12 (2010) Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten – Teil 3: Vereinfachte Berechnungsmethoden für unbewehrte Mauerwerksbauten; Deutsche Fassung EN 1996-3:2006 + AC:2009, NABau im DIN, Berlin.

      [10] DIN EN 1996-3/NA:2012-01 (2012) Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter – Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten – Teil 3: Vereinfachte Berechnungsmethoden für unbewehrte Mauerwerksbauten; NABau im DIN, Berlin.

      [11] DIN EN 1996-3/NA/A1:2014-03 (2014) Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter – Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten – Teil 3: Vereinfachte Berechnungsmethoden für unbewehrte Mauerwerksbauten; Änderung A1, NABau im DIN, Berlin.

      [12] DIN EN 1996-3/NA/A2:2015-01 (2015) Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter – Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten – Teil 3: Vereinfachte Berechnungsmethoden für unbewehrte Mauerwerksbauten; Änderung A2, NABau im DIN, Berlin.

      [13] DIN EN 1996-2:2010-12 (2010) Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten – Teil 2: Planung, Auswahl der Baustoffe und Ausführung von Mauerwerk; Deutsche Fassung EN 1996-2:2006 + AC:2009, NA- Bau im DIN, Berlin.

      [14] DIN EN 1996-2/NA:2012-01 (2012) Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter – Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten – Teil 2: Planung, Auswahl der Baustoffe und Ausführung von Mauerwerk; NABau im DIN, Berlin.

      [15] MBO 2020 (2020) Musterbauordnung, Fassung November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 25.09.2020.

      [16] Änderung der MBO – Begründung (2016) Entwurf Stand: 04.03.2016,

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