Im Bann von covid-19. Peter Wolff
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Das muss man nicht verstehen, oder?!
Selbst aus der Politik gibt es Zweifel an dem "Lockdown" für die Gastronomie.
Die FDP hält die Schließungen gar für verfassungswidrig.
"Das halte ich für unnötig und deshalb auch für verfassungswidrig", erklärt FDP-Chef Christian Lindner. Sein Parteikollege Wolfgang Kubicki spricht im Deutschlandfunk von "Alarmismus". Die Beschlüsse würden einer gerichtlichen Überprüfung wahrscheinlich nicht Stand halten (67).
Es hat den Anschein, dass es vor allem politische Prioritäten sind, aufgrund derer man zunächst das Wirtschaftsleben nicht unterbrechen (und auch Schulen und Kitas im November 2020 nicht wieder schließen) will. So müssen die Menschen die Opfer im Privat- und Freizeitbereich bringen, eben dort, wo es am wenigsten Lobbymacht gibt. Es darf nicht sein, dass die Ökonomie definiert, wer Opfer bringen muss, dass vornehmlich jene Branchen schließen müssen, deren Umsätze überschaubar sind.
Grundrechte gehören nicht in Quarantäne. Darum muss jede Maßnahme, die wegen der Pandemie Grundrechte einschränkt oder ihre Geltung aussetzt, kritisch beäugt, jede Einschränkung für sich begründet werden.
Auch sollten alle Maßnahmen zunächst einmal zeitlich befristet werden. Jede weitere Verlängerung bedarf einer neuen Begründung. In kurzen Zeitabständen gilt es demokratisch zu prüfen, ob die ergriffenen Maßnahmen zur Erreichung des angestrebten Ziels noch das geeignetste und mildeste Mittel sind, ob sie noch angemessen sind. Dazu gehört auch die transparente und sorgfältige Abwägung der mit der Grundrechtseinschränkung verbundenen Risiken für Körper und Seele, auf die ich in einem späteren Kapitel noch eingehe.
Denn die Freiheitsrechte sind zu wichtig, um sie einer Pandemie unterzuordnen. Im Kampf gegen das Virus jedoch werden sie außer Kraft gesetzt. Wenn dies schon als alternativlos bezeichnet wird, müssen diese Eingriffe bestmöglich begründet und wirklich unvermeidlich sein. Und genau darum muss jeder einzelne Freiheitseingriff verhältnismäßig, dazu transparent, bleiben. Das ist im Rahmen der beiden so genannten Lockdowns in Deutschland anno 2020 sicher nicht immer der Fall.
Eine nicht nachvollziehbare, eine willkürlich scheinende Mischung von Maßnahmen zerstört das bislang noch relativ starke Vertrauen einer Mehrheit in die politisch Verantwortlichen und ist ganz nebenbei Wasser auf die Mühlen jener, die in Lockdown und Konsorten ein großes Experiment zur Unterjochung ganzer Völker für eine kleine globale Oligarchie sehen
Die derzeitige Pandemie verlangt uns als Gesellschaft einiges ab.
Es gibt Kontaktverbote, Grundrechte werden eingeschränkt, Regeln aufgestellt und durchgesetzt.
Argwöhnisch beäugen Nachbarn, wer wann mit wem warum vor die Tür geht. Und vielleicht mal hustet.
Wildfremde Menschen werfen demjenigen böse Blicke zu, der sich an der frischen Luft körperlich ertüchtigt.
Bei all den Regeln kann der Überblick verlorengehen, können Nachbarn, Passanten auf der Straße oder auch Behörden durchaus das Maß der Verhältnismäßigkeit verlieren.
Weil auch sie mit der Situation bisweilen überfordert sind.
Vielleicht verhält es sich einfach so, dass das Virus mit Gerechtigkeit nicht zu bekämpfen ist.
Niemand kann vorhersagen, ob die Gesetze und Regelungen in Deutschland die Corona-Krise effektiv und ausreichend bekämpfen.
Weil niemand vorhersagen kann, wie sich die Infiziertenzahlen entwickeln werden. werden.
Wenn auch die sinkenden Inzidenzzahlen bis Mitte Februar 2021 dem zweiten Lockdown wirksam aussehen lassen.
Doch wie soll es – auch angesichts der neuen Mutationen – danach weitergehen? K
Keiner weiß genau, was verhältnismäßig ist.
Dies liegt auch daran, dass man immer noch zu wenig über das Corona-Virus und die neuen Varianten weiß.
Manche finden die Gesetze und Regeln pas end, andere nicht. Einige sind mehr, andere weniger betroffen von den Verhaltensmaßregeln.
Und so gibt es Menschen, die relativ gut mit den Regeln leben können und solche, die sich beschweren, die Probleme haben, die Beschränkungen zu akzeptieren.
Die neuen Corona-Regeln sind ein Kompromiss. So ist das halt in einer Demokratie.
Es mag kein perfekter sein, aber er scheint derzeit unvermeidlich.
Schlicht und ergreifend deswegen, weil es keine Alternative dazu gibt, dass wir uns alle ein wenig zurücknehmen und es akzeptieren, temporär mit Einschränkungen unserer Freiheit und Grundrechte zu leben.
10 - Versammlungsfreiheit und Demonstrationsverbot
"Politisch missliebige Demonstrationen zu unterbinden, das sind DDR-Methoden"
( Jörg Meuthen, *29.06.1961, AfD-Bundessprecher, im August 2020)
Die Bundesregierung macht es sich ganz sicher nicht leicht, als sie am 28.10.2020 zum zweiten Mal ein Maßnahmen-Paket zur Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens verkündet. Es geht erneut darum, das gesellschaftliche Treiben lahmzulegen, voraussichtlich einen Monat lang.
Virologen würden sagen, so Angela Merkel, die Kontakte müssten um 75 Prozent reduziert werden, auf ein “absolut nötiges Minimum” (68).
Deutschland befindet sich wieder in einer Ausnahmesituation. Einer Situation veränderten Rechts mit reduzierten Rechten für die Bürger und ausgeweiteten Rechten für die Staatsmacht. Die meisten der beschlossenen Maßnahmen greifen tief in das private Leben der Menschen in Deutschland ein.
Je länger die Corona-Vorgaben der Bundesregierung andauern, desto mehr regt sich Widerstand in der Bevölkerung. Es kommt verstärkt zu Demonstrationen. Denn die Maßnahmen schränken zahlreiche Grundrechte stark ein. So auch die Versammlungsfreiheit.
Was, wenn man dagegen demonstrieren will? Das muss grundsätzlich möglich sein, meint das Bundesverfassungs-gericht. Es hat in einem Beschluss deutlich gemacht, dass pauschale Verbote von Demonstrationen nicht verfassungs-konform sind.
Im konkreten Fall unterbindet die Stadt Gießen im April zwei Versammlungen, die unter dem Motto "Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen - Schutz vor Viren, nicht vor Menschen" angemeldet worden waren.
Die Stadt verbietet die Demonstrationen. Begründung: Nach der hessischen Corona-Verordnung seien Versammlungen von mehr als zwei Personen, die nicht dem gleichen Hausstand angehören, generell verboten. Der Veranstalter legt Widerspruch ein. Dieser wird vom hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen.
Das Bundesverfassungsgericht hebt diese Entscheidung am 16.04.2020 auf. Die hessische Verordnung enthalte kein generelles Verbot von Versammlungen von mehr als zwei Personen.
Vor einem Verbot müssten alle Umstände des Einzelfalls und damit auch die zugesicherten Schutzmaßnahmen hinreichend geprüft werden. Dies sei nicht geschehen. Damit habe die Stadt Gießen den Antragsteller offensichtlich