Im Bann von covid-19. Peter Wolff

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Im Bann von covid-19 - Peter Wolff

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der Demonstrationsfreiheit stehen.

      Zudem, wenn einige „Demonstranten“ die Pandemie völlig egal zu sein scheint und sie die Anti-Corona-Demonstrationen nur als Plattform nutzen, um ihre mehr als fragwürdigen Ansichten zu verbreiten. Die Veranstalter der Demonstrationen schwadronieren vom Grundgesetz, von Grundrechten und Demokratie, von Frieden und Freiheit. Dabei ist ihre Maxime in Wahrheit das Recht des Stärkeren. Sie verachten eine Politik, die um der Alten und Schwachen willen den Jungen und Starken Einschränkungen zumutet.

      Auch versuchen immer mehr Rechtsextremisten, im Zusammenhang mit der Corona-Krise an demokratische Proteste Anschluss zu finden, um ihre eigenwilligen Theorien zu verbreiten. Dabei hat es manchmal beinahe den Anschein, das Rechtsextreme sich anschicken, die Hoheit über das Demonstrationsgeschehen zu gewinnen.

      Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat bekannt gegeben, dass es seit Beginn der Corona-Krise bis zum September 2020 mehr als 90 Kundgebungen gegen Corona-Maßnahmen gab, bei denen Rechtsextremisten Wortführer waren. So gelingt es insbesondere der Reichsbürger-bewegung, aber auch kruden Verschwörungsideologen am 29. August in Berlin, mit ihren Fahnen, Symbolen und Losungen Teile des Aufzugs zu prägen. Deutlich zu sehen sind auch Gruppen von Rechtsextremisten und Neonazis. Auch AfD-Außen Björn Höcke, dem manch einer rechte Tendenzen nachsagt, ist zugegen (73).

      So werden Demonstrationsverbote häufig damit begründet, dass die Veranstaltungen oft von Coronaleugnern, Reichsbürgern und Rechtsextremisten missbraucht werden.

      Doch muss hier auch klar gesagt werden, dass beileibe nicht nur Rechtsextreme bei Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung auf die Straße gehen. „Nach zehn Monaten Corona sind viele Bürger des Themas müde. Sie verhalten sich - überspitzt formuliert - wie kleine Kinder, die unmittelbar nach der Abfahrt in den Urlaub fragen, wann sie endlich da sind“, sagt der Krisenexperte Frank Roselieb, der das Institut für Krisenforschung in Kiel leitet (74).

      Erfreulicherweise genießen Bürger hierzulande viele Grundrechte, und manchmal kommen diese einander eben

      in die Quere. Dann gilt es, sie gegeneinander abzuwägen. In diesem Fall: Infektionsschutz versus Versammlungsfreiheit. Die Versammlungsfreiheit hat Grenzen - auch im Staat des Grundgesetzes.

      Und so gibt es durchaus stichhaltige Gründe, die für ein Demonstrationsverbot in Zeiten der Corona-Pandemie sprechen.

      Allerdings gilt es zu beachten, dass ein Versammlungs- und Demonstrationsverbot möglicherweise dem gesellschaftlichen Klima in Deutschland schadet. Richtet es sich doch gegen Menschen, die sich ja gerade öffentlich dagegen wenden wollen, dass der Staat ihrer Meinung nach unverhältnismäßig tief und meistens schlecht begründet in ihre Grund- und Freiheitsrechte eingreift.

      Außerdem kann ein Demonstrationsverbot ein Gefühl von Pandemiepanik und Angst, vor allem unter älteren Mitbürgern, noch schüren (75).

      Die Frage, ob heute die staatlichen Eingriffe in unser Wirtschafts-, Kultur- und Privatleben in jedem Fall gerechtfertigt sind, muss erlaubt sein. Und die eigene Meinung dazu auch öffentlich kundzutun, muss erlaubt bleiben.

      Dies sehen die Regierenden unseres Landes nicht anders. Sie verlangen lediglich, dass Demonstrationen nur dann stattfinden dürfen, wenn die Corona-Regeln eingehalten werden können.

      Konkret, so das Bundesverfassungsgericht, wenn Wenige demonstrieren und genügend Abstand zwischen den Demonstranten gewährleistet ist.

      So können Demonstrationen im „Corona-Jahr“ nicht oder eben nur eingeschränkt stattfinden (76).

      Über ein Demonstrationsverbot kann sich niemand begeistert zeigen, für den Freiheit ein elementar bedeutsames Bauprinzip des Rechtsstaates darstellt. Aber in Zeiten wie diesen, so viel steht fest, ist es bisweilen notwendig und womöglich auch alternativlos.

      11 - Kontrolle und Sanktionen

      „Strafe ist Gerechtigkeit für die Ungerechten“

       (Augustinus Aurelius, 354 - 430, Bischof v. Hippo, Philosoph)

      Eines vorweg: Mir liegt es absolut fern, den Moralapostel zu spielen. Sollte es auch, war ich doch in meinen jüngeren Jahren durchaus jemand, der sicherlich auch ein wenig rebelliert hätte, wäre er einer seiner liebsten Freizeitbeschäftigungen beraubt worden – dem Ausgehen, dem „Partymachen“. Ich bin mir alles andere als sicher, dass ich anlässlich einer Pandemie in den späten 80er oder frühen 90er Jahren bereit gewesen wäre, „Corona-Regeln“ einzuhalten. Weil ich einfach dieses Bewusstsein des Endlichen, diesen Respekt vor dem Leben noch nicht hatte. Und stattdessen stark auf die eigenen Bedürfnisse fixiert war.

      Die mit dem Lockdown einhergehenden Auflagen und Einschränkungen sind unangenehm – gar keine Frage. Da ist es nur natürlich, dass der ein' oder andere auf die Idee kommen kann, sich einfach nicht an die Vorgaben von oben zu halten. Tut er dies erfolgreich, wird er seinem Umfeld flugs davon berichten – und auch diese Menschen werden zumindest überlegen, ob sie sich die Coronadrangsalierungen noch antun. Und wiederum ihren Bekannten und Freunden entsprechende Denkanstöße geben...

      Wie kann man diese Lawine an Coronamissachtern stoppen? Brauchen wir Kontrollen und vor allen Dingen etwa auch ...Strafen?

      Strafen sind Sanktionen bestimmter Verhaltensweisen, die im Regelfall vom Erzieher, vom Weisungsbefugten oder aber vom Staat als Unrecht oder in einer konkreten Situation unangemessen qualifiziert werden (77).

      Schön und gut. Aber warum bestrafen wir eigentlich? Was sind Sinn und Zweck von Strafen?

      Die absoluten Straftheorien verfolgen die Erklärung, dass es der alleinige Zweck der Strafe sei, die Rechtsordnung wiederherzustellen. Dies wird erreicht, indem der Staat dem Täter ein „gerechtes Übel“ zufügt, um sein Unrecht zu sühnen. Die Strafe entfaltet demnach eine repressive Wirkung, strebt aber keine zukünftigen Folgen für die Gesellschaft an,

      Relative Straftheorien hingegen zielen darauf ab, dass mithilfe der Strafe weitere Straftaten in der Zukunft verhindert werden sollen und haben dabei keinen Bezug zu der konkreten Tat, die der Täter begangen hat. So geht die Abschreckungstheorie davon aus, dass eine möglichst hohe Strafandrohung dazu führt, dass ein potentieller Täter in einer Risikoabwägung auf sein angedachtes kriminelles Vorhaben verzichtet (78).

      Soviel zu Strafen als solchen. Wie sieht es nun bezüglich der Corona-Maßnahmen aus?

      Sind diesbezüglich Strafen überhaupt nötig? Beachten die Menschen in unserem Lande die Corona-Vorgaben oder neigen sie dazu, sich über sie hinwegzusetzen?

      Die Bereitschaft, selbst persönliche Freiheiten einzuschränken, war zu Beginn der Corona-Krise groß. Halten sich die Menschen noch an die Vorschriften? Sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den jüngsten Protesten nur eine Minderheit oder verändert sich die Haltung der schweigenden Mehrheit der Bevölkerung insgesamt so stark, dass mit steigenden Verstößen gegen die Corona-Regeln gerechnet werden muss?

      Zwei große Studien gehen im Frühjahr 2020 der Frage nach, ob sich die Haltung der Bevölkerung durch die Verhaltensmaßregeln verändert hat.

      Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Mannheim starten am 20. März 2020 die sogenannte „Mannheimer Corona-Studie“ gestartet, für die täglich 450 bis 570 Personen verschiedene Fragen zur Pandemie in Deutschland beantworten.

      Eine zweite Untersuchung, das „Covid-19 Snapshot Monitoring,

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