Rentenplaner für Dummies. Helmut Achatz
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Tabelle 1.2: Ausgaben von Haushalten von Ruheständlern
Reicht das Geld im Alter?
Jetzt vergleichen Sie die Einnahmen heute und in der Rente sowie die Ausgaben heute und in der Rente – und Sie bekommen ein Gefühl dafür, ob Sie mit Ihren Einnahmen auskommen. Idealerweise sollten die Einnahmen höher sein als die Ausgaben – schlecht, wenn es anders ist. Dann müssen Sie an der einen oder anderen Stellschraube drehen. Lesen Sie mehr in Kapitel 3 »An der Rentenschraube drehen« und in Kapitel 5 »Weniger ausgeben, günstiger leben« sowie in Kapitel 6 »Etwas dazuverdienen«.
Einnahmen | Ausgaben | |
---|---|---|
Heute | ||
Differenz | ||
Im Ruhestand | ||
Differenz | ||
Versorgungslücke |
Tabelle 1.3: Einnahmen-Ausgaben-Vergleich
Mit wie viel Rente können Sie rechnen?
Der größte Posten in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist bei den meisten Rentnern die gesetzliche Rente. Deswegen ist es wichtig, dass Sie sich intensiv mit der gesetzlichen Rente beschäftigen.
Sind Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt, dann bekommen Sie ab dem 27. Lebensjahr jährlich eine schriftliche Renteninformation und nach dem 55. Lebensjahr eine Rentenauskunft.
Was ist der Unterschied zwischen Renteninformation und Rentenauskunft?
Die Renteninformation: Seit 2002 verschickt die Deutsche Rentenversicherung an ihre Versicherten jährlich eine Renteninformation. Darin sind die jeweilig erworbenen Rentenansprüche aufgeführt. Die Renteninformation ist knapp und informiert überdie Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung,eine Prognose der zu erwartenden Regelaltersrente unddie bisherige Rentenanwartschaft,ferner über die gezahlten Rentenbeiträgeund Entgeltpunkte.
Die Rentenauskunft: Ab dem 55. Lebensjahr bekommen Sie alle drei Jahre eine Rentenauskunft. Sie enthältdie Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung,eine Prognose der Regelaltersrente,den Versicherungsverlauf,die Darstellung der Ermittlung Ihrer erwirtschafteten persönlichen Entgeltpunkte,wie hoch bei Tod die Witwen- oder Witwerrente ausfallen würde,den Ausgleichsbeitrag (auf Antrag), der notwendig wäre, bei Rente mit 63 die Abschläge auszugleichen,Hinweise über Rentenantragstellung und Rentenbeginn,die Höhe der Zuzahlung für Kranken- und Pflegeversicherungsowie einen Hinweis auf private Altersvorsorge.