Rentenplaner für Dummies. Helmut Achatz
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Die Rentenauskunft ist zwar kein Rentenbescheid, sie ist aber schon sehr detailliert. Der Rentenbescheid wird sich kaum noch von der Rentenauskunft unterscheiden.
Die Rentenauskunft enthält darüber hinaus eine Prognose, wie hoch die Rente bei einer jährlichen Anpassung von zwei Prozent ausfallen würde. Das ist aber nur eine Prognose, denn wie die Vergangenheit gezeigt hat, sind in einigen Jahren die Rentenerhöhungen ausgefallen, so beispielsweise 2021 für West-Rentner, während es für Ost-Rentner eine minimale Erhöhung gab.
Das Rentenkonto klären
Die Deutsche Rentenversicherung führt für jeden Versicherten ein Versicherungskonto, in dem alle Versicherungszeiten vermerkt sind, darunter neben den Beitragszeiten auch Schul-, Arbeitslosigkeits-, Krankheits- und Kindererziehungszeiten.
Ab Ihrem vollendeten 50. Lebensjahr kann es sein, dass die Deutsche Rentenversicherung auf Sie zukommt und Sie darauf aufmerksam macht, dass es in Ihrem Versicherungsverlauf Lücken oder ungeklärte Zeiten gibt. Falls Sie ungeklärte Zeiten haben, liegt ein Antrag auf Kontenklärung bei.
Sie können aber auch jederzeit selbst einen Antrag auf Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen. Dafür gibt es vier Wege:
1 Laden Sie den »Antrag auf Kontenklärung V0100« online von der Seite www.deutsche-rentenversicherung.de herunter. Geben Sie im Suchfeld »Antrag auf Kontenklärung V0100« ein. Bei den Suchergebnissen unter »Formulare« finden Sie dann den Antrag auf Kontenklärung zum Herunterladen. Sie können den Antrag am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben per Post an die Deutsche Rentenversicherung schicken.
2 Sie können den Antrag direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen. Die Adresse entnehmen Sie dem Anschreiben Ihrer Renteninformation.
3 Sie können auch bei der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 anrufen und den Antrag bestellen.
4 Den Antrag bekommen Sie auch bei den Auskunfts- und Beratungsstellen und den Versichertenberatern und Versichertenältesten, die auch beim Ausfüllen des Antrags helfen.
Ist einem Versicherungsverlauf ein Antrag auf Kontenklärung beigefügt, bestehen in der Regel Lücken im Versicherungskonto oder Unstimmigkeiten. Daher empfiehlt es sich, den Antrag zeitnah auszufüllen, um das Rentenkonto zu vervollständigen.
Sind Lücken vorhanden, kann es meist etwas länger dauern, bis die Deutsche Rentenversicherung Ihre im Antrag auf Kontenklärung gemachten Angaben überprüft hat. Die Deutsche Rentenversicherung hilft Ihnen auch mit Tipps, wenn es darum geht, fehlende Belege zu beschaffen.
Hochschulausbildung bringt leider keine Rentenpunkte. Es ist aber wichtig, dass sie im Versicherungsverlauf als Anrechnungszeit enthalten ist. Es werden maximal acht Schul- und Studienjahre anerkannt.
Je früher Sie Ihr Versicherungskonto klären, desto einfacher ist es, fehlende Nachweise zu beschaffen.
Für die Rente gibt es bestimmte Versicherungsjahre als Voraussetzung für den Bezug der Rente – die sogenannten Wartezeiten:
fünf, 15 und 20 Jahre
35 Jahre
45 Jahre
Die Wartezeiten sind wichtig für:
Rente wegen Erwerbsminderung
Regelaltersrente
Rente wegen Todes
Rente für langjährig Versicherte
Rente für besonders langjährig Versicherte
Schwerbehinderte Menschen
Die Pensionsansprüche klären
Sie haben als Rentner zeitweise für eine Behörde gearbeitet – oder Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte war Beamtin oder Beamter und ist verstorben, sodass Sie Versorgungsbezüge als Witwer oder Witwe bekommen? Somit haben Sie Anspruch auf eine Pension.
Beamte sind fein raus
Anspruch auf eine Beamtenpension haben:
Beamte
Richter und Soldaten
Pfarrer und andere Kirchenbeamte
Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen
Witwen, Witwer und Waisen von den genannten Personenkreisen
Der Anspruch auf Beamtenpension ist gesetzlich geregelt.