Rentenplaner für Dummies. Helmut Achatz

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Rentenplaner für Dummies - Helmut Achatz

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Sie kontrollieren, ob alle Versicherungszeiten berücksichtigt worden sind. Reichen Sie fehlende Lohnunterlagen nach oder liefern Sie der Deutschen Rentenversicherung Schulnachweise.

      

Renteninformation und Rentenauskunft sind im Sozialgesetzbuch VI geregelt – und zwar in § 109. In dem Gesetz steht auch, dass die Renteninformation durch die Rentenauskunft ersetzt wird, ferner, was genau drinstehen muss.

      Die Rentenauskunft enthält darüber hinaus eine Prognose, wie hoch die Rente bei einer jährlichen Anpassung von zwei Prozent ausfallen würde. Das ist aber nur eine Prognose, denn wie die Vergangenheit gezeigt hat, sind in einigen Jahren die Rentenerhöhungen ausgefallen, so beispielsweise 2021 für West-Rentner, während es für Ost-Rentner eine minimale Erhöhung gab.

      

Tragen Sie den Wert für die gesetzliche Rente sowie die Zuzahlung für Kranken- und Pflegeversicherung in Tabelle 1.1 bei den Einnahmen ein.

      Das Rentenkonto klären

      Die Deutsche Rentenversicherung führt für jeden Versicherten ein Versicherungskonto, in dem alle Versicherungszeiten vermerkt sind, darunter neben den Beitragszeiten auch Schul-, Arbeitslosigkeits-, Krankheits- und Kindererziehungszeiten.

      Ab Ihrem vollendeten 50. Lebensjahr kann es sein, dass die Deutsche Rentenversicherung auf Sie zukommt und Sie darauf aufmerksam macht, dass es in Ihrem Versicherungsverlauf Lücken oder ungeklärte Zeiten gibt. Falls Sie ungeklärte Zeiten haben, liegt ein Antrag auf Kontenklärung bei.

      Sie können aber auch jederzeit selbst einen Antrag auf Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen. Dafür gibt es vier Wege:

      1 Laden Sie den »Antrag auf Kontenklärung V0100« online von der Seite www.deutsche-rentenversicherung.de herunter. Geben Sie im Suchfeld »Antrag auf Kontenklärung V0100« ein. Bei den Suchergebnissen unter »Formulare« finden Sie dann den Antrag auf Kontenklärung zum Herunterladen. Sie können den Antrag am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben per Post an die Deutsche Rentenversicherung schicken.

      2 Sie können den Antrag direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen. Die Adresse entnehmen Sie dem Anschreiben Ihrer Renteninformation.

      3 Sie können auch bei der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 anrufen und den Antrag bestellen.

      4 Den Antrag bekommen Sie auch bei den Auskunfts- und Beratungsstellen und den Versichertenberatern und Versichertenältesten, die auch beim Ausfüllen des Antrags helfen.

      

Einen Antrag auf Kontenklärung bekommen Sie immer dann, wenn es Lücken im Versicherungskonto oder Unstimmigkeiten gibt. Reagieren Sie umgehend und klären Sie die Unstimmigkeiten auf.

      Sind Lücken vorhanden, kann es meist etwas länger dauern, bis die Deutsche Rentenversicherung Ihre im Antrag auf Kontenklärung gemachten Angaben überprüft hat. Die Deutsche Rentenversicherung hilft Ihnen auch mit Tipps, wenn es darum geht, fehlende Belege zu beschaffen.

      

Es lohnt sich, alle Zeiten lückenlos zu belegen, denn das kann Ihre spätere Rente erhöhen.

      Hochschulausbildung bringt leider keine Rentenpunkte. Es ist aber wichtig, dass sie im Versicherungsverlauf als Anrechnungszeit enthalten ist. Es werden maximal acht Schul- und Studienjahre anerkannt.

      

Für Schul- und Studienzeiten können Sie bis zum 45. Lebensjahr freiwillig Rentenbeiträge nachzahlen.

      Je früher Sie Ihr Versicherungskonto klären, desto einfacher ist es, fehlende Nachweise zu beschaffen.

      Für die Rente gibt es bestimmte Versicherungsjahre als Voraussetzung für den Bezug der Rente – die sogenannten Wartezeiten:

       fünf, 15 und 20 Jahre

       35 Jahre

       45 Jahre

      Die Wartezeiten sind wichtig für:

       Rente wegen Erwerbsminderung

       Regelaltersrente

       Rente wegen Todes

       Rente für langjährig Versicherte

       Rente für besonders langjährig Versicherte

       Schwerbehinderte Menschen

      

Neben den Wartezeiten ist auch wichtig, dass die persönlichen und die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ein Rentenantrag gestellt wird (siehe Kapitel 2 »Kündigen, sich kündigen lassen oder Aufhebungsvertrag?«).

      Die Pensionsansprüche klären

      Sie haben als Rentner zeitweise für eine Behörde gearbeitet – oder Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte war Beamtin oder Beamter und ist verstorben, sodass Sie Versorgungsbezüge als Witwer oder Witwe bekommen? Somit haben Sie Anspruch auf eine Pension.

       Beamte sind fein raus

      Anspruch auf eine Beamtenpension haben:

       Beamte

       Richter und Soldaten

       Pfarrer und andere Kirchenbeamte

       Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen

       Witwen, Witwer und Waisen von den genannten Personenkreisen

      Der Anspruch auf Beamtenpension ist gesetzlich geregelt.

      

Das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) regelt die Versorgung von Beamten, Richtern und Soldaten im Bund und in den Ländern, die keine eigenen Regelungen eingeführt haben. Es regelt auch das Witwen- und Witwer- sowie das Waisengeld. Das Beamtenversorgungsgesetz regelt auch die Versorgungsbezüge von Beamten der früheren Deutschen Bundespost und der Postnachfolgeunternehmen.

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