Rentenplaner für Dummies. Helmut Achatz
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ab und berechnet dann die Betriebsrente.
Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst zahlte der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge (ABA) zufolge im Jahr 2020 Leistungen in Höhe von 14,073 Milliarden Euro.
In puncto Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind Angestellte des öffentlichen Dienstes gleichgestellt mit Direktversicherten, das heißt, sie zahlen ebenfalls die vollen Beiträge: Mehr dazu lesen Sie in diesem Kapitel im Abschnitt »Direktversicherung«.
Tragen Sie den Wert für die tatsächliche oder fiktive Rente aus einer Zusatzversorgungskasse in Tabelle 1.1 bei den Einnahmen unter »Zusatzversorgung öffentlicher Dienst« ein.
Direktzusage
Die Direktzusage oder Pensionszusage ist das, was die meisten im Allgemeinen unter Betriebs- oder Werksrente verstehen. Viele Unternehmen zahlen ihren Beschäftigten eine Betriebsrente – und zwar direkt, ohne eine Versicherung zwischenzuschalten. Die Betriebsrente wird durch den Arbeitgeber finanziert. Der muss dafür Rückstellungen in seiner Bilanz bilden, um später die Betriebsrentner bezahlen zu können. Die Betriebsrente ist eine freiwillige Zusatzrente.
Nach Schätzung der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge (ABA) haben 4,7 Millionen Anwärter und 3,2 Millionen Rentner Betriebsrentenansprüche aus Direktzusagen mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro. Das wären rein rechnerisch 63.291 Euro pro Beschäftigtem oder Rentner.
Während der Beschäftigung sind Beiträge in die Betriebsrente, sprich Direktzusage,
steuerfrei.
Sie sind auch bis zu einer Grenze von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sozialversicherungsfrei. 2021 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 85.200 Euro Jahresgehalt (West) und 80.400 Euro Jahresgehalt (Ost).
In der Rentenphase allerdings zahlt die Betriebsrentnerin oder der Betriebsrentner Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Direktzusage kompakt
Bei einer Direktzusage zahlt der Arbeitgeber die Rente direkt an Sie aus. Falls das Unternehmen, sprich Ihr ehemaliger Arbeitgeber, Insolvenz anmelden muss, müssen Sie nicht um Ihre Rente fürchten, denn dann tritt der Pensions-Sicherungs-Verein ein und zahlt die Betriebsrente.
Im Fall der Insolvenz sichert der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) die Ansprüche von Betriebsrentnern ab. Der Insolvenzschutz ist allerdings gedeckelt. Falls es dazu kommt, bekommen Sie maximal das Dreifache der Bezugsgröße nach § 18 Sozialgesetzbuch (SGB) IV (§ 7 Absatz 3 BetrAVG). Die monatliche Bezugsgröße liegt 2021 bei 3290 Euro (West) beziehungsweise 3115 Euro (Ost). Das Dreifache sind 9870 Euro (West) beziehungsweise 9345 Euro (Ost). Die Bezugsgröße wird jedes Jahr angepasst. Für 2022 werden die Bezugsgrößen in Westdeutschland und in Ostdeutschland auf gleicher Höhe bleiben, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilt. Detaillierte Informationen gibt es auf der Seite des PSVaG unter
www.psvag.de
.
Höhe der Direktzusage
Die Höhe der Betriebsrente aus einer Direktzusage ist in der Regel abhängig von
der Dauer der Betriebszugehörigkeit und
der Höhe des Einkommens.
Ihr Anspruch auf Betriebsrente verfällt nicht, wenn Sie aus einer Firma ausscheiden. Privat können Sie eine Direktzusage nicht weiterführen. Sie müssen die Betriebsrente bei Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig beantragen, wenn Sie das entsprechende Alter erreicht haben. Beispiel: Wenn Sie mit dem 60. Lebensjahr eine Betriebsrente beziehen können und Sie melden sich erst ein halbes Jahr später, haben Sie sechs Monate verschenkt. Das muss nicht sein, ist aber häufig so, wie unter anderem bei Siemens. Schauen Sie in Ihren Vertrag!
Ferner kommt es darauf an, was zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber vereinbart wurde. Das kann sein
eine Leistungszusage, das heißt, der Arbeitgeber zahlt einen bestimmten Betrag als Betriebsrente, oder
eine beitragsorientierte Leistungszusage, das heißt, der Arbeitgeber verpflichtet sich, Beiträge in bestimmter Höhe in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen – die Betriebsrente hängt dann davon ab, wie sich diese eingezahlten Beiträge verzinsen.
Tragen Sie den Wert für die Rente aus einer Direktzusage in Tabelle 1.1 bei den Einnahmen unter »Betriebsrente« ein.
Bei der Auszahlung Ihrer Betriebsrente haben Sie einen Vorteil gegenüber anderen Varianten der betrieblichen Altersvorsorge – dank der Fünftel-Regelung. Das regelt der § 34 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Das bedeutet, das Finanzamt verlangt nicht, dass Sie den gesamten Betrag einer Betriebsrente versteuern müssen, wenn die in einer Summe ausgezahlt wird. Das Finanzamt verteilt die Auszahlung auf fünf Jahre, multipliziert das Ergebnis mit fünf und berechnet daraus die fälligen Steuern. Zu zahlen ist die Steuer für die Auszahlung Ihrer Betriebsrente in einem Rutsch in dem Jahr der Auszahlung. Sie zahlen im Endergebnis somit weniger Steuern, weil die sogenannte Progression etwas zu Ihren Gunsten korrigiert wird.
Im Internet gibt es einige Rechner für die Fünftel-Regelung, beispielsweise
www.fuenftelregelung.info
und www.steuerschroeder.de/Steuerrechner/Abfindung.html
, die aber zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Es kommt auf Ihren speziellen Fall an – und da spielen viele Faktoren eine Rolle, sprich, ob Sie verheiratet sind (Grundtabelle oder Splittingtabelle), wo Sie wohnen, ob Sie einer – und wenn ja, welcher – Religionsgemeinschaft angehören, ob Sie Sonderausgaben geltend machen können. Ferner ändern sich die Steuersätze und -richtlinien. Mit den Steuerrechnern für die Fünftel-Regelung bekommen Sie allerdings ein Gefühl dafür, wie hoch in etwa die Einsparung ist.
Pensionsfonds
Pensionsfonds spielen bei der betrieblichen Altersvorsorge eine geringe Rolle, wie die Zahlen des Alterssicherungsberichtes 2020 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales belegen. Diese Variante der betrieblichen Altersvorsorge gibt es seit 2002. Was müssen Sie berücksichtigen, wenn Sie Ansprüche aus einem Pensionsfonds haben?
Im Grunde gilt, was auch für Direktversicherungen gilt (in diesem