Rentenplaner für Dummies. Helmut Achatz
Чтение книги онлайн.
Читать онлайн книгу Rentenplaner für Dummies - Helmut Achatz страница 19
zahlt der Pensionsfonds in der Regel eine lebenslange Rente,
können Sie sich auf Antrag jedoch einmalig 30 Prozent des Altersvorsorgekapitals auszahlen lassen oder – seit 2014 – sogar 100 Prozent (geregelt in § 236 Absatz 1 Satz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG),
der Rest wird dann verrentet.
Die Rente oder Auszahlung gibt es frühestens ab dem 60. Lebensjahr (für Verträge, die nach 2012 abgeschlossen wurden, ab dem 62. Lebensjahr).
Für die Auszahlung und/oder Rente zahlen Sie die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge minus des Freibetrags von 164,50 Euro (Stand 2021).
Sie bekommen weniger gesetzliche Rente, weil Sie durch die Entgeltumwandlung weniger in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Sie müssen die Zahlung aus einem Pensionsfonds nach § 22 Nummer 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) versteuern.
Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zufolge gehören zu den größten Pensionsfonds in Deutschland (Stand 2019) nach dem Vermögen ihrer Kapitalanlagen (in Milliarden Euro) und Zahl der Rentner die in Tabelle 1.7 genannten Unternehmen.
Unternehmen | Kapitalanlage | Zahl der Rentner |
---|---|---|
Mercedes-Benz Group AG | 8,46 | 79.235 |
IBM Deutschland | 4,88 | 23.752 |
Siemens | 4,58 | 69.487 |
Bosch | 4,45 | 43.205 |
Willis Towers | 4,41 | 31.393 |
RWE | 3,33 | 19.903 |
Allianz | 2,32 | 22.350 |
R+V | 1,9 | 6444 |
Deutscher Pensionsfonds | 1,61 | 11.729 |
Deutsche Post | 0,52 | 14.883 |
Tabelle 1.7: Größte Pensionsfonds in Deutschland
Die Gegenüberstellung von Kapitalanlage und Zahl der Rentner verdeutlicht die Unterschiede bei den Betriebsrenten in Form eines Pensionsfonds. Rentner der Deutschen Post kommen im Schnitt auf annähernd 35.000 Euro, bei der Mercedes-Benz Group AG sind es annähernd 107.000 Euro.
Das sind zwar nur Durchschnittswerte, aber anhand von Tabelle 1.7 können Sie jetzt besser einschätzen, wo Sie mit Ihren Ansprüchen aus einem Pensionsfonds in etwa liegen.
Tragen Sie die Rente aus Ihrem Pensionsfonds in Tabelle 1.1 bei den Einnahmen unter »Betriebsrente« ein.
Pensionskasse
Im Grunde sind sich Direktversicherung und Pensionskasse sehr ähnlich. Mehr zur Direktversicherung lesen Sie in diesem Kapital im Abschnitt »Direktversicherung«. Das gilt weitgehend für die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regeln beider Varianten der betrieblichen Altersvorsorge.
Unterschied zur Direktversicherung
Einen Unterschied zwischen beiden gab es allerdings – und der konnte bei der Pensionskasse richtig ins Geld gehen: Eine Rente aus einer Pensionskasse war grundsätzlich krankenversicherungspflichtig, das galt bis Juni 2018 auch dann, wenn der Versicherte zeitweise selbst – und nicht über seinen Arbeitgeber – eingezahlt hatte. Der Grund kann sein, dass seine Firma Insolvenz angemeldet hatte oder verkauft worden war und die Stelle weggefallen ist. Wer danach privat weiter in die Pensionskasse eingezahlt hat, war der Gelackmeierte. Für diese Zeit musste er auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen – der Direktversicherte nicht. Unterm Strich bekam ein Rentner mit Pensionskasse damit weniger Geld, weil die Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen wurden.
Diese Benachteiligung von Rentnerinnen und Rentnern einer Pensionskasse war höchstrichterlich 2014 vom Bundessozialgericht (BSG) entschieden worden (Urteil: BSG, 23.07.2014 – B 12 KR 28/12 R). Vier Jahre später, sprich im Juni 2018, sah das Bundesverfassungsgericht das Urteil des BSG als irrig an und beschloss, dass Renten aus privat geleisteten Beiträgen gleichfalls sozialversicherungsfrei sein müssen (Aktenzeichen 1 BvR 100/15 und 1 BvR 249/15). Das heißt, Altersvorsorger mit Pensionskasse werden Sparern mit einer Direktversicherung gleichgestellt, die teilweise privat einbezahlt haben.
Vorsicht bei Pensionskassen: Fragen Sie nach, ob die Pensionskasse die Zeiten, in denen Sie privat eingezahlt haben, herausgerechnet hat, denn für diese Zeit fallen in der Rentenphase keine Sozialversicherungsbeiträge an. Sie können sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes berufen. Sollten Sie bereits in Rente sein, so fordern Sie Ihre Pensionskasse auf, die entrichteten Beiträge neu zu berechnen. Fordern Sie die Krankenversicherung auf, die zu viel gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge rückwirkend zu erstatten, das ergibt sich aus § 27 Absatz 2 SGB IV. Verweisen Sie dabei auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes.
Bei den Pensionskassen kriselt es
Pensionskassen müssen ihr Vermögen nach Maßgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eher konservativ anlegen. Angesichts der Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) bekommen Pensionskassen bei der Auszahlung Probleme, weil sie die einmal versprochenen Leistungen kaum noch erzielen können. Deswegen haben einige schon ihre Leistungen gekürzt.
Deswegen geht auch die Zahl der Pensionskassen laut Statista laufend zurück:
2005 waren es noch 160,
2011 noch 149 und
2019 lediglich 135.
36 der 135 Pensionskassen stehen unter »strenger Aufsicht« der BaFin (Stand 2021). Drei Pensionskassen, darunter die Caritas VVaG, die Kölner Pensionskasse und die Pensionskasse der Steuerberater, mussten ihre Zahlungen an die Rentner kürzen. Bei der Caritas VVaG beispielsweise wurden die Leistungen nach eigenen Angaben von 31,8 Millionen Euro 2019 auf 25,1 Millionen Euro 2020 gekürzt – ein Minus für die Rentner von rund 21 Prozent. Bei der Pensionskasse der Steuerberater